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Archiv für Februar, 2010

Newsletter Finanzanlagen

Montag, Februar 22nd, 2010

Februar 2010 – 8. Jahrgang

Start zum Ausstieg

Die US-Noten- bank hat am Donnerstag, 18. Februar 2010, die Finanzmärkte überrascht: Sie erhöhte den Dis- kontsatz von 0,5 auf 0,75 Prozent.

Zusammen mit dem Auslaufen von ausserordentlichen Kreditprogram- men ist das der Start zu einem möglichst geordneten Ausstieg aus der krisenbedingten Überflutung der Märkte mit billigem Geld.

Leitzins unverändert

Dramatik ist noch nicht angesagt: Der Leitzins der US-Geldpolitik – die „Federal Funds Rate“ für Ta- gesgeld – bleibt unverändert nahe bei Null Prozent. Der nunmehr leicht erhöhte Diskontsatz ist „nur“ der Zins für Notkredite, die von Geschäftsbanken bei der Noten- bank kurzfristig in Anspruch ge- nommen werden können. Von die- ser Kreditmöglichkeit machen die Banken kaum Gebrauch, da eine solche Kreditaufnahme vom Markt als Zeichen der Schwäche gewer- tet wird.

Auf der Hut sein

Immerhin: Die Zinswende ist ein- geläutet. Zumal auch National- bankvizepräsident Thomas Jordan unlängst betonte: „In der mittleren Frist müssen wir die Geldpolitik straffen, sonst gerät die Preisstabi- lität in Gefahr.“ Das bedeutet für uns alle, die wir Geld anlegen und möglichst sicher vorsorgen wollen: Wir müssen auf der Hut sein, von einem allfälligen Zinsgewitter und dem damit verbundenen Börsen- gewitter nicht auf dem linken Fuss erwischt zu werden. Es gilt, seine Anlagen, seine Vorsorge und die Finanzierung seines Eigen- heims im Hinblick auf die frü- her oder später eintreffende Zinswende bestmöglich auszu- richten.

Michael Herrmann herrmann+tschan gmbh sowie FICON Finanz Consulting AG Liestal

Bewegung bei den Staatsobligationen

Tägliche Berichte über gigantische Staatsschulden und drohende Staatspleiten verunsichern viele An- leger. Dazu eine Beruhigungspille: Die Schweiz hat – selbstzerflei- schende Diskussionen über politi- sche Führungsmängel und den un- ter Dauerbeschuss stehenden Fi- nanzplatz hin oder her – die Finanz- krise im globalen Vergleich brillant überstanden. Das belohnt der Kapi- talmarkt mit historisch tiefen Rendi- ten der besten Schweizer Obligatio- nen wie Eidgenossen oder Pfand- briefe. Diese Papiere sind weltweit eine Klasse für sich und können wie eh und je auch von sehr risiko- scheuen Investoren ins Depot ge- packt werden.

Jacqueline Schaub FICON Finanz Consulting AG Liestal

Währungsrisiko

Bei den sich unglaublich stark verschul- denden Amerikanern, Deutschen und Engländern sieht die Sache etwas an- ders aus: Diese mächtigen Staaten blei- ben im Vergleich mit Schuldenproblem- staaten wie Griechenland, Portugal, Ir- land, Spanien oder Italien zwar zumin- dest Einäugige. Diese relative Stärke belohnt die globale Finanzgemeinde mit den nach wie vor tiefen Renditen der amerikanischen, deutschen und engli- schen Staatspapiere. Wegen des Wäh- rungsrisikos und vieler derzeit schlicht nicht absehbarer Unsicherheiten sollten risikoscheue Frankenanleger diese Staatspapiere allerdings meiden.

Chancen für Spekulanten

Für Obligationenspekulanten und Lieb- haber von hochriskanten Spitzenrendi- ten hat sich mit den stark mediatisier-

ten Schwierigkeiten von Griechenland und Co. ein riskantes, aber gewinnver- sprechendes Tummelfeld aufgetan. Ge- mäss der Logik des „Too-big-to-fail“ (zu gross, um unterzugehen), das etliche Grossbanken vor der Pleite gerettet hat, werden wohl auch diese Staaten nicht fallen gelassen. Den nötigen Risikoappe- tit vorausgesetzt, winken hier schöne Profite: Es gibt hohe Grundrenditen und je nach Nachrichtenlage werden die Kurse und Renditen dieser Staatspapie- re stark schwanken.

Investieren auf Verfall Zurück zu der Masse der Schweizer Normalinvestoren, die kein Geld verlieren, etwas mehr als den Sparheftzins kassieren und Kursschwankungen von Wertpapieren nicht akribisch nutzen wollen: Für sie ist die Direktanlage auf Verfall in Obligationen von Spitzenfrankenschuld-

nern erste Wahl. Die Rendite ist zwar bescheiden, aber der sichere Kapitalerhalt kostenlos. Und um die Kursschwankungen braucht man sich nicht zu kümmern, weil man die Obligationen von vornherein bis zum Verfall halten will. Das ist auch ein Vorteil gegenüber den Obligationenfonds: Diese verfallen nie und sind daher ständig dem Risiko schwankender Marktzinsen und damit schwankender Obligationenkurse ausgesetzt.

„FIT Aktientiming Schweiz“ ist noch immer investiert

Im Gegensatz zur Haltestrategie „Buy-and-Hold“ der klassischen Aktienfonds steht im Mittelpunkt von „FIT Aktientiming Schweiz“ die Frage: Wann muss man im Aktienmarkt investiert sein und wann im Geldmarkt? Es kommt auf eine gute Bestimmung der ertragreichen Martktphasen an. Nur in solchen Gewinnphasen ist „FIT Aktientiming Schweiz“ auf- grund eines mathematischen Modellansatzes in den Schweizer- aktien investiert. Das ist das Er- gebnis: Verluste in den Abwärts- phasen der Börse wurden ver- mieden (rote Linie des Charts).

Mehr Realismus

Nach der kräftigen Kurserholung im letzten Jahr kehrt an der Bör- se mehr Realismus zurück. Viele Problemebeherrschendie Marktmeinungen: Das Bankge- heimnis wankt, in Europa droht die Zahlungsunfähigkeit Grie- chenlands und die allgemein überbordenden Haushaltsdefizite trüben die Stimmung. Argumente für steigende wie auch für fallen- de Kurse gibt es immer. Derzeit ist „Fit Aktientiming Schweiz“ noch immer investiert. Dies vor allem darum, weil das Modell die Wirtschaftslage eher positiv be- urteilt. Sollten weitere scharfe Rückschläge erfolgen, wird je- doch umgehend in eine Festanla- ge gewechselt.

Zertifikat oder Konto Die Nutzung des mathe- matischen Modells „FIT Akti- entiming Schweiz“ wird von FICONundseinenPart- nerunternehmen als persönli- ches Konto oder als Zertifikat angeboten.

Bundesgericht pfeift Selbständige zurück

Selbständige wie Unternehmer, Ärz- te und andere Medizinalpersonen, Vertreter der Beraterzunft oder Rechtsanwälte können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Laut dem Berufsvorsorgegesetz müssen die von ihnen geleisteten Beiträge und Einlagen in die Vorsor- geeinrichtung dauernd der berufli- chen Vorsorge dienen. Mit dieser 2005 eingeführten Regelung wollte der Gesetzgeber die früher belieb- tenSteuerspar-Schlaumereien stoppen: hohe steuerbefreite und damit progressionsbrechende Bei- träge einzahlen und nach einigen Jahren die freiwillig aufgebaute Pensionskasse steuergünstig auflö- sen – dann alles wieder von vorne.

Martin Tschan herrmann+tschan gmbh sowie FICON Finanz Consulting AG Liestal

Erlaubte Betriebsinvestition

Das Bundesgericht erlaubte einem selbständigen Bauern, seine freiwil- lige Pensionskasse zu kündigen und das geäufnete Alterskapital in eine notwendige Betriebsinvestition zu stecken (BGE 134 V 170 vom 12. März 2008). Die Pensionskasse hat- te die Auszahlung wegen der ge- setzlichen Zweckbindung des Kapi- tals für die Vorsorge verweigert. Die obersten Richter erwägten jedoch, für den Bauer sei die Erneuerung seiner veralteten Raufutteranlage eine klassische betriebliche Investi- tion. Diese diene der Erhaltung des Betriebs und der Existenzsicherung im Sinne der beruflichen Vorsorge. Auch liege hier kein verbotener Steuermissbrauch vor.

Präzisierendes Urteil

Das Bundesgericht verwehrt einem Gynäkologen mit einer freiwilligen Pensionskasse, 200‘000 Franken seines viel grösseren Alterskapitals vorzubeziehen und damit einen In- vestitionskredit für seine Praxis zu- rückzuzahlen (BGE 9C_301/2009 vom 8. Oktober 2009). Auch hier geht es eindeutig nicht ums Steuern sparen, sondern um betriebsnot- wendige Investitionen. Aber es be- steht ein erheblicher Unterschied zum Bauern mit der zu erneuernden Raufutteranlage: Der Doktor der Medizin will seine freiwillige Pen- sionskasse nicht kündigen, sondern nur einen teilweisen Vorbezug sei- nes Alterskapitals tätigen. Da stellt das Bundesgericht klipp und klar fest: Von Gesetzes wegen ist nur bei der Wohneigentumsförderung ein teilweiser Vorbezug gebundener Vorsorgemittel möglich.

Was jetzt gilt Aufgrund der zwei Bundesgerichtsentscheide gilt: Freiwillig in einer Pensionskasse versicherte Selbständige können für notwendige Betriebsinvestitionen das gesamte geäufnete Alterskapital nur dann beziehen, wenn sie den Vorsorgevertrag mit der Pensionskasse auflö-

sen. Ein Teilbezug des Alterskapitals für Betriebszwecke unter Aufrechterhaltung des Vorsorgeverhältnisses ist unzulässig.

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Das einträgliche Geschäft mit der Angst

Donnerstag, Februar 11th, 2010

Über die Abstimmung der Kürzungen der Pensionskassen-Leistungen vom 7. März 2010

Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Artikel in stocks.ch, 29. Januar 2010. Link stocks.

Im Hinblick auf die Abstimmung vom 7. März verbreiten Bundesrat, Politiker und der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse unter dem Volk Existenzängste. Sie machen sich stark für eine rasche Senkung der Pensionskassenleistungen. Die Kampagne wird angeführt und mitfinanziert von Exponenten der Versicherungswirtschaft, die um ihre einträglichen Pfründen in der 2. Säule bangen.
Die Versicherungsfachleute und ihre politischen Exponenten nutzen für die Kampagne in Sachen Umwandlungssatz ungehemmt ihre Meisterschaft im Geschäft mit der Angst. Mit einem grundsätzlich falsch konzipierten Gauss’schen Formelapparat werden mit auf die gewünschte Aussage abgestimmten Datenreihen im finanzwirtschaftlich verbreiteten Gigo-Verfahren (Garbage in, garbage out) Prognosen erstellt und in Form von Brosamen eines Kuchens in die Augen des gebeutelten Souveräns gestreut. Die kürzliche Schieflage der Finanzmärkte, welche von Versicherungen stark mit verursacht wurde, prägt ihr schwarzseherisches Bild von der 2. Säule. Daraus leiten sie fehlende Erträge ab, die zur Finanzierung von immer länger laufenden Renten dringend notwendig wären.

Mit den absonderlichen Prognosen und dem Kuchen für die Altersguthaben wird das Volk für dumm verkauft. Kleinere Kuchenstücke für ein längeres Leben erwecken den Anschein, dass mit der Langlebigkeit ein neues Risiko entstanden sei. Die Absicherung von lebenslangen Renten gehört hingegen zum ursprünglichen, bis anhin klaglos gelösten Geschäft der Pensionskassen. Der wahre Grund für ihre schwindende Leistungskraft sind Mitesser in Form von Fonds-Managern, Anlageberatern und Versicherungsgesellschaften. Sie erwirtschaften mit ihren Geschäftsmodellen Gewinne auf Kosten der Versicherten zu Lasten der erwarteten Erträge.

Seit es Pensionskassen gibt, nimmt die Lebenserwartung pro Dekade um rund fünf Prozent zu. Entsprechend wurden die Deckungskapitalien von angehenden und laufenden Renten immer vorsorglich finanziell verstärkt. Dazu waren und sind bei den gebräuchlichen technischen Zinssätzen Erträge von höchstens 0,2 Prozent notwendig. Gelingt es den Pensionskassen, diesen Zusatzertrag zum technischen Zins zu erwirtschaften, dann können ihre Mitglieder die Renten bis zu ihrem Lebensende ungeschmälert geniessen. Und die erwerbstätigen Kassenmitglieder haben Gewissheit, dass ihre Beiträge nicht zur Finanzierung von laufenden Renten, sondern einzig für ihren eigenen Kapitalaufbau eingesetzt werden.

Die von den Befürwortern geschürte Angst, dass bei einem Nein am 7. März die erwerbstätigen Versicherten mit höheren Lohnabzügen für Rentenlöcher aufkommen müssen, ist nur begründet, wenn die langfristigen Erträge obgenannten Anforderungen nicht genügen. Dass sie minimalste Renditeansprüche nicht abdecken können, haben die Versicherer bereits 1982, vor der Einführung des BVG, mit Nachdruck erklärt. Ihr Geschäftsmodell will mit den Geldern der Versicherten gegen vorgegebene Sicherheiten satte Gewinne erzielen und lässt den Auftraggebern viel zu wenig Ertrag übrig, zumal ihre Anlagestrategien gezwungenermassen ertragsarm und für das Altersvorsorgegeschäft ungeeignet sind.

Die vom Economiesuisse-Präsident und Versicherungsfreund Gerold Bührer angeführte, Angst einflössende Finanzierungslücke von jährlich 600 Millionen Franken beträgt ein Promille des Vorsorgevermögens und kann sich über Nacht verflüchtigen, wenn sich die Finanzmärkte im ständigen Auf und Ab nach oben bewegen. Wertschwankungen an den Finanzmärkten sind Teil des Geschäfts von Pensionskassen. Deswegen gibt es keinen Grund zur Annahme, dass sie die notwendigen Erträge von rund fünf Prozent künftig nicht mehr erarbeiten können. Die realistischen langfristigen Ertragsmöglichkeiten liegen, betrachtet man den Durchschnitt der vergangenen 100 Jahre, nominell zwischen sechs Prozent bei konservativer und acht Prozent bei einer aggressiveren Anlagestrategie.

Jede Pensionskasse muss für ihre eigene Sicherheit besorgt sein und die Leistungen auf den eigenen Erfolg und die Eigenheiten des eigenen Bestandes ausrichten. Darum existieren in der Tat so viele verschiedene Umwandlungssätze wie Vorsorgeeinrichtungen. Im Wissen, dass Pensionskassen solidarisch agierende Selbsthilfeorganisationen sind, in denen alle Arbeitnehmer ihre künftige Rente selbst finanzieren, kann somit niemand bei klarem Verstand Nein zu einem fairen Umwandlungssatz sagen. Der Slogan «Ja zu einem fairen Umwandlungssatz» gilt darum für alle Pensionskassenmitglieder. Er ist perfid auf Stimmenfang ausgerichtet und lenkt vom eigentlichen Problem und den wahren Absichten der Versicherungslobby ab: Sie will mit zu tiefen Umwandlungssätzen für die Versicherten die eigenen Gewinne sichern.

Herbert Brändli ist Betriebswirtschafter und Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte mit einem breit diversifizierten Auftragsportefeuille. Herbert Brändli ist Gründer und Leiter der B+B Vorsorge AG, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, mehr Dynamik und Transparenz in die berufliche Vorsorge zu bringen und ihren Kunden eine fundierte Beratung sowie interessante Alternativen zu bieten.

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Tags: BVG, Finanzen, Unternehmensversicherung
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