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Archiv für März, 2010

Baugrube eingestürzt

Donnerstag, März 25th, 2010

Hier erhalten Sie einen Vergleich für Ihre Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung

Wie ist das versichert?

Wir bauen ein Einfamilienhaus. Beim Aushub ist die Baugrube eingestürzt. Das abgerutschte Material muss entfernt, eine Backsteinwand neu aufgebaut und die Baugrube besser gesichert werden. Wer zahlt?

Sie haben sicher für Ihr Bauvorhaben eine umfassende Bauwesenversicherung abgeschlossen. Melden Sie das Ereignis umgehend dieser Versicherung an. Möglicherweise handelt es sich um einen versicherten Haftpflichtschaden, falls jemand für das Abrutschen des Hanges verantwortlich gemacht werden kann (beispielsweise der Geologe, der Ingenieur, der Baumeister, die Bauleitung usw.). Der oder die Verantwortlichen verfügen wahrscheinlich über eine Haftpflichtversicherung. Ihre Bauwesenversicherung wird Sie bei der Klärung dieser Frage unterstützen.

“Ohnehinkosten“ gehen zulasten des Bauherrn

Die Bauwesenversicherung und die Haftpflichtversicherungen werden aber in jedem Fall all jene Mehrkosten von der Entschädigungsberechnung ausklammern, die angefallen wären, wenn bei Ihrem Bauvorhaben von allem Anfang an eine korrekte (und damit auch teurere) Hangsicherung realisiert worden wäre. Die zusätzlichen Kosten einer anzustrebenden korrekten Hangsicherungslösung gegenüber der zuerst gewählten (offenbar untauglichen und billigen) Variante, die zum Einsturz der Baugrube führte, sind demnach nicht Gegenstand von Versicherungsleistungen: für die so genannten Ohnehinkosten werden keine Entschädigungen ausgerichtet. Am falschen Ort sparen, lohnt sich also auch beim Bauen nicht.by ASA | SVV – 25.03.2010

Tags: Bauherrenhaftpflicht, Bauversicherung, Bauwesenversicherung
Baugrube eingestürzt, Bauversicherung | Keine Kommentare »

 

Fondsgebundene Lebensversicherung – was ist das?

Donnerstag, März 25th, 2010

Mein Versicherungsberater schlägt mir den Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung vor. Ist eine solche Anlage mit besonderen Risiken verbunden? Kann man sich gegen negative Börsenentwicklungen schützen?

Eine fondsgebundene Lebensversicherung umfasst je nach Bedarf – wie eine konventionelle Lebensversicherung – einen garantierten Versicherungsschutz im Todesfall und/oder bei Invalidität. Das Vorsorgekapital wird dagegen mit Anlagen in ausgewählten Fonds gebildet. Diese Vorsorgeform kombiniert damit die Vorteile der Lebensversicherung mit der Möglichkeit einer regelmässigen oder einmaligen Fondsinvestition. In der Regel steht dem Kunden dabei eine Auswahl verschiedener Fonds oder Fondsportfolios zur Verfügung, welche seiner Risikofähigkeit und Risikobereitschaft entsprechen.

Risikoeindämmende Optionen
Wie bei jeder anderen Fondsanlage, ist die Wertentwicklung des Vorsorgekapitals in Fondsform von Kurs-, Zins-, Währungs- und Bonitätsrisiken abhängig, was sich entsprechend auf die Vorsorgeleistung bei einer allenfalls vorzeitigen Auflösung oder beim Vertragsablauf auswirkt. Chancen und Risiken hängen daher von der Wahl der Fondsanlage ab. Seit einigen Jahren sind verschiedene Versicherer dazu übergegangen, zur Risikominderung bestimmte Formen von Garantien anzubieten, sei es durch die Auswahl der Fonds selbst oder aber durch vertraglich garantiert zur Auszahlung gelangende Mindestleistungen („Kapitalschutz“). Bei einigen Versicherern kann je nach Ausgestaltung der Vorsorgelösung zusätzlich eine Option eingekauft werden, wonach die Investition über einen gewissen Zeitraum in Tranchen in die gewählte Fondsanlage erfolgt und/oder diese ebenso über einen bestimmten Zeitraum vor Vertragsablauf in eine risikoärmere Fondsanlage umgeschichtet wird (Einstiegs- bzw. Ausstiegsmanagement). Mit diesen Massnahmen lassen sich die Risiken des Kunden reduzieren bzw. eine während der Vertragsdauer erzielte positive Wertentwicklung absichern. In jedem Fall sollte der Entscheid zur Anlage eines Teils des Vermögens in eine fondsgebundene Lebensversicherung samt Auswahl der Fonds sowie Form und Umfang der Garantien im Rahmen einer Gesamtberatung durch den Versicherungsberater erfolgen.

Hier erhalten Sie eine Vergleich für Ihre Lebensversicherung

by ASA | SVV – 25.03.2010

Tags: Finanzen, Fonds, Lebensversicherung, Versicherung
Lebensversicherung | Keine Kommentare »

 

Einfacher Diebstahl auswärts

Donnerstag, März 25th, 2010

Hier erhalten Sie einen Vergleich für Ihre Hausratversicherung

Man unterscheidet drei Diebstahlarten

Ich habe eine günstige Hausratversicherung abgeschlosssen und dabei auf die Zusatzversicherung “einfacher Diebstahl auswärts” verzichtet. Welche Risiken bin ich dadurch eingegangen?

Die Hausratversicherer unterscheiden drei Diebstahlarten: den Einbruch, die Beraubung und den «einfachen Diebstahl». Die Beraubung umfasst Diebstahlschäden unter Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung gegen Personen. Beim Einbruch im versicherungstechnischen Sinn wird  das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude, in den Raum eines Gebäudes oder das Aufbrechen eines Behältnisses innerhalb eines Gebäudes verlangt. Der «einfache Diebstahl» umfasst alle übrigen Diebstahlarten. Die meisten Diebstahlschäden ereignen sich unterwegs oder eben auswärts. Besonders verbreitet sind dabei die Trickdiebstähle, der Fahrradklau und der Diebstahl durch Aufbrechen parkierter Autos. Wenn man auf den Versicherungsbaustein «einfacher Diebstahl auswärts» verzichtet, sollte man sich der Risiken bewusst sein, die dann nicht versichert sind.

Risiken unterwegs genügend absichern

Bei Dieben sind modische Jacken und wertvolle Mäntel, prallvolle Handtaschen und Fahrräder besonders beliebt. Auf einer Ferienreise werden auch ganze Autos samt Inhalt entwendet oder teure Mountain-Bikes verschwinden vom Dach des Fahrzeugs. Im Winter werden oft Snowboard- und Skiausrüstungen der ganzen Familie gestohlen. In diesen Fällen kann ein Schaden schnell einmal mehrere tausend Franken betragen. Es ist daher ratsam, sich gegen Diebstähle unterwegs durch den Einschluss einer angemessenen Versicherungssumme für «einfachen Diebstahl auswärts» in der Hausratversicherung zu schützen. Reiseversicherungen und die Versicherung für mitgeführte Effekten in der Motorfahrzeugversicherung runden das Angebot der Versicherer für die Risiken unterwegs ab. Ihr Versicherungsberater berät Sie über die für Sie in Frage kommenden Versicherungsbausteine.

Tags: Hausratversicherung, Versicherung
Einfacher Diebstahl auswärts, Privathaftpflicht und Hausrat | Keine Kommentare »

 

Interview vom Schreinerverband mit Versicherungs-Broker.ch betreffend Betriebsversicherungen

Freitag, März 19th, 2010


Betriebsversicherungen. Haftpflichtfälle können ein Unternehmen im schlimmsten Fall in den Ruin treiben. Eine gute Versicherung ist deshalb Pflicht. Was Prämien und Leistungen betrifft, gibt es jedoch grosse Unterschiede – ein sorgfältiger Vergleich lohnt sich.

Dumm gelaufen…

Ein Monteur beschädigt bei der Montage eine Wasserleitung. Der Schaden bleibt aber vorerst unentdeckt, alle Arbeiten werden wie geplant abgeschlossen. Nach einigen Wochen entdeckt der Bauherr einen Wasserfleck an der Wand im darunterliegenden Geschoss. Die anschliessende Reparatur kostet einiges an Geld, ganz zu schweigen von den Unannehmlichkeiten für den Bauherrn wie auch den Verursacher. Von solchen oder ähnlichen Fällen kann fast jeder Schreiner berichten – «shit happens» ist wohl eine der bekanntesten Redewendungen dafür. Im schlimmsten Fall kann aber dadurch sogar die Existenz des Unternehmens gefährdet sein, insbesondere Personenschäden haben häufig weitreichende Folgen.

Grosse Prämienunterschiede

In solchen Situationen hilft eine Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Box), den finanziellen Schaden zu decken. Nebst den obligatorischen Versicherungen wie AHV, IV, EO oder ALV ist sie ein Muss für jedes Unternehmen. Allerdings existieren beträchtliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Gesellschaften und deren Leistungen. «Prämiendifferenzen von bis zu 40% sind keine Seltenheit», berichtet Claude Grenacher, Geschäftsführer der neutralen Versicherungs- und Finanzberatungsgesellschaft in Wettingen. Eine individuelle Beratung ist deshalb ebenso unabdingbar wie das Einholen und Vergleichen von Offerten verschiedener Versicherungsgesellschaften. Dazu gehört auch eine Analyse der Risiken, Schadensarten und -summen, die daraus entstehen könnten.

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Unterschiedliche Risiken

Im Schreinergewerbe kommt es zum Beispiel darauf an, ob es sich um ein Produktions- oder Montageunternehmen handelt. Denn für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstehen, haftet der Hersteller. Beim reinen Montageunternehmen besteht also kaum die Gefahr eines Produkthaftpflichtfalles, es muss nur für selbst verursachte Schäden aufkommen. Produktionsbetriebe kommen bei den Prämien generell etwas günstiger weg als Montageunternehmen. Das Risiko, Sachen zu beschädigen oder Drittpersonen zu verletzen, ist auf der Baustelle schlicht höher als in derWerkstatt. Im Gegensatz zu den USA halten sich in der Schweiz Schadenersatzforderungen bis jetzt in Grenzen. Allerdings stellt man in Europa eine zunehmende Tendenz zu solchen Forderungen fest.

Viele Schreinereien produzieren und montieren jedoch selber. Einige Versicherungen berücksichtigen dies anteilsmässig, zum Beispiel anhand der geleisteten Arbeitszeit in der Werkstatt und auf der Baustelle. Grosse Unterschiede gibt es auch bei den inbegriffenen Leistungen. Fast schon üblich ist beispielsweise eine erste telefonische und kostenlose Rechtsberatung. Immer öfters sind auch die Rechtsschutzleistungen bereits in der Haftpflichtversicherung enthalten. «Wir stellen fest, dass sich viele Leute dessen gar nicht bewusst sind», erzählt Claude Grenacher. Im Bedarfsfall werden diese Leistungen dann nicht genutzt, oder der Versicherungsnehmer schliesst eine unnötige Zusatzversicherung dafür ab. «Es muss also eine Koordination zwischen den verschiedenen Versicherungen stattfinden», ergänzt Grenacher.

Verwaltungsaufwand verringert

Insbesondere für kleine Firmen oder Jungunternehmer mit entsprechend tieferen Versicherungssummen können gewisse Versicherungspakete von Vorteil sein. Hier gibt es zum Teil sehr günstige Angebote, die durchaus gute Leistungen beinhalten. Vor allem hat die Versicherung so einen geringeren Verwaltungsaufwand, was sich auf die Prämie auswirkt. «Generell haben die Gesellschaften in den letzten Jahren die administrativen Kosten wesentlich gesenkt und sind deshalb in der Lage, bessere Angebote zu machen», ergänzt Claude Grenacher. Ein Grund mehr also, die eigenen Policen zu überprüfen.

Prämien sparen lässt sich auch mit hohen Selbstbehalten. «In mittelgrossen Unternehmungen liegt dieser normalerweise bei ungefähr 1000 Franken, weiss Claude Grenacher und ergänzt weiter: «Weniger macht selten Sinn, da der administrative Aufwand meistens höher ist als die Schadenssumme.» Erwartet eine Schreinerei erfahrungsgemäss wenig Schadensfälle, ist eine Erhöhung des Selbstbehaltes aber durchaus prüfenswert. Wichtig hierbei ist, dass die Prämienersparnis in einem sinnvollen Verhältnis zur Erhöhung des Selbstbehaltes steht. Ausserdem gilt: Besser nur einen grossen Schadensfall als ständig kleine.

«Die Versicherung denkt ansonsten, dass in diesem Unternehmen unsorgfältig gearbeitet wird und erhöht aufgrund dessen vielleicht die Prämien», weiss Grenacher zu berichten.

Von der Versicherungssumme hängt nicht nur die zu bezahlende Prämie ab, sie kann auch ein Kriterium für die Auftragsvergabe sein. Bei grossen Aufträgen werden manchmal minimale Deckungssummen vorgeschrieben, was auch überprüft wird. Ist die Deckung zu gering, erhält das Unternehmen den Auftrag nicht.

Allfällige Gegengeschäfte können auch bei der Wahl der Versicherung eine Rolle spielen. Hat die Gesellschaft zum Beispiel eigene Liegenschaften, besteht durchaus die Möglichkeit, dass das versicherte Unternehmen bei Renovationen oder Neubauten mit einbezogen wird.www.versicherungs-broker.ch

Haftpflichtunterscheidungen

Anlagerisiken

Schäden, die aus der Haftpflicht als Eigentümer oder Mieter von Geschäftsimmobilien entstehen. Beispiel: Vom Dach der Werkstatt löst sich ein Ziegel und beschädigt ein Auto.

Betriebsrisiken

Schäden, die aus betrieblichen Abläufen entstehen. Beispiel: ein Monteur beschädigt bei der Montage eines Schrankes eine Stromleitung.

Produktrisiken

Schäden durch Konstruktions- oder Entwicklungsfehler von Produkten. Beispiel: Ein Deckenelement stürzt aufgrund einer zu schwach dimensionierten Unterkonstruktion herab und verletzt eine Person.

Artikel vom 18.03.2010 in der Schreinerzeitung www.schreinerzeitung.ch

 

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Tags: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebsversicherung, Schreinerei, Versicherung
Betriebshaftpflicht, Dumm gelaufen… | Keine Kommentare »

 

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