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Archiv für Mai, 2010

Pensionskassen – Drum prüfe, wer sich bindet!

Montag, Mai 17th, 2010

Mit der Abstimmung über die Reduktion des Rentenumwandlungssatzes ist das Thema „Pensionskassen“ wieder in aller Munde. Kaum ein Vorsorgethema beschäftigt Arbeitnehmer mehr. Und zu kaum einem Thema besteht ein ähnlich tiefer Informationsstand. Woher kommt dieser Widerspruch? Ein Erklärungsversuch.

In Anbetracht dessen, dass jeder Erwerbstätige, der ein Mindesteinkommen von CHF 23’940.– erzielt, einer Pensionskasse angeschlossen ist und somit Monat für Monat seine Beiträge überweist, ist der Informationsstand über die jeweilige Pensionskasse schwer nachvollziehbar. Wie hoch ist der Mindestzinssatz? Wie hoch war die auf dem Vorsorgevermögen erzielte Rendite in den vergangenen Jahren? Welcher Betrag wird für die Abdeckung des Risikos verwendet, und welcher Betrag resp. Prozentsatz der Einzahlungen geht in meinen Spartopf? Wie hoch ist der Anteil an der Risikoprämie, den meine Pensionskasse effektiv jedes Jahr für Leistungen an Vorsorgenehmer ausgibt? Und ganz allgemein zur Pensionskasse: Besteht eine Unterdeckung? Wieviel kostet die Verwaltung der Vermögen? Wer kann von sich behaupten, die Antworten auf die grundlegendsten Fragen zu kennen?

Ganzer Bericht (als PDF):

Link zu Offertenvergleich BVG

Tags: Pensionskasse, Vergleich Pensionskasse
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Performance-Vergleich von Freizügigkeitsdepots

Montag, Mai 17th, 2010

Freizügigkeitsstiftung Produkt Performance 2009

Zugerberg Freizügigkeit 20 12.34%

Freizügigkeit 40 17.84%

Freizügigkeit 60 23.00%

Swisscanto BVG 3 Portfolio 10 7.44%

BVG 3 Portfolio 25 10.35%

BVG 3 Portfolio 45 13.64%

BVG 3 Portfolio Oeko 45 14.93%

Credit Suisse CSA Mixta-BVG Basic 2.99%

CSA Mixta-BVG Defensiv 8.81%

CSA Mixta-BVG 10.78%

CSA Mixta-BVG Maxi 12.96%

UBS Vitainvest 12 6.70%

UBS Vitainvest 25 9.23%

UBS Vitainvest 40 11.72%

UBS Vitainvest 50 13.07%

Pictet & Cie FPLP-LPP/BVG-Short-Mid Term Bonds-P 4.51%

FPLP-LPP/BVG-Bonds-P 5.36%

FPLP-LPP/BVG-25-P 10.50%

FPLP-LPP/BVG-40-P 13.20%

Raiffeisen Pension Invest 30 9.20%

Raiffeisen Pension Invest 50 13.00%

Raiffeisen Pension Invest 50 Futura 16.70%

Sarasin BVG-Ertrag 6.61%

BVG-Rendite 7.96%

BVG-Wachstum 11.14%

BVG-Zukunft 12.81%

BVG-Nachhaltigkeit 12.45%

BVG-Nachhaltigkeit Rendite 10.03%

Disclaimer:

Für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Informationen können wir keine Gewähr übernehmen.

Quellen: zugerberg-finanz.ch; swisscanto.ch; credit-suisse.com; ubs.com; pictet.com; raiffeisen.ch; sarasin.ch

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Erholung – Finanzen Woche 19 2010

Montag, Mai 17th, 2010

 

Mit der Ankündigung des Hilfspakets im Umfang von EUR 750 Mrd. der EU/Eurozone sowie des Internationalen Wäh-rungsfonds erholten sich die internationalen Aktienmärkte zu Beginn der vergangenen Woche deutlich. Die angekündigten Massnahmen haben ihre Wirkung nicht verfehlt: Die Zinsauf-schläge für Staatsanleihen der PIIGS im Vergleich zu deut-schen Staatsanleihen reduzierten sich deutlich: Diejenigen von Griechenland reduzierten sich von knapp 10% (!) auf 4%, bei den portugiesischen Papieren ging der Aufschlag von knapp 4% auf 1.5% und bei den spanischen von knapp 2% auf 1% zurück. Das Ziel des Rettungspaketes wurde somit erfüllt, und man hat nun Zeit gewonnen, das Problem, die exorbitanten Staatsverschuldungen und die Budgetdefizi-te, anzugehen. Die Konsolidierung der Staatshaushalte und die Umsetzung der aufgesetzten Sparprogramme muss nun ohne Abstriche zügig umgesetzt werden. 

 

Trotz Rettungspaket ist der Euro in den vergangenen Tagen unter Druck geblieben und hat ein neues Mehrjahrestief erreicht, was zu erwarten war. Das Ziel war, den Euro zu retten, und der Preis dafür ist ein schwacher Euro. Wir gehen davon aus, dass sich dies in den kommenden Wochen nicht ändern wird. Aus EU-Sicht der Konjunktur ist ein schwacher Euro grundsätzlich sowieso erwünscht, macht es doch die Euro-Staaten konkurrenzfähiger im internationalen Ver-gleich. Für die Schweiz und insbesondere die Schweizer Exportwirtschaft wird der schwache Euro zunehmend zur Belastung, und wir rechnen damit, dass die SNB mit Interven-tionen versuchen wird, die Marke von 1.40 zu halten.

In der zweiten Wochenhälfte verzeichneten die internationa-len Aktienmärkte Verluste, da unter den Anlegern die Sor-gen, dass die Sparprogramme innerhalb der Eurozone die wirtschaftliche Erholung beeinträchtigen könnte, wuchsen. Auch die Rohstoff- und Ölpreise notierten deutlich schwä-cher, und Bankaktien zählten aufgrund ihrer Engagements in griechischen sowie in Papieren anderer Euroländer mit schwacher Fiskalpolitik zu den grössten Verlierern. Der fiskalpolitische Exit, der nicht nur in Südeuropa, sondern auch in den USA, England, Frank-reich und Deutschland nun in Angriff genommen werden muss, birgt natürlich konjunkturelle Risiken, und das Wachstum in der Eurozone dürfte weiterhin schwach bleiben. Ein Double-Dip-Szenario halten wir aber nach wie vor für unwahrscheinlich.

 

Finanzanlagen

Tags: Börse, Finanzen
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Staatsverschuldung – Griechenland – was geschieht….

Montag, Mai 3rd, 2010

Die Berichterstattung um das Drama der griechischen Staatsverschuldung macht deutlich: Die nach der Bankenkrise wieder erlangte Stabilität des Finanzsystems steht auf tönernen Füssen. Zumal Griechenland kein Einzelfall ist. Die Schuldenquote der grossen Industrieländer weist heute ein Niveau auf, das zuletzt nach dem Zweiten Weltkrieg erreicht worden ist (vgl. Grafik).

Nur langsame Erholung

Das Schuldenproblem plagt mithin nicht nur Mittelmeerländer, wie angesichts der Schlagzeilen über die griechische Misere angenommen werden könnte. Was vor allem zu denken gibt: Die verbreiteten hohen Staatsschulden werden dieses Mal kaum wie in den fünfziger und sechziger Jahren mit einem hohen Wirtschaftswachstum automatisch verschwinden. Derzeit sieht es nämlich nach einer langsamen Erholung aus.

Fazit: Wir müssen die Geldanlage auf einen möglichen Staatsverschuldungs-Sturm ausrichten. Das heisst namentlich: Genügende Diversifikation im Depot, bei den Festverzinslichen sichere Qualität und bei den Aktien eine kapitalschützendedynamischeBewirtschaftung.

FIT Aktienmining Schweiz – Die aktive Indexstrategie auf den SMI

FIT Aktienmining Global – Die clevere Alternative zum Klassischen weltweiten Aktienfonds

Tags: Finanzanlagen, Finanzen, Staatsverschuldung
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Diversifikation mit Gold und Rohstoffen

Montag, Mai 3rd, 2010

 

 

Höchstinteressante zukunftsorierntierte Finanzanlagen

 

Für den weltweit beachteten Rohstoffexperten Jim Rogers bedeuten die Tiefzinspolitik der Notenbanken sowie die hohen Staatsdefizite (siehe nebenan) nichts anderes als Gelddrucken im grossen Stil. Er glaubt, der langfristige Superzyklus von Gold und Rohstoffen sei – trotz des kurzen Unterbruchs wegen der Lehman Brothers-Pleite in der Finanzkrise – ungebrochen. Denn sowohl die globale Geldflutung wie auch das anhaltenden Wachstum in Asien und eine allfällige Erholung im Westen fördern die Nachfrage nach diesen Sachwerten. Oder: In allen möglichen Szenarien könnten die Rohstoffpreise im Rahmen ihres normalen Auf und Ab per saldo zulegen.

Hohe Preisschwankungen ertragen

In der Vermögensverwaltung bieten Gold und Rohstoffe Vorteile, wenn sie einem Portfolio beigemischt werden. Der Grund: Ihre Preiskurven korrelieren – Ausnahmen bestätigen die Regel – nicht mit denjenigen von Aktien- und Anleihenmärkten. Daraus entsteht ein Diversifikationseffekt, der die langfristige Gesamtrendite eines Portfolios verbessern kann. Gold und Rohstoffe haben allerdings ähnliche Risiko- und Renditeeigenschaften wie die stark im Kurs schwankende Aktien. Die Anleger müssen deshalb bereit sein, kurzfristig hohe Preisveränderungen zu ertragen. Und: Risikoscheue Anleger sollten diese Anlagekategorie, falls überhaupt, nur sehr gering gewichten.

Neue Produkte

Bis vor wenigen Jahren interessierten sich normale Anleger vor allem deshalb nicht für Rohstoffe, weil geeignete Anlagevehikel fehlten. Wer sich in Rohstoffen engagieren wollte, musste in Termingeschäfte investieren. Das kommt für viele Leute von vornherein nicht in Frage. Zudem gibt es die Aktien von Rohstoffunternehmen und entsprechende Anlagefonds. Diese indirekten Rohstoffanlagen sind allerdings auch von den Aktienmärkten abhängig und bringen deshalb einen kleineren Diversifikationseffekt als direktere Rohstoffanlagen. In letzter Zeit hat die Finanzindustrie die Rohstoff-Produktpalette erweitert, namentlich mit den leicht zugänglichen Indexfonds. An der Schweizer Börse (www.six.ch) sind mittlerweile über 60 Exchange Traded Funds (ETFs) kotiert, mit denen auf Edelmetalle und Rohstoffindizes gesetzt werden kann. ETFs sind kostengünstige Fonds, die einen bestimmten Index nachbilden. Sie sind an der Börse kotiert und können – wie Aktien – börsentäglich an der Börse gekauft oder verkauft werden.

http://versicherungs-broker.ch/finanz-anlagen/

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Konkubinatspartner begünstigen

Montag, Mai 3rd, 2010

Informieren Sie sich über unsere Angebote und verlangen Sie einen Vergleich aller Angebote auf dem Schweizer Markt:

In den meisten Pensionskassen können die Versicherten ihren Konkubinatspartner im Hinblick auf den Todesfall begünstigen. Die Pensionskassemusslauteinem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts (9C_3/2010 vom 31. März 2010) aber nur dann bezahlen, wenn der Begünstigungswille eindeutig erkennbar ist.

Konkubinat ist völlig frei

Die Begründung des Bundesge- richts: Im Unterschied zur gesetz- lich geregelten Ehe können im Kon- kubinat die Beziehungen zwischen den Partnern völlig frei gestaltet werden. Gerade wegen dieser Flexi- bilität verzichten manche Paare auf die Ehe. Es sei daher logisch, wenn auch in der beruflichen Vorsorge die Begünstigung des nicht ehelichen Lebenspartners vom Willen der Be- teiligten abhängig gemacht wird.

Aktiv werden

Daraus lässt sich ableiten: Konkubinatspartner müssen – im Gegensatz zu Ehepartnern – zur Regelung der Ansprüche an die Pensionskasse im Todesfall aktiv werden. Es gilt zuerst herauszufinden, ob das Reglement die Begünstigung des Konkubinatspartners überhaupt vorsieht. Ist das der Fall, ist dann buchstabengetreu der Begünstigungswille abzugeben. Das ist meist eine schriftliche Begünstigungserklärung zu Lebzeiten. Wenn der Begünstigungswille nach dem Todesfall nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, zahlt die Pensionskasse kein Geld an den Partner!

Konkubinatsvertrag

Für das Konkubinat hat der Gesetzgeber wenig vorgesehen. Fast alles muss durchdacht und schriftlich festgelegt werden. Deshalb sollten in einem schriftlichen Konkubinatsvertrag zumindest die folgenden Punkte geregelt werden:

1. Inventar: Auflistung und Zuteilung der Vermögenswerte.

2. Finanzierung des Haushalts: Wer zahlt wie viel für den allgemeinen Lebensunterhalt.

3. Vorsorge: Regelung der Vorsorge, Lebensversicherungen zugunsten der Partner, Abklärung und Regelung der Ansprüche an die Pensionskassen. Vorgehen, wenn eine Partei wegen Ausbildung, Mutterschaft oder Krankheit nicht erwerbstätig sein kann.

4. Trennung: Wie werden die Vermögenswerte und Gegenstände zugeteilt? Wie geht es weiter mit der gemeinsamen Wohnung oder dem Wohneigentum?

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Tags: BVG, Finanzen, Konkubinatspartner, Konkubinatsvertrag, Versicherung
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Berufliche Vorsorge bis 70

Montag, Mai 3rd, 2010

Wünschen Sie einen Marktvergleich für Ihre gebundene Vorsorge? Klicken Sie hier:

Der Bundesrat hat die Ergänzung des Berufsvorsorgegesetzes (BVG) um zwei Massnahmen zur Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmer auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.

Lohn weiterversichern

Ältere Arbeitnehmende verspüren oft den Wunsch, ihr Arbeitspensum vor dem AHV-Rentenalter zu senken. Die damit verbundenen Lohnkürzungen führen bislang zu einem tieferen Vorsorgeniveau. Gemäss der neuen Bestimmung können die Pensionskassen in ihrem Reglement vorsehen, dass Versicherte ab dem 58. Altersjahr bis zumreglementarischenRentenalter die Vorsorge mit dem bisherigen versicherten Verdienst weiterführen können, sofern der Lohn um höchstens die Hälfte vermindert wird.

Arbeiten bis 70

Zweite neue Massnahme: Eine Vorsorgeeinrichtung kann in ihrem Reglement vorsehen, für Arbeitnehmende auch nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters von 64 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer die Vorsorge weiterzuführen.Diesjedoch höchstens bis zur Vollendung des 70. Altersjahres. Damit lässt sich die zweite Säule durch Aufschub der Leistung und anhaltenden Beitragszahlungen mit allen steuerlichen Vorteilen weiter ausbauen. Von dieser Möglichkeit werden neben etlichen arbeitsfreudigen Arbeitnehmenden wohl speziell Unternehmer und Selbständige Gebrauch machen, die schon heute oft über das Rentenalter hinaus tätig bleiben. Im Markt werden sich – neben bereits bestehenden Angeboten – voraussichtlich auf die neue Regelung abgestimmte, attraktive Vorsorgepläne entwickeln.

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