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Archiv für die ‘Bauversicherung’ Kategorie

Wasserschaden in der Wohnung

Mittwoch, April 13th, 2011

Hier bestellen Sie ein Angebot für Ihre Gebäudevericherung

Hier bestellen Sie ein Angebot für Ihre Hausratversicherung

Wer bezahlt?

M.T.: Ein heftiger Gewitterregen setzte meine Dachterrasse unter Wasser, da der Abfluss etwas verstopft war. Das Regenwasser drang über die Schwelle in die Eigentumswohnung. Welche Versicherung bezahlt den Schaden?

Für Wasserschäden am Haus kommt Ihre private Gebäudewasserschadenversicherung auf. Die Schäden an Ihren Einrichtungsgegenständen übernimmt Ihre Hausratversicherung. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der verschiedenen Versicherer sehen zwar unterschiedliche Deckungen für Wasserschäden vor, aber der von Ihnen geschilderte Fall dürfte grundsätzlich als versichertes Wasserschadenereignis gelten, wenn Sie den Unterhalt der Terrassenentwässerung nicht sträflich vernachlässigt haben. Würde sich beispielsweise im Ablauf Laub und Dreck der letzten Jahre angesammelt und sich jeweils schon bei leichten Regenfällen ein kleiner See auf der Dachterrasse gebildet haben, so müsste man von mangelhaftem Unterhalt sprechen. Sie hätten zumutbare Schadenabwehr-Massnahmen unterlassen, was zu Deckungseinreden des Versicherers führen könnte.

Leitungen periodisch kontrollieren

Kontrollieren Sie also die offenen Ablaufsysteme Ihres Hauses (Balkon-, Terrassen und Dachentwässerung) mindestens einmal pro Jahr, und sorgen Sie dafür, dass das Laub und der Schmutz regelmässig entfernt werden. Sie ersparen sich damit unnötige Umtriebe und Ärger. Auch die beste Kontrolle kann nicht verhindern, dass ein Ablauf einmal nicht richtig funktioniert. Ein vergessener Putzlappen, ein liegen gebliebener Ping-Pong-Ball, eine herangewehte Zeitung oder aber ein wirklicher Starkregen können dazu führen, dass der Wasserabfluss ungenügend ist und es zu Schäden kommt. Auch in diesen Fällen können Sie natürlich auf Ihre Privatversicherung zählen.

Tags: Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Privatversicherung
Bauversicherung, Wasserschaden | Keine Kommentare »

 

Bauherrenhaftpflicht / Bauwesenversicherung

Dienstag, April 20th, 2010

Wünschen Sie eine Offerten-Analyse. Klicken Sie hier:

Wer braucht welche Versicherung?

 

Bauherrenhaftpflicht-
versicherung
Bauwesen-
versicherung
Gebäude-
versicherung
Bauherr up up up
Architekt up
Ingenieur up
Bauunternehmer up
Bauhandwerker up

Auf einem Bauplatz kann bis zur Fertigstellung des Gebäudes vieles passieren. Da bietet die Zurich mit Business Bau für alle beteiligten Personen und Firmen umfassenden Versicherungsschutz. Entwickelt wurden diese spezifischen Lösungen von ausgewiesenen Versicherungs- und Bauexperten.

 

Wer profitiert von einer Bauversicherung?

Bauherren, Planer (Architekten, Ingenieure oder Bauleiter) sowie Bauunternehmer und Bauhandwerker.

 

Detaillierte Informationen

Mit einer Bauversicherung wählen Sie eine auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Lösung. Diese schützt Sie vor Risiken rund um die Bautätigkeit.

 

Bauherrenhaftpflicht-Grunddeckung

Als Bauherr können Sie für Schäden, die durch Ihre Bautätigkeit zum Beispiel auf dem Grundstück Dritter entstehen, haftbar gemacht werden. Selbst wenn Sie direkt keine Schuld trifft (Kausalhaftung). Auch bestehende Haftpflichtversicherungen von andern am Bau Beteiligten, wie Bauunternehmern, Handwerkern, Architekten und Ingenieuren, ändern an dieser Tatsache nichts. Verunfallt beispielsweise ein Kind auf der Baustelle oder bilden sich Risse am Nachbarhaus, schützt Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie deckt Ansprüche aus Personen- und Sachschäden und schützt Sie vor deren finanziellen Folgen – insbesondere auch bei unrechtmässig erhobenen Forderungen. Experten verhandeln kompetent mit den Anspruchstellern und führen entsprechende Schadenabklärungen durch.

 

Bauherrenhaftpflicht-Zusatzversicherungen

Zusätzlich zur Bauherrenhaftpflicht-Grunddeckung kann Folgendes versichert werden:

• Arbeiten des Bauherrn

• Schadenverhütungskosten

• Reine Vermögensschäden

• Verminderung der Ergiebigkeit von Quellen und Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung

• Schäden infolge Erdsondenbohrungen (Arteserversicherung)

 

Bauwesen-Grunddeckung

Die Bauwesenversicherung deckt Schäden an der Bauleistung, die durch unvorhergesehene Bauunfälle entstehen, und schliesst alle am Bau Beteiligten, wie Bauherrn, Planer und Unternehmer, ein. Damit sind auch Eigenschäden gedeckt, welche die Haftpflichtpolicen der am Bau Beteiligten ausschliessen.

Versichert sind u. a. Risiken wie umgekippte Wände, Deckeneinstürze oder die Beschädigung von Teilen des Innenausbaus.

 

In der Regel bereits mitversichert:

• Aufräumungs-, Schadensuch-, Abbruch- und Wiederaufbaukosten bis zu 5% der Versicherungssumme, Minimum CHF 25 000

• Die am Bau beteiligten Planer (Architekten, Ingenieure und Spezialisten)

• Bevorschussung im Schadenfall

 

Bauwesen-Zusatzversicherungen

Bei Hochbauten unter CHF 5 Mio. Bausumme sowie ohne besondere Gefahren und Risiken können preisgünstige, standardisierte Pakete der gebräuchlichsten Zusatzversicherungen integriert werden.

 

Bei grösseren, komplexeren Bauvorhaben oder auf Wunsch bieten sich je nach Risiko weitere Bauwesen-Zusatzversicherungen an:

• Aufräumungs-, Schadensuch-, Abbruch- und Wiederaufbaukosten grösser als 5% der Versicherungssumme

• Gerüst- und Einrichtungsmaterial

• Baugrund und Bodenmassen

• Bestehende Bauten

• Bewegliche Sachen in bestehenden Bauten

• Baugeräte, Werkzeuge und Baumaschinen

• Expertenkosten in der Garantiezeit

• Ertragsausfälle und Mehrkosten des Bauherrn

• Schäden während der Garantiezeit bei schlüsselfertigen Hochbauten (Maintenance-Versicherung)

• Bewegte Sachen auf Baustellen

• Aufwendungen zur Behebung von Kratzern

 

 

 

 

Tags: Bauherrenhaftpflicht, Bauversicherung, Bauwesenversicherung
Bauversicherung, Welche Versicherung? | Keine Kommentare »

 

Baugrube eingestürzt

Donnerstag, März 25th, 2010

Hier erhalten Sie einen Vergleich für Ihre Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung

Wie ist das versichert?

Wir bauen ein Einfamilienhaus. Beim Aushub ist die Baugrube eingestürzt. Das abgerutschte Material muss entfernt, eine Backsteinwand neu aufgebaut und die Baugrube besser gesichert werden. Wer zahlt?

Sie haben sicher für Ihr Bauvorhaben eine umfassende Bauwesenversicherung abgeschlossen. Melden Sie das Ereignis umgehend dieser Versicherung an. Möglicherweise handelt es sich um einen versicherten Haftpflichtschaden, falls jemand für das Abrutschen des Hanges verantwortlich gemacht werden kann (beispielsweise der Geologe, der Ingenieur, der Baumeister, die Bauleitung usw.). Der oder die Verantwortlichen verfügen wahrscheinlich über eine Haftpflichtversicherung. Ihre Bauwesenversicherung wird Sie bei der Klärung dieser Frage unterstützen.

“Ohnehinkosten“ gehen zulasten des Bauherrn

Die Bauwesenversicherung und die Haftpflichtversicherungen werden aber in jedem Fall all jene Mehrkosten von der Entschädigungsberechnung ausklammern, die angefallen wären, wenn bei Ihrem Bauvorhaben von allem Anfang an eine korrekte (und damit auch teurere) Hangsicherung realisiert worden wäre. Die zusätzlichen Kosten einer anzustrebenden korrekten Hangsicherungslösung gegenüber der zuerst gewählten (offenbar untauglichen und billigen) Variante, die zum Einsturz der Baugrube führte, sind demnach nicht Gegenstand von Versicherungsleistungen: für die so genannten Ohnehinkosten werden keine Entschädigungen ausgerichtet. Am falschen Ort sparen, lohnt sich also auch beim Bauen nicht.by ASA | SVV – 25.03.2010

Tags: Bauherrenhaftpflicht, Bauversicherung, Bauwesenversicherung
Baugrube eingestürzt, Bauversicherung | Keine Kommentare »

 

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