Februar 2010 – 8. Jahrgang
Start zum Ausstieg
Die US-Noten- bank hat am Donnerstag, 18. Februar 2010, die Finanzmärkte überrascht: Sie erhöhte den Dis- kontsatz von 0,5 auf 0,75 Prozent.
Zusammen mit dem Auslaufen von ausserordentlichen Kreditprogram- men ist das der Start zu einem möglichst geordneten Ausstieg aus der krisenbedingten Überflutung der Märkte mit billigem Geld.
Leitzins unverändert
Dramatik ist noch nicht angesagt: Der Leitzins der US-Geldpolitik – die „Federal Funds Rate“ für Ta- gesgeld – bleibt unverändert nahe bei Null Prozent. Der nunmehr leicht erhöhte Diskontsatz ist „nur“ der Zins für Notkredite, die von Geschäftsbanken bei der Noten- bank kurzfristig in Anspruch ge- nommen werden können. Von die- ser Kreditmöglichkeit machen die Banken kaum Gebrauch, da eine solche Kreditaufnahme vom Markt als Zeichen der Schwäche gewer- tet wird.
Auf der Hut sein
Immerhin: Die Zinswende ist ein- geläutet. Zumal auch National- bankvizepräsident Thomas Jordan unlängst betonte: „In der mittleren Frist müssen wir die Geldpolitik straffen, sonst gerät die Preisstabi- lität in Gefahr.“ Das bedeutet für uns alle, die wir Geld anlegen und möglichst sicher vorsorgen wollen: Wir müssen auf der Hut sein, von einem allfälligen Zinsgewitter und dem damit verbundenen Börsen- gewitter nicht auf dem linken Fuss erwischt zu werden. Es gilt, seine Anlagen, seine Vorsorge und die Finanzierung seines Eigen- heims im Hinblick auf die frü- her oder später eintreffende Zinswende bestmöglich auszu- richten.
Michael Herrmann herrmann+tschan gmbh sowie FICON Finanz Consulting AG Liestal
Bewegung bei den Staatsobligationen
Tägliche Berichte über gigantische Staatsschulden und drohende Staatspleiten verunsichern viele An- leger. Dazu eine Beruhigungspille: Die Schweiz hat – selbstzerflei- schende Diskussionen über politi- sche Führungsmängel und den un- ter Dauerbeschuss stehenden Fi- nanzplatz hin oder her – die Finanz- krise im globalen Vergleich brillant überstanden. Das belohnt der Kapi- talmarkt mit historisch tiefen Rendi- ten der besten Schweizer Obligatio- nen wie Eidgenossen oder Pfand- briefe. Diese Papiere sind weltweit eine Klasse für sich und können wie eh und je auch von sehr risiko- scheuen Investoren ins Depot ge- packt werden.
Jacqueline Schaub FICON Finanz Consulting AG Liestal
Währungsrisiko
Bei den sich unglaublich stark verschul- denden Amerikanern, Deutschen und Engländern sieht die Sache etwas an- ders aus: Diese mächtigen Staaten blei- ben im Vergleich mit Schuldenproblem- staaten wie Griechenland, Portugal, Ir- land, Spanien oder Italien zwar zumin- dest Einäugige. Diese relative Stärke belohnt die globale Finanzgemeinde mit den nach wie vor tiefen Renditen der amerikanischen, deutschen und engli- schen Staatspapiere. Wegen des Wäh- rungsrisikos und vieler derzeit schlicht nicht absehbarer Unsicherheiten sollten risikoscheue Frankenanleger diese Staatspapiere allerdings meiden.
Chancen für Spekulanten
Für Obligationenspekulanten und Lieb- haber von hochriskanten Spitzenrendi- ten hat sich mit den stark mediatisier-
ten Schwierigkeiten von Griechenland und Co. ein riskantes, aber gewinnver- sprechendes Tummelfeld aufgetan. Ge- mäss der Logik des „Too-big-to-fail“ (zu gross, um unterzugehen), das etliche Grossbanken vor der Pleite gerettet hat, werden wohl auch diese Staaten nicht fallen gelassen. Den nötigen Risikoappe- tit vorausgesetzt, winken hier schöne Profite: Es gibt hohe Grundrenditen und je nach Nachrichtenlage werden die Kurse und Renditen dieser Staatspapie- re stark schwanken.
Investieren auf Verfall Zurück zu der Masse der Schweizer Normalinvestoren, die kein Geld verlieren, etwas mehr als den Sparheftzins kassieren und Kursschwankungen von Wertpapieren nicht akribisch nutzen wollen: Für sie ist die Direktanlage auf Verfall in Obligationen von Spitzenfrankenschuld-
nern erste Wahl. Die Rendite ist zwar bescheiden, aber der sichere Kapitalerhalt kostenlos. Und um die Kursschwankungen braucht man sich nicht zu kümmern, weil man die Obligationen von vornherein bis zum Verfall halten will. Das ist auch ein Vorteil gegenüber den Obligationenfonds: Diese verfallen nie und sind daher ständig dem Risiko schwankender Marktzinsen und damit schwankender Obligationenkurse ausgesetzt.
„FIT Aktientiming Schweiz“ ist noch immer investiert
Im Gegensatz zur Haltestrategie „Buy-and-Hold“ der klassischen Aktienfonds steht im Mittelpunkt von „FIT Aktientiming Schweiz“ die Frage: Wann muss man im Aktienmarkt investiert sein und wann im Geldmarkt? Es kommt auf eine gute Bestimmung der ertragreichen Martktphasen an. Nur in solchen Gewinnphasen ist „FIT Aktientiming Schweiz“ auf- grund eines mathematischen Modellansatzes in den Schweizer- aktien investiert. Das ist das Er- gebnis: Verluste in den Abwärts- phasen der Börse wurden ver- mieden (rote Linie des Charts).
Mehr Realismus
Nach der kräftigen Kurserholung im letzten Jahr kehrt an der Bör- se mehr Realismus zurück. Viele Problemebeherrschendie Marktmeinungen: Das Bankge- heimnis wankt, in Europa droht die Zahlungsunfähigkeit Grie- chenlands und die allgemein überbordenden Haushaltsdefizite trüben die Stimmung. Argumente für steigende wie auch für fallen- de Kurse gibt es immer. Derzeit ist „Fit Aktientiming Schweiz“ noch immer investiert. Dies vor allem darum, weil das Modell die Wirtschaftslage eher positiv be- urteilt. Sollten weitere scharfe Rückschläge erfolgen, wird je- doch umgehend in eine Festanla- ge gewechselt.
Zertifikat oder Konto Die Nutzung des mathe- matischen Modells „FIT Akti- entiming Schweiz“ wird von FICONundseinenPart- nerunternehmen als persönli- ches Konto oder als Zertifikat angeboten.
Bundesgericht pfeift Selbständige zurück
Selbständige wie Unternehmer, Ärz- te und andere Medizinalpersonen, Vertreter der Beraterzunft oder Rechtsanwälte können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Laut dem Berufsvorsorgegesetz müssen die von ihnen geleisteten Beiträge und Einlagen in die Vorsor- geeinrichtung dauernd der berufli- chen Vorsorge dienen. Mit dieser 2005 eingeführten Regelung wollte der Gesetzgeber die früher belieb- tenSteuerspar-Schlaumereien stoppen: hohe steuerbefreite und damit progressionsbrechende Bei- träge einzahlen und nach einigen Jahren die freiwillig aufgebaute Pensionskasse steuergünstig auflö- sen – dann alles wieder von vorne.
Martin Tschan herrmann+tschan gmbh sowie FICON Finanz Consulting AG Liestal
Erlaubte Betriebsinvestition
Das Bundesgericht erlaubte einem selbständigen Bauern, seine freiwil- lige Pensionskasse zu kündigen und das geäufnete Alterskapital in eine notwendige Betriebsinvestition zu stecken (BGE 134 V 170 vom 12. März 2008). Die Pensionskasse hat- te die Auszahlung wegen der ge- setzlichen Zweckbindung des Kapi- tals für die Vorsorge verweigert. Die obersten Richter erwägten jedoch, für den Bauer sei die Erneuerung seiner veralteten Raufutteranlage eine klassische betriebliche Investi- tion. Diese diene der Erhaltung des Betriebs und der Existenzsicherung im Sinne der beruflichen Vorsorge. Auch liege hier kein verbotener Steuermissbrauch vor.
Präzisierendes Urteil
Das Bundesgericht verwehrt einem Gynäkologen mit einer freiwilligen Pensionskasse, 200‘000 Franken seines viel grösseren Alterskapitals vorzubeziehen und damit einen In- vestitionskredit für seine Praxis zu- rückzuzahlen (BGE 9C_301/2009 vom 8. Oktober 2009). Auch hier geht es eindeutig nicht ums Steuern sparen, sondern um betriebsnot- wendige Investitionen. Aber es be- steht ein erheblicher Unterschied zum Bauern mit der zu erneuernden Raufutteranlage: Der Doktor der Medizin will seine freiwillige Pen- sionskasse nicht kündigen, sondern nur einen teilweisen Vorbezug sei- nes Alterskapitals tätigen. Da stellt das Bundesgericht klipp und klar fest: Von Gesetzes wegen ist nur bei der Wohneigentumsförderung ein teilweiser Vorbezug gebundener Vorsorgemittel möglich.
Was jetzt gilt Aufgrund der zwei Bundesgerichtsentscheide gilt: Freiwillig in einer Pensionskasse versicherte Selbständige können für notwendige Betriebsinvestitionen das gesamte geäufnete Alterskapital nur dann beziehen, wenn sie den Vorsorgevertrag mit der Pensionskasse auflö-
sen. Ein Teilbezug des Alterskapitals für Betriebszwecke unter Aufrechterhaltung des Vorsorgeverhältnisses ist unzulässig.
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