Der Beginn einer gezielten Absicherung soll möglichst früh gewählt werden
Falls infolge Unfall oder Krankheit erforderlich, übernimmt die staatliche Invalidenversicherung (IV) Kosten für Ausbildung, Umschulung, Eingliederung ins Berufleben, medizinische Massnahmen, Hilfsmittel oder Hilflosenentschädigung. Da dies in der Grundvorsorge jedoch bloss auf Basis der Existenzsicherung erfolgt, sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr – und damit oft auch deren Eltern – in der Regel finanziell ungenügend abgesichert. Mit einer individuellen Kindervorsorge lässt sich diesem Risiko entgegenwirken.
“Wir freuen uns, Ihnen mit der neuen Kindervorsorge eine Produkt-Ankündigung zu kommunizieren, die einem zunehmendem Bedürfnis gerecht wird.”
Die Möglichkeit, ein garantiertes Erlebensfallkapital mit einer wählbaren Erwerbsunfähigkeitsrente und einem Pflegekapital zu kombinieren, ist eine Neuheit für den Schweizer Versicherungsmarkt.
Hauptversicherungen
- Kindervorsorge mit Sparzielversicherung (Garantierte Erlebensfallleistung)
- Kindervorsorge bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU-Rente)
Zusatzversicherungen
- Prämienbefreiung bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (Kind)
- Kindervorsorge mit Pflegekapital
- Kindervorsorge bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU-Rente)

Hauptversicherung: Sparversicherung oder Risikodeckung
Grundlage für die Sparversicherung bildet der Haupttarif Sparzielversicherung. Die Risikodeckung basiert auf dem selbstständigen Haupttarif Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Mit diesen beiden Tarifen wird grösstmögliche Flexibilität geschaffen, ob Sparen alleine, Sparen mit Risikoschutz oder Risikoschutz alleine. Es sind sämtliche Kombinationen möglich.
Kindervorsorge bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (HV und ZV)
Hierbei handelt es sich um eine reine Risikoversicherung zur Absicherung der finanziellen Risiken bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit des versicherten Kindes infolge Unfall, Krankheit oder Geburtsgebrechen. Die Rente ist jeweils am Ende eines Versicherungsvierteljahres zahlbar, frühestens ab Vollendung des 18. Altersjahres des versicherten Kindes. Die Rente wird längstens bis zum Zeitpunkt ausbezahlt, in dem das versicherte Kind das 64. (Frauen) bzw. das 65. (Männer) Altersjahr vollendet hat.
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