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Archiv für die ‘Krankenkasse’ Kategorie

Wechsel der Krankenkasse

Mittwoch, Oktober 19th, 2011

 

 Leistungen bei allen Krankenkassen gleich

 
Wechsel Krankenkasse 2012
 
Die Leistungen der Grundversicherung sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) genau festgelegt. Egal also, bei welcher Kasse Sie grundversichert sind – die Leistungen sind überall identisch.
 
 
 

Krankenkassenprämien 2012

Die Prämien im Jahr 2012 steigen im Durchschnitt um 2,2% bzw. bei den jungen Erwachsenen (19-26Jahre) um 4,4%. Damit liegt der Anstieg deutlich unter dem Jahresdurchschnitt von 5,1%. Das BAG sagt weiterhin, dass die Reserven aller Krankenkassen im Jahr 2013 den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen werden.

Der Anstieg in folgenden Kantonen liegt mit durchschnittlich 2% unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt: BE, GR, NE, OW, TG, TI und VD

Der Antstieg folgender Kantone liegt im gesamtschweizerischen Durchschnitt:
AG, BL, GE, LU, SH, SO, SZ und VS – In diesen Kantonen liegt der Prämienanstieg zwischen 2,2 und 2,8%

 
Fordern Sie unverbindliche und kostenlose Direktofferten an.

 

Jetzt Krankenkasse wechseln

 
Krankenkasse 2012Vergleichen Sie jetzt die Prämien 2012 mit dem Prämienrechner schnell und einfach!

Kündigungsvorlage: Professionelles, aktives PDF zum online – ausfüllen und ausdrucken

Sehen Sie hier: Infos zur Kündigung der Grundversicherung

Sehen Sie hier: Kündigungsfristen der Krankenkassen

 

Krankenkasse, Wechsel der Krankenkasse | Keine Kommentare »

 

Kündigungsfristen der Krankenkassen

Sonntag, Juli 31st, 2011

Wünschen Sie ein Angebot für Ihre Krankenkasse?

 
Versicherer Versicherungsdauer Kündigungsfrist Kündigungsmöglichkeint bei Prämienerhöhung Was ist kündbar
Assura 5 Jahre 6 Monate Letzter Arbeitstag des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
Atupri 1 Jahr 3 Monate Letzter Arbeitstag des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
Concordia 1 Jahr oder länger (gemäss Police) 3 Monate Letzter Arbeitstag des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
CSS 1, 3 oder 5 Jahre (gemäss Police) 3 Monate Letzter Arbeitstag des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
EGK 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres alle Produkte
Groupe Mutuel 5 Jahre 6 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
Helsana 1, 3 oder 5 Jahre 3, 5 oder 6 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
Innova 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
KPT 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
ÖKK 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
Swica 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
Sympany 1 Jahr 3 Monate 30 Tage ab Erhalt der Änderungsmitteilung auf Ende des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung
Visana 1, 3 oder 5 Jahre (gemäss Police) 3 Monate Letzter Arbeitstag des laufenden Versicherungsjahres Nur Produkte mit Prämienerhöhung

 

Krankenkasse, Kündigungsfristen | Keine Kommentare »

 

Liste Krankenkassen

Mittwoch, Oktober 27th, 2010

Prämienrechner Krankenkasse:

Krankenkasse Offerte

 

Krankenkasse Hauptsitz Anzahl Versicherte Reserven in Mio.
aerosana (Helsana Gruppe) Dübendorf 118’000 11
agilia (ehemalig Krankenkasse Malters) Malters 4’587 1
Agrisano Brugg 91’883 68
AMB Assurance et accidents Le Châble 8’836 5
Aquilana Baden 32’669 19
Arcosana AG (CSS Gruppe) Luzern 99’723 23
Assura Pully 389’700 325
Atupri Bern 65 159’293 56
Auxilia (CSS Gruppe) Vollèges 23’129 10
avanex (Helsana Gruppe) Zürich 206’000 23
Avantis (Gruppe Groupe Mutuel) Martigny 13’581 4
Avenir (Gruppe Groupe Mutuel) Martigny 95’655 53
Caisse Maladie de la Fonction Publique
(Gruppe Groupe Mutuel)
Martigny 35’385 17
Caisse maladie de la vallée d’Entremont (CMVEO) Orsières 4’587
Caisse maladie EOS (Gruppe Groupe Mutuel) Martigny 1’864 2
Caisse maladie Troistorrents (Gruppe Groupe Mutuel) Martigny 10’405 9
Caisse Vaudoise (Gruppe Groupe Mutuel) Martigny 64’988 54
Caisse-maladie du personnel communal de la ville de Neuchatel (Gruppe Groupe Mutuel) Martigny
carena Aadorf 22’290 3
CMBB / SKBH / CMEL Schweizerische Krankenkasse für das Bau- und Holzgewerbe (Gruppe Groupe Mutuel) Martigny 63’997 24
CMP Lumnezia I (Gruppe Groupe Mutuel) Vella 2’600 1
Compact (früher Familias Krankenversicherungen AG – Sanitas Gruppe) Grundversicherungen AG Zürich
CONCORDIA Luzern 518’939 255
CSS Versicherung Luzern 895’104 344
Easy Sana (Groupe Groupe Mutuel) Martigny 24’995 8
EGK-Gesundheitskasse Laufen 126’269 50
GALENOS Kranken- und Unfallversicherung Zürich 11’134
Gewerbliche Krankenkasse Bern Bern 1’000
Groupe Mutuel (Gruppe Groupe Mutuel) Martigny 865’755 132
Helsana (Gruppe Helsana) Zürich 668’000 282
Hermes (Gruppe Groupe Mutuel) Martigny 67’955 36
HOTELA Montreux 7’738 5
indivo Versicherungen AG (Helsana Gruppe) Dübendorf
innova Versicherungen Gümligen Gümligen 36’657 28
innova Wallis Saas-Grund 3’549
INTRAS (CSS Gruppe) Carouge 302’729 68
KLuG Krankenversicherung Zug 18’940 7
kmu Krankenversicherung Winterthur 7’424 7
Kolping Krankenkasse AG Dübendorf 32’676 11
KPT / CPT Bern 292’504 105
Kranken- und Unfall-Versicherungsverein St.Moritz
(Gruppe Groupe Mutuel)
Martigny 2’597 2
Krankengeldversicherung Für Mitarbeiter der fenaco – Mitgliedgenossenschaften (KGV) Winterthur 4’600
Krankenkasse Birchmeier Künten 5’399 3
Krankenkasse cervino Zermatt
Krankenkasse Einsiedeln Einsiedeln 3’695 3
Krankenkasse Elm Elm 4’224 2
Krankenkasse Embd Kalpetran 1’300
Krankenkasse Gondo/Zwischbergen Gondo 100
Krankenkasse Ingenbohl Brunnen 921 15
Krankenkasse Lötschental Kippel 2’600 3
Krankenkasse Luchsingen-Hätzingen Luchsingen 976 1
Krankenkasse Luzerner Hinterland Zell 15’204 15
Krankenkasse Schattenberge Unterbäch 2’200
Krankenkasse Schweizerischer Metallbaufirmen (KSM) Zürich 3’000
Krankenkasse Simplon Simplon-Dorf 656
Krankenkasse Steffisburg Steffisburg 9’665 4
Krankenkasse Stoffel Mels Mels 1’268 1
Krankenkasse Turbenthal Turbenthal 394 1
Krankenkasse Visperterminen Vispterminen 3’386 3
Krankenkasse Wädenswil Wädenswil 4’303 10
Krankenkasse Zeneggen Zeneggen 175 1
Krankenversicherung Flaachtal AG (ÖKK Gruppe) Bülach 2’039 3
maxi.ch Versicherungen AG (Helsana Gruppe) Zürich
Moove Sympany (Sympany Gruppe) Bern 8’914 7
Mutuel Assurances (Groupe Mutuel) Martigny 290’845
Natura (Gruppe Groupe Mutuel) Martigny 2’296 1
ÖKK Landquart 151’713 50
Panorama (Gruppe Groupe Mutuel) Martigny 21’296 8
Philos (Mutuel Gruppe) Martigny 103’797 68
Progrès Versicherungen AG (Helsana Gruppe) Zürich 225’000 65
PROVITA Winterthur 60’551 16
Publisana Brugg 4’833 2
rhenusana Heerbrugg 8’887 5
sana24 (Visana Gruppe) Muri 94’992 8
Sanagate (CSS Gruppe) Luzern
SanaTop Wangen bei Olten 9’494 3
sanavals Gesundheitskasse Vals 2’362 4
Sanitas Zürich 344’861 82
sansan (Helsana Gruppe) Zürich 152’000 22
SLKK Zürich 14’642 19
sodalis Visp 36’475 10
Sumiswalder Krankenkassen Sumiswald 24’415 9
SUPRA Krankenkasse Lausanne 3 Cour 39’462 66
SWICA Gesundheitsorganisation Winterthur 598’587 170
Taggeldkasse (Krankenkasse) bildende KünstlerInnen Zürich 2’200
Universa (Mutuel Gruppe) Martigny 67’099 37
Visana Bern 15 420’610 250
vita surselva Ilanz 6’327 2
vivacare (Visana Gruppe) Bern 19’506 12
Vivao Sympany (Sympany Gruppe) Basel 134’212 6
wincare (Sanitas Gruppe) Zürich 232’877 105
Xundheit (Sympany Gruppe)
Prämienrechner Krankenkasse:

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Unfallspätfolge

Mittwoch, August 25th, 2010

Kosten von Spätfolgen aus Unfällen, die seinerzeit durch eine Krankenkasse abgerechnet wurden, übernimmt die derzeitige Krankenkasse des Verunfallten. Die berufliche Unfallversicherung des heutigen Arbeitgebers kommt also nicht zum Zug.

Online Angebote vergleichen für Krankenkasse und Unfallversicherung

Tags: Krankenkasse, Unfallversicherung, UVG
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Krankenkasse wechseln

Mittwoch, April 21st, 2010

Kündigung der Grundversicherung

Prämienrechner Krankenkasse – Klicken Sie hier:

Per Ende des Jahres (31. Dezember)

Die neuen gültigen Prämien für das Folgejahr muss Ihnen die Krankenkasse zwei Monate im Voraus melden, also auf Ende Oktober. Unabhängig davon, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich bleibt, können Sie bis Ende November kündigen. Achten Sie darauf, dass das Kündigungsschreiben spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eintrifft. Bei einigen Krankenkassen landet das Kündigungsschreiben im Postfach. Als Eingangsdatum gilt dann das Datum, an dem die Krankenkasse das Postfach leert. Wir empfehlen, die Kündigungs bereits anfangs November eingeschrieben zuzustellen.


Per Mitte des Jahres (30. Juni)

Unterjährige Kündigung ist für die Kunden möglich, welche die Minimalfranchise gewählt haben (Kinder 0 Franken, Jugendliche und Erwachsene 300 Franken). Zudem gilt die Kündigungsmöglichkeit per Mitte Jahr nur für Kunden die eine traditionelle Versicherung abgeschlossen haben (ohne HMO- oder Hausarztmodell, etc.). In diesem Fall gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist. Das heisst, dass das Kündigungsschreiben spätestens per 31. März bei der Krankenkasse eintreffen muss.


Franchise ändern

Wer seine Franchise ändern will, kann das per eingeschriebenen Brief, welcher spätestens am 30. November bei der Krankenkassen eintreffen muss, machen.


Kündigung der Zusatzversicherungen

Bei den Zusatzversicherungen gelten andere Kündigungsfristen als in der Grundversicherung (wie oben erwähnt). Aufgrund der unterschiedlichen Fristen müssen Grund- und Zusatzversicherungen separat betrachtet werden. Falls die Krankenkasse die Prämien für die Zusatzversicherungen im Folgejahr nicht erhöht, gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, das heisst bis spätestens 30. September auf Ende Jahr. Bei einigen Krankenkassen gilt eine 6-monatige Kündigungsfrist oder der Vertrag wurde für mehrere Jahren abgeschlossen.  Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Bei Prämienerhöhungen können Sie je nach Krankenkasse innert 25 – 30 Tagen nach Ankündigung der Prämienerhöhung, oder per Ende Jahr, kündigen.


Achtung:

Bevor Sie aber das Kündigungsschreiben losschicken, stellen Sie bei der neuen Krankenkasse einen Antrag (falls diese Deckung bei einer anderen Krankenkasse versichert werden soll).  Erst wenn Sie die schriftliche Bestätigung für die Aufnahme in die gewünschte Zusatzversicherung der neuen Krankenkasse erhalten haben, sollten Sie das Kündigungsschreiben der Post übergeben. Wir empfehlen Ihnen, dies rechtzeitig in die Wege zu leiten, da die Verarbeitung der Anträge einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

Wer vor der Kündigung bei der aktuellen Krankenkasse keine Bestätigung einer neuen Krankenkasse besitzt, riskiert die Zusatzversicherung zu verlieren. Die Krankenkassen können Antragssteller aufgrund der Gesundheitsfragen ablehnen.  Falls Sie Zeit zwischen Kündigung und Aufnahme knapp wird, nehmen Sie mit der neuen Krankenkasse Kontakt auf. Verlangen Sie eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung des Antrages. Sobald Sie die schriftliche Antwort erhalten haben, können Sie die bisherige Versicherung kündigen. Weisen Sie im Kündigungsschreiben klar darauf hin, welche Zusatzversicherung Sie auflösen wollen und verlangen Sie eine entsprechende Bestätigung.

Prämienrechner Krankenkasse – Klicken Sie hier:

Tags: Krankenkasse, kündigung Krankenkasse, Versicherung
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Die wichtigsten Infos der Grundversicherung

Freitag, Januar 22nd, 2010

Prämienrechner Krankenkasse – Klicken Sie hier:

Das sollten Sie wissen!

Aufnahme ohne Einschränkung
Die Obligatorische Grundversicherung ist für jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Die Kassen müssen jeden in ihrem örtlichen Tätigkeitsgebiet wohnhaften Antragsteller ohne jegliche Einschränkung aufnehmen, und zwar selbst dann, wenn diese Person schon älter, krank oder schwanger ist. Fragen zu Ihrer Gesundheit dürfen die Kassen nicht stellen, es sei dann, Sie beantragen gleichzeitig die Zusatzversicherungen.

Leistungen bei allen Kassen gleich
Die Leistungen der Grundversicherung sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) genau festgelegt. Egal also, bei welcher Kasse Sie grundversichert sind – die Leistungen sind überall identisch.
Grosse Unterschiede gibt es aber punkto Kundenservice und Prämien. Die Prämienunterschiede sind vor allem darauf zurückzuführen, dass einzelne Kassen mehr junge und gesunde Versicherte haben als andere.

Kostenübernahme gemäss Wohnkanton
Im Prinzip kann man frei wählen, welchen Arzt man bei Krankheit oder Unfall aufsuchen möchte, ausgenommen sind Alternativmodelle. Die Grundversicherung muss aber nur den Tarif vergüten, der am Wohn- oder Arbeitsort des Versicherten gilt. Ausnahmsweise muss die Kasse die vollen Kosten einer ausserkantonalen Behandlung übernehmen, wenn es sich um einen Notfall handelt oder wenn kein Arzt oder Spital im Wohnkanton die notwendige Behandlung anbietet.

Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt)
Die Versicherten müssen sich im Rahmen der gewählten Franchise an ihren Gesundheitskosten beteiligen. Die Mindestfanchise beträgt für Erwachsene CHF 300.–. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind Franchisen freiwillig.
Zusätzlich zur Franchise müssen die Versicherten 10% der Kosten übernehmen, die die Franchise übersteigen. Wer sich vom Arzt ein Originalmedikament statt ein gleichwertiges Generikum verschreiben lässt, muss 20% Selbstbehalt bezahlen. Der Selbstbehalt ist für Erwachsene auf CHF 700.– pro Jahr begrenzt, für Kinder und Jugendliche auf CHF 350.– Franken. Sind drei und mehr Kinder bei der gleichen Kasse versichert, beträgt der maximale Selbstbehalt für alle diese Kinder zusammen CHF 700.–.
Alleinstehende Personen müssen neben der Franchise und dem 10%-Selbstbehalt noch einen Kostenbeitrag von CHF 10.– pro Spitaltag bezahlen.

Beachten Sie bitte, dass bei Schwangerschaft weder die Franchise noch ein 10%-Selbstbehalt von den Kassen abgezogen werden darf!

Die wichtigsten Leistungen der Obligatorischen Grundversicherung

Behandlungen
Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen von ÄrztInnen, ChiropraktikerInnen, Hebammen und von Personen, die auf ärztliche Anordnung hin tätig sind (z.B. PhysiotherapeutInnen, Krankenschwestern)

Spitalaufenthalt
Zeitlich unbeschränkter Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals im Wohnkanton gemäss kantonaler Spitalliste

Medikamente, Labor
Ärztlich verordnete kassenpflichtige Medikamente (gemäss Spezialitätenliste) und Laboruntersuchungen

Notfall im Ausland
Maximal doppelte Kosten dessen, was die gleiche Behandlung im Wohnkanton gekostet hätte

Transporte
Beiträge an medizinisch notwendige Transporte (50% max. CHF 500.–) und Rettungskosten (50%, max. CHF 5’000.–)

Prävention
Beiträge zum Beispiel an Impfungen (keine Reiseimpfungen) und gynäkologische Untersuchungen (1 Mal pro 3 Jahre) sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Mammografien

Alternativmedizin
Von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführte Behandlungen, die der Gesetzgeber als wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich erachtet

Mutterschaft
7 Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft, 2 Ultraschall- und 1 Nachuntersuchung, Geburtsvorbereitungskurs (CHF 100.–) und 3 Stillberatungen

Spitex, Pflegeheim
Kantonal unterschiedlich hohe Beiträge an Pflegeleistungen zuhause (Spitex) oder im Pflegeheim, keine Kostenübernahmehingegen für Haushaltshilfen (zum Kochen, Putzen usw.) und die reinen Unterkunftskosten im Pflegeheim

Zahnarzt
Deckung für Zahnunfälle, schwere Erkrankungen des Kausystems (falls diese nicht vermeidbar waren), Zahnschäden infolge einer schweren Allgemeinerkrankung; keine Kostenübernahme für Kariesschäden und Weisheitszähne; Kostenübernahme bei Zahnstellungskorrekturen nur bei schwerer Entstellung!

Hilfsmittel
Beiträge an Hilfsmittel und Gegenstände, welche der Untersuchung oder der Behandlung dienen (z.B. Inhalationsgeräte, Blutzuckermessgeräte und Brillen)

Badekuren
CHF 10.– pro Tag während max. 21 Tagen an ärztlich verordnete Badekuren

Krankenkasse Offerte
 

 

 

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Erkenne einen Schlaganfall

Sonntag, November 15th, 2009

 

Ein wahres Ereignis:

 

Während gegrillt wurde, stolperte Ingrid und fiel hin. Man bot ihr an, einen Krankenwagen zu rufen. Doch sie versicherte allen, dass sie OK wäre und nur wegen ihrer neuen Schuhe über diesen Stein gestolpert war.

Weil sie ein wenig blass und zittrig wirkte, half man ihr, sich zu säubern und brachte ihr einen neuen Teller mit Essen. Ingrid verbrachte den Rest des Abends heiter und fröhlich.

Ingrids Ehemann rief spät an und ließ alle wissen, dass seine Frau ins Krankenhaus gebracht worden war und um 23.00 Uhr verstarb Ingrid dort!

Sie hatte beim Grillen einen Schlaganfall erlitten!!

Hätten ihre Freunde gewusst, wie man die Zeichen eines Schlaganfalls deuten kann, könnte Ingrid heute noch leben!

Manche Menschen sterben nicht sofort. Sie bleiben oft lange in einer

auf Hilfe angewiesenen, hoffnungslosen Situation.

 

Es dauert nur 1 Minute, das Folgende zu lesen:

Ein Neurologe sagte, wenn er innerhalb von 3 Stunden zu einem Opfer eines Schlaganfalls komme, könne er die Auswirkung eines Schlaganfalls komplett aufheben!
Er sagte, der ganze Trick besteht darin, einen Schlaganfall zu erkennen, zu diagnostizieren und den Patienten innerhalb von drei Stunden zu behandeln, was natürlich nicht leicht ist.


 

Erkenne einen Schlaganfall:

 

Es gibt 4 Schritte an die man sich halten sollte, um einen Schlaganfall zu erkennen:

  • - Bitte die Person zu lächeln (sie wird es nicht schaffen)
  • - Bitte die Person einen ganz einfachen Satz zu sprechen
    (zum Beispiel:  “Es ist heute sehr schön”
  • - Bitte die Person beide Arme hoch zu heben
    (sie wird es nicht oder nur  teilweise können)
  • - Bitte die Person  ihre Zunge heraus zu strecken
    (Ist die Zunge  gekrümmt, windet sich von einer Seite zur anderen,
    ist das ebenfalls ein  Zeichen eines Schlaganfalls)

Falls er oder sie Probleme mit einem dieser Schritte hat, rufe sofort den Notarzt und beschreibe die Symptome der Person am Telefon.

Herz Sclaganfall  (als PPS) herunterladen: Herz Schlaganfall

Tags: Gesundheitstip, Schlaganfall
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