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Archiv für die ‘Lebensversicherung’ Kategorie

Auszahlungsplan: Verluste ausgeschlossen

Donnerstag, Februar 23rd, 2012

Garantiertes regelmässiges Einkommen mit Renditechance
 
Sie planen, Ihr angespartes Vermögen in ein regelmässiges, garantiertes Einkommen umzuwandeln? Dabei möchten Sie gleichzeitig von den Renditechancen der Finanzmärkte profitieren und die Möglichkeit bewahren, jederzeit frei über Ihr Kapital zu verfügen?
 

Dann fragen Sie hier nach einem kostenlosen und unverbindlichen Angebot an.

 

Regelmässiges Einkommen mit Renditechance

Swiss Life Champion Timeplan ist ein Auszahlungsplan mit garantierten monatlichen Auszahlungen. Es ist für Sie die richtige Wahl, wenn Sie mit einem garantierten monatlichen Zusatzeinkommen Ihren finanziellen Spielraum erhöhen und dabei von den Renditechancen an den Kapitalmärkten profitieren möchten.
 
Garantierte monatliche Auszahlungen: Swiss Life garantiert Ihnen vertraglich die Höhe der Auszahlungen – auch bei ungünstiger Entwicklung der Anlagen. Damit vergrössern Sie Ihren finanziellen Spielraum und erhöhen Ihr Monatsbudget um einen Betrag, mit dem Sie lange im Voraus fix rechnen können.
 
Möglichkeit einer bleibenden Erhöhung: Swiss Life investiert Ihr Geld in ein Fondsportfolio mit Renditechancen – woraus sich für Sie die Möglichkeit einer Erhöhung der monatlichen Auszahlungen ergibt. Die erhöhten Auszahlungen garantieren wir Ihnen erneut – für die ganze verbleibende Vertragsdauer.
 
Sofortiger oder späterer Auszahlungsbeginn: Sie können zwischen einem sofortigen und einem späteren Auszahlungsbeginn wählen. Auch bei der Vertragsdauer haben Sie die Wahl
 
Jederzeit 100% Liquidität:Sie können jederzeit einen Teil des Fondsvermögens beziehen. Oder den Gesamtbetrag des aktuellen Fondsvermögens, womit sich der Vertrag auflöst.
 

Das Funktionsprinzip

  • Swiss Life überweist Ihnen die Auszahlungen monatlich auf Ihr Konto.
  • Jährlich überprüft Swiss Life, ob die Entwicklung des Fondsportfolios eine Erhöhung der garantierten Auszahlungen erlaubt. Die erhöhten Auszahlungen erhalten Sie garantiert während der ganzen verbleibenden Vertragsdauer.
  • Bei Vertragsende zahlt Ihnen Swiss Life ein allenfalls vorhandenes Fondsguthaben aus.
  •  
    Swiss Life Champion Timeplan
     

    Der Tages-Anzeiger hat einen Artikel über Auszahlungspläne veröffentlicht

     
    Auszüge aus dem Artikel vom 26.01.2012

    Auszahlungsplan Swiss Life Champion Timeplan

    “Im Prinzip sind Auszahlungspläne einfach zu verstehen. Nachdem der Kunde einen Betrag überwiesen hat garantiert der Anbieter, dass das Kapital mindestens zurückbezahlt wird.”
     
    “Die Standardpläne von Axa Winterthur, Baloise, Swiss Canto und Swiss Life sehen zudem vor, dass das Kapital in Anlagefonds investiert wird. Damit werden die Leistungen vom Gang der Finanzmärkte unabhängig. Gewinne, die bei einer günstigen Börse anfallen, werden regelmässig in höhere Ausschüttungen umgemünzt. Die Anbieter garantieren, dass eine Auszahlung nie unter das Vorjahresniveau fällt. Damit weiss ein Kunde immer, womit er in Zukunft mindestens rechnen kann.”
     
    “Der Schutz vor Verlusten, die Chance auf eine Rendite und die grosse Planbarkeit: Diese Merkmale sprechen vor allem Selbständigerwerbende ohne Berufsvorsorge an. Zum Zielpublikum gehören auch Personen, die vor dem Pensionierungsalter aus dem Berufsleben ausgeschieden sind und ohne PK-Rente auskommen müssen.”
     

    Vorteil Swiss Life Champion Timeplan: Höchstmögliche Flexibilität!

    Der fondsgebundene Auszahlungsplan kann sowohl mit einem sofortigen, wie auch mit einem um ein bis 10 Jahre verzögerten Auszahlungsbeginn angeboten werden. Die Auszahlungsphase ist bei der sofortbeginnenden Variante zwischen 10 und 25 Jahren wählbar. Bei Verträgen mit aufgeschobenem Auszahlungsbeginn ist eine Auszahlungsdauer von 5 bis 24 Jahren möglich. Die Aufschubsdauer kann während der Laufzeit verkürzt oder verlängert werden.

     
    “Ferner sind Auszahlungspläne für 3a-Sparer gedacht, die sich ihr Guthaben mit Hilfe eines Plans quasi in Raten auszahlen lassen wollen. Wer einer Pensionskasse angehört, kann die lebenslange BVG-Rente mit der zeitlich begrenzten Leistung eines Auszahlungsplans kombinieren. Auf diese Art verfügen Senioren zu Beginn des Ruhestands, wenn sie noch aktiv sind und sich etwas leisten wollen, über zwei Einnahmequellen. Auszahlungspläne können auch bei der Erbschaftsplanung helfen, indem die Prämie mit einem Teilbezug aus der Pensionskasse finanziert wird. Im Todesfall gelangt das Restguthaben des Plans in die Erbmasse, so dass die Begünstigten entscheiden können, ob sie mit den vorgesehenen Ratenzahlungen weiterfahren oder das übriggebliebene Kapital auf einmal beziehen wollen.”
    “Steuerlich werden Auszahlungspläne wie Obligationen behandelt. Das bedeutet, dass alle Überschüsse (also alle Leistungen, die die Prämie übersteigen) als Einkommen versteuert werden.”

     

    Vorteil Swiss Life Champion Timeplan: Keine Verrechnungssteuer!

    Der Auszahlungsplan Swiss Life Champion Timeplan ist ein Produkt der Swiss Life (Liechtenstein) AG. Deshalb werden keine Verrechnungssteuern erhoben. Die Sicherheit der Kundenansprüche entspricht dem schweizerischen Standard.

    Fragen Sie hier nach einem kostenlosen und unverbindlichen Angebot an.

    Auszahlungsplan: Verluste ausgeschlossen, Lebensversicherung | Keine Kommentare »

     

    Einmaleinlage

    Dienstag, Januar 17th, 2012

    Jetzt Stempelsteuer sparen

     

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    Jetzt sparen Sie bei der Einmaleinlage die eidgenössische Stempelsteuer.
    Sie profitieren somit von besonders attraktiven Konditionen!
     

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    Ihre Vorteile

    Sicherheiten

    • Kapitalschutz: garantiertes Kapital bei Vertragsende durch pfandbesicherte Zertifikate
    • Zwei Garantieprofile zur Auswahl: «konservativ» mit höherem Kapitalschutz und «dynamisch» mit höherem Renditepotenzial
    • Automatische Sicherung der erzielten Erträge und Erhöhung des Garantiekapitals bei positiver Wertentwicklung der Zertifikate
    • Reduktion des Anlagerisikos durch sukzessive Erhöhung der Garantie in den letzten Vertragsjahren
    • Garantiertes Todesfallkapital zur Absicherung von Familie und Lebenspartner

     

    Renditechancen

    • Interessantes Renditepotenzial durch diversifizierte Anlagestrategie in SMI, MSCI Emerging Markets und Trendwerte
    • Private Banking Standard durch Partnerbank EFG Financial Products AG

     

    Individuelle Bedürfnisse

    • Individuelle Sicherung der erzielten Erträge und Erhöhung des Garantiekapitalszu beliebigen, frei wählbaren Zeitpunkten
    • Zielgerichtete Altersvorsorge
    • Sicheres Sparen oder sichere Kapitalanlage für Unvorhergesehenes, für Wohneigentum und zur Erfüllung persönlicher Lebenspläne
    • Wechsel zwischen gebundener und freier Vorsorge möglich

     

    Flexibilität

    • Sicherung von Vermögen vor Verlust und Betreibung
    • Flexible Begünstigung in der freien Vorsorge
    • Police zur Kreditsicherung verpfändbar
    • Steuervorteile in der gebundenen wie in der freien Vorsorge

    Jetzt Stempelsteuer sparen, Lebensversicherung | Keine Kommentare »

     

    Rechtzeitig ins Säule-3a-Konto einzahlen

    Sonntag, November 20th, 2011

    Bis Mitte Dezember sollte man in sein Säule-3a-Konto einbezahlt haben, um vom Steuervorteil für dieses Jahr zu profitieren.

     
    Säule-3a-Konto
     

    Säule 3a (gebundene Vorsorge – steuerbegünstigt)

     
    Säule 3a (gebundene Vorsorge - steuerbegünstigt) Es ist wieder soweit: wie jedes Jahr um diese Zeit flattern Einzahlungsscheine von Banken und Versicherungen ins Haus, damit auch die vergesslicheren Kunden ihre Einzahlung in die dritte Säule noch rechtzeitig erledigen können. Tatsächlich zahlt es sich im wahrsten Sinne des Wortes aus, die Überweisung bis spätestens Mitte Dezember zu machen. Denn wer die Zahlung erst kurz vor Jahresende auslöst, muss damit rechnen, dass die Gutschrift auf dem Konto erst im neuen Jahr erfolgt. Damit wäre der Steuervorteil für die laufende Periode zunichte.
     
    Nebst der aktiven Altersvorsorge bietet die dritte Säule gleich mehrere Vorteile. So dürfen Beiträge an die dritte Säule im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Maximalbetrags vollumfänglich von den Steuern abgezogen werden. Zinserträge und Kapital auf Vorsorge-3a-Konti sind bis zum Bezug steuerfrei. Und wer sein Geld auf einem 3a-Konto anlegt, profitiert erst noch von einem besseren Zinssatz als auf einem herkömmlichen Sparkonto.
     
    Dritte-Säule-Sparer können zwischen verschiedenen Produkten wählen: z.B.  das 3a-Zinskonto bei einer Bank. Weiter gibt es auch Fondskonti oder die gebundene Vorsorge 3a bei einer Versicherung.
    Für Angestellte und Selbstständige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, gilt dieses Jahr ein Höchstbetrag von 6‘682 Franken. Wer AHV-pflichtig ist, aber ohne Anschluss an eine Pensionskasse, darf bis zu 20 Prozent seines Nettoeinkommens einzahlen, aber maximal 33‘408 Franken.
     
    Da Säule-3a-Konten in der Regel auf Jahrzehnte angelegt werden, ist der Zinseszins-Effekt enorm. Selbst relativ kleine Zinsunterschiede können daher einen Unterschied von mehreren Tausend Franken ausmachen. Vergleichen lohnt sich hier besonders.(comparis.ch)
     
    Säule 3a gebundene Vorsorge

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    Gebundene Vorsorge

    Mittwoch, Oktober 12th, 2011

     

    Was kann man bei den Steuern abziehen?

     

    Steuerabzug

     

    P.W.: Ich zahle jedes Jahr den vollen Grenzbetrag auf das Konto meiner gebundenen Vorsorge ein. Wie hoch ist 2011 die Summe, die ich maximal in die Säule 3a im Rahmen des individuellen Vorsorgesparens investieren kann?

     

    Der Staat fördert die private Vorsorge durch Steuervorteile. Bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) können in diesem Jahr höchstens 6’682 Franken einbezahlt und beim steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige erwerbstätig und in einer Pensionskasse versichert ist. Für Personen, die in keiner Pensionskasse versichert sind, erhöht sich die maximale Abzugslimite auf 20 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens, höchstens aber auf 33’408 Franken.

     

    Wann gilt die Abzugslimite von 6’682 Franken?

    Die Abzugslimite von 6’682 Franken (Stand 2011) gilt für alle Steuerpflichtigen, die ein Erwerbseinkommen aufweisen und einer Vorsorgeeinrichtung (nach Art. 80 BVG) angehören. Als Vorsorgeeinrichtungen in diesem Sinne gelten nicht nur BVG-registrierte Einrichtungen, sondern auch Pensionskassen im überobligatorischen Bereich. Die Abzugsberechtigung ist auch dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer nur Risikoprämien entrichtet (meistens bis zum 25. Altersjahr) oder wenn ein Steuerpflichtiger (zum Beispiel nach einer Verselbständigung) weiterhin Prämien an eine Freizügigkeitspolice für die Deckung der Risiken Tod und Invalidität bezahlt. Bei verheirateten Personen (oder eingetragenen Partnerschaften) können beide Partner die Abzüge für sich beanspruchen, wenn sie erwerbstätig sind. Die Beiträge dürfen zudem bis längstens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters abgezogen werden. (Bericht von: Schweizerischer Versicherungsverband SVV)

    Balance Invest

    Innovative Sparversicherung

     

    Tags: gebundene Vorsorge
    Lebensversicherung, Steuerabzug | Keine Kommentare »

     

    Wir überprüfen Ihre Vorsorgesituation mit einer persönlichen Vorsorgeanalyse

    Montag, April 4th, 2011

    Die Vorsorgeanalyse zeigt Ihnen, welche Leistungen aus der 1., 2. und 3. Säule in den nachfolgenden Fällen an Sie oder Ihren Partner ausgerichtet werden und ob bei Eintreten eines dieser Ereignisse eine Deckungslücke gegenüber Ihrem dannzumaligen Bedarf besteht.

    -       vorübergehende Erwerbsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit
    -       dauernde Erwerbsunfähigkeit/Invalidität durch Unfall oder Krankheit
    -       Tod durch Unfall oder Krankheit
    -       ordentliche oder vorzeitige Pensionierung

     

    Die Vorsorgeanalyse zeigt Ihnen, welche Einflüsse die folgenden Begebenheiten auf Ihre Vorsorgesituation haben.

    -       Heirat oder Konkubinatspartnerschaft
    -       Geburt einer Kindes
    -       berufliche Veränderung wie die Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit
    -       Scheidung
    -       Erbschaft
    -       Pensionierung
    -       Erwerb einer Liegenschaft

     

    Eine persönliche Vorsorgeanalyse bieten Ihnen folgende Vorteile.

    -       massgeschneiderte Analyse, individuell auf Ihre persönliche Situation ausgerichtet
    -       übersichtliche und transparente Darstellung Ihrer Vorsorgesituation mit Ausweis von Über- und Unterdeckungen
    -       Aufzeigen der möglichen Risiken in Ihrer Situation und Beschreibung der geeigneten Massnahmen
    -       Vermeidung von Doppelspurigkeiten bei Versicherungspolicen
    -       Entwickeln von Steueroptimierungen mit langfristiger Steuerplanung
    -       professionelle, umfassende und neutrale Beratung

    Beantragen Sie hier eine steueroptimierte Vorsorgeanalyse


    Tags: Vorsorge, Vorsorgeanalyse
    Lebensversicherung, persönliche Vorsorgeanalyse | Keine Kommentare »

     

    Möglichkeiten der Begünstigung

    Freitag, März 18th, 2011

    Paul Müller, geschieden, zwei Kinder aus erster Ehe, ist seit sieben Jahren mit Jeannette Weilenmann zusammen und möchte, dass sie im Falle seines vorzeitigen Versterbens die ganze Versicherungsleistung aus der 3a-Police erhält. Ist das möglich?

    Viele mögen glauben, dass der Begünstigungswunsch von Paul Müller so nicht realisierbar ist, da er seine direkten Nachkommen nicht ausschliessen darf. Dem Vater zweier Kinder ist es aber tatsächlich erlaubt, seine Lebenspartnerin zu 100 Prozent zu begünstigen. Gemäss Gesetz kann der Vorsorgenehmer eine oder mehrere begünstigte Personen innerhalb des definierten Personenkreises (siehe unten: Art. 2, BVV3) bestimmen und deren Ansprüche näher bezeichnen. Der Gesetzeswortlaut spricht klar von einer oder mehreren begünstigten Personen. Somit steht es dem Versicherungsnehmer frei, in dieser Kategorie die Anteile mehrerer nebeneinander begünstigten Personen zu bestimmen, gewisse Personen jedoch auch ganz vom Versicherungsanspruch auszuschliessen.

    Im konkreten Fall muss die Lebenspartnerin die im Gesetz genannten Voraussetzungen an ein gefestigtes Konkubinat erfüllen, in erheblichem Masse vom Versicherungsnehmer unterstützt worden sein oder für den Unterhalt mindestens eines gemeinsamen Kindes aufkommen. Da Frau Weilenmann bereits seit sieben Jahren mit Herrn Müller zusammenlebt, wird das Erbringen dieses Beweises kein Problem darstellen.

    Der Einwand einer möglichen Pflichtteilsverletzung ist für uns als Versicherungsunternehmen nicht relevant. Denn sollte eine solche stattfinden, wäre dieses Problem über das Erbrecht zu lösen. Das bedeutet, dass sich die in ihrem Pflichtteil verletzten Erben direkt an den Begünstigten wenden müssen und sich nicht beim Versicherungsunternehmen schadlos halten können.

    Zu der beschriebenen Begünstigungsproblematik existiert kein uns bekanntes Gerichtsurteil. Die oben dargelegte Rechtsauffassung wird jedoch vom Bundesamt für Sozialversicherungen geteilt.

    ________________________________________

    Art. 2, BVV3 (Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen, SR 831.461.3):

    Art. 2 Begünstigte Personen

    1 Als Begünstigte sind folgende Personen zugelassen:
    a. im Erlebensfall der Vorsorgenehmer;
    b. nach dessen Ableben die folgenden Personen in nachstehender Reihenfolge:
    1. der überlebende Ehegatte oder die überlebende eingetragene Partnerin oder der überlebende eingetragene Partner,
    2. die direkten Nachkommen sowie die natürlichen Personen, die von der verstorbenen Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder die Person, die mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss,
    3. die Eltern,
    4. die Geschwister,
    5. die übrigen Erben.

    2 Der Vorsorgenehmer kann eine oder mehrere begünstigte Personen unter den in Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2 genannten Begünstigten bestimmen und deren Ansprüche näher bezeichnen.

    3 Der Vorsorgenehmer hat das Recht, die Reihenfolge der Begünstigten nach Absatz l Buchstabe b Ziffern 3–5 zu ändern und deren Ansprüche näher zu bezeichnen.

    Hier können Sie ein Angebot für eine gebundene Vorsorge bestellen:

    Begünstigung, Lebensversicherung | Keine Kommentare »

     

    Gesundheitsfragen

    Donnerstag, Februar 17th, 2011

    T.M.: Ich möchte eine Lebensversicherung abschliessen. Der Versicherer verlangt nun, dass ich eine umfassende Liste von Gesundheitsfragen beantworte. Muss ich dieser Aufforderung wirklich nachkommen?

    Der Abschluss einer Lebensversicherung ist freiwillig. Anders als bei den Sozialversicherungen ist für eine private Lebensversicherung eine individuelle, auf das Risiko abgestimmte Prämie zu bezahlen. Das heisst, dass die Prämie dem Gesundheitszustand des Versicherten angepasst wird. Wer also zum Beispiel im Verhältnis zur Durchschnittsbevölkerung ein grösseres Sterblichkeitsrisiko aufweist, zahlt eine entsprechend höhere Prämie oder es wird ein Vorbehalt wegen vorbestandener Krankheit angebracht. In einzelnen Fällen muss aus Risikogründen ein Antrag sogar abgelehnt werden.

    Fragen wahrheitsgetreu beantworten

    Wenn Sie also eine private Lebensversicherung abschliessen wollen, müssen Sie die Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand wahrheitsgetreu beantworten. Denn nur so kann der Versicherer die korrekte Prämie berechnen. Wenn ein Gesundheitsfragebogen falsch oder unvollständig ausgefüllt worden ist, kann der Versicherer bei Eintritt eines Ereignisses allenfalls seine Leistung verweigern.

    Möchten Sie einen Vergleich über die Angebote einer Lebensversicherung erhalten? Klicken Sie hier:

    Tags: Gesundheitsfragen bei Lebensversicherung, Lebensversicherung Vergleichen
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    Die Vermögenspyramide

    Samstag, Februar 12th, 2011

    Zielsetzung der Vorsorgepyramide ist eine ausgeglichene Vermögens- und Vorsorgestruktur, die einerseits vor finanziellen Rückschlägen schützt, andererseits aber zu einer laufenden Zunahme des Vermögens als Folge von Vermögenserträgen und Kapitalanlagen führt.

    Fundament: Absicherung existenzieller Risiken

    Hier werden die existenzbedrohenden finanziellen Risiken durch entsprechende Versicherungen abgesichert. Im Schadenfall zahlt die Versicherung, das Vermögen erleidet keine Einbusse.

    Zu den existenzbedrohenden Risiken gehören:
    -     Erwerbsausfall bei Krankheit und Unfall
    -     Heilungskosten bei Krankheit und Unfall
    -     Private Haftpflichtversicherung
    -     Berufliche Haftpflichtversicherung
    -     Totalverlust von Liegenschaften durch Feuer oder Wasser
    -     Absicherung hoher Schulden für den Todesfall usw.

    Bekanntlich sind wir Schweizer das bestversicherte Volk der Welt. Das freut vor allem die Versicherungsbranche. Versichern Sie also nur, was Sie im Schadenfall nicht selbst bezahlen können.

    1. Sockel: Kapitalerhalt

    Der Sockel besteht aus verschiedenen soliden Schubladen wie Bankguthaben, Obligationen, Pensionskassenguthaben, das eigene Haus, Lebensversicherungen usw. Hier geht es um die Erhaltung des Vermögens und weniger um eine Wertvermehrung. Es wird konservativ, sicher, bombenfest angelegt. Die Risiken auf diesen Vermögensanlagen sind gering bis mittel, dementsprechend ist auch die Rendite eher gering. Zu Beginn des Vermögensaufbaus sollte das ganze Vermögen hier angelegt werden. Der Anteil des Sockels am Gesamtvermögen sollte 60 bis 70% betragen.

    2. Mittelteil: Kapitalvermehrung

    Erst später, wenn der Sockel gross genug ist, darf man an den Mittelteil der Pyramide denken. Hier wird Hauptsächlich in Aktien und Aktienfonds investiert. Die Rendite ist langfristig hoch. Je nach Wahl der Fonds oder einzelner Titel kann deshalb das Risiko mittel bis hoch sein mit Wertschwankungen bis 50%. In Aktien sollte nur mit einem Zeithorizont von 8 bis 10 Jahren investiert werden, d.h. dass man das investierte Kapital während dieser Zeit voraussichtlich nicht braucht.

    3. Spitze: Spekulation

    Wenn der Mittelteil genügend gross ist, kann man auch an spekulative Anlagen denken wie Optionen mit der Wahrscheinlichkeit eines Totalverlustes. Solche Anlagen sollten nur von bestinformierten Anlegern getätigt werden. Dieser Teil des Vermögens ist Spielgeld. Ein Verlust darf nicht schmerzen. Diese Anlageformen werden von uns nicht empfohlen.

    Häufige Fehler beim Vermögensaufbau
    -     Zu wenig solider Sockel
    -     Zu hohe Bargeldbestände
    -     Zu hoher Obligationenanteil im Verhältnis zu Aktien
    -     Zu viele unbekannte und spekulative Aktien
    im Verhältnis zu erstklassigen Aktien
    -     Zu viele und/oder zu tief belastete Liegenschaft/en
    -     Gold- und Silberbestände
    -     Spekulative Anlagen ohne ausreichenden Sockel und Mittelteil

    Sind Sie interessiert an einem Angebot? Klicken Sie hier:

    Tags: Einmaleinlage, Fonds, Kapitalerhalt, Kapitalvermehrung, Lebensversicherung, Vermögensaufbau
    Die Vermögenspyramide, Lebensversicherung | Keine Kommentare »

     

    Gebundene Vorsorge Säule 3a

    Freitag, Januar 28th, 2011

    Hier können Sie ein Angebot für Ihr “Säule 3a-Konto” bestellen:

    T.U.: Ich bin selbständigerwerbend und habe ein Säule-3a-Konto, das ich regelmässig äufne. Mein Verdienst schwankt. Im letzten Jahr lag der einbezahlte Beitrag über dem steuerlich erlaubten Abzug. Ist das in Ordnung?

    Das Gesetz sieht vor, dass die jährliche Einzahlung auf ein Konto oder eine Police der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) nicht höher sein darf als der jeweils zulässige steuerliche Abzug. Art. 33 Abs. 1e des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer sowie Art. 7 der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) werden im Kreissschreiben Nr. 18 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 17. Juli 2008 entsprechend interpretiert. Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende können ihre Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen in begrenztem Umfang steuerlich zum Abzug bringen, wobei diese Beiträge bei Selbständigerwerbenden stets als Kosten der privaten Lebenshaltung gelten und daher ihrer Erfolgsrechnung nicht belastet werden dürfen.

    Beiträge dürfen den zulässigen Steuerabzug nicht übersteigen

    Aufs Konto oder die Police der gebundenen Vorsorge dürfen also nur Beiträge einbezahlt werden, die nicht höher als der steuerlich erlaubte Abzug sind. Den Abzug übersteigende Beträge stellen freies Sparen dar – hier gilt die Vorzugsbehandlung des Säule-3a-Sparens nicht und die ordentlichen Besteuerung setzt ein. Das heisst mit anderen Worten, dass die Beiträge an die gebundene Vorsorge klar limitiert sind. Bereits erfolgte zu hohe Einzahlungen sind demzufolge aufgrund eines allfälligen Entscheides der Steuerverwaltung zu korrigieren, indem die den zugelassenen Steuerabzug übersteigenden Beträge zurückverlangt werden müssen.

    Hier können Sie ein Angebot für Ihr “Säule 3a-Konto” bestellen:

    Tags: gebundene Vorsorge, Säule 3a
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    Wohneigentumserwerb

    Mittwoch, November 3rd, 2010

    Indirekte Amortisation – Hier können Sie ein kostenloses Angebot für eine indirekte Amortisation 3a bestellen:

    Helfen die Zweite und die Dritte Säule?

    R.B.: Ich bin 45-jährig und möchte eine Wohnung kaufen. Kann ich dafür Geld aus meiner Pensionskasse beziehen, und wie steht es mit meiner gebundenen Vorsorge beim individuellen Versicherungssparen?

    Grundsätzlich ist sowohl ein Vorbezug aus der Pensionskasse (2. Säule) als auch aus der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) zum Erwerb von Wohneigentum möglich. Das gilt für die Erstellung von Wohneigentum, die Beteiligung an Wohneigentum wie auch die Rückzahlung von Hypothekardarlehen; aus der beruflichen Vorsorge darf jedoch gleichzeitig nur ein Objekt finanziert werden. Wohneigentum ist mit Eigenbedarf gleichzusetzen, also Nutzung des Objekts durch die versicherte Person an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort. Zulässige Objekte sind eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, sei es zu Eigentum, Miteigentum oder in selbständigem und dauerndem Baurecht. Bis zum Alter 50 ist die Höhe des Bezugs auf den vorhandenen Freizügigkeitsanspruch begrenzt. Der Bezug ist bis drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen möglich und muss mindestens CHF 20’000 betragen. Weitere Bezüge sind frühestens nach 5 Jahren möglich. Die Vorsorgeeinrichtungen haben die Möglichkeit, im Reglement die Auszahlung bis 6 Monate nach Einreichung des Bezugsgesuchs aufzuschieben.

    Folgen eines Kapitalbezugs beachten

    Bei einem Bezug ist zu beachten, dass sich damit die Altersleistungen und oft auch die Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen – je nach den Bestimmungen des Reglements – vermindern. Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen ist der Bezug zudem nur mit schriftlicher Zustimmung des Partners möglich. Im Todesfall muss der Vorbezug der Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule zurückerstattet werden oder er wird mit fälligen Todesfallleistungen verrechnet. Und schliesslich darf nicht vergessen werden, dass Vorbezüge als Kapitalleistungen aus Vorsorge zu versteuern sind. Eine Alternative zum Bezug ergibt sich aus der Möglichkeit, den Anspruch auf Vorsorgeleistungen oder einen Betrag bis zur Höhe der Feizügigkeitsleistung zu verpfänden – beispielsweise gegenüber einer Bank als Sicherheit für einen mit entsprechend günstigeren Konditionen ausgestatteten Hypothekarkredit.

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    Erwerbsausfall

    Mittwoch, November 3rd, 2010

    Prämienrechner Risikoversicherung – Hier können Sie ein kostenloses Angebot bestellen:

    Privat versichern – lohnt sich das?

    I.B. aus R.: Ich will mich privat gegen Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall versichern. Kann ich die Höhe der Rente frei wählen? Oder gibt es Limiten wegen einer allfälligen Leistungskürzung der IV?

    Sie wollen sich bei einer Lebensversicherung gegen Erwerbsunfähigkeit (EU) versichern; dieser Schutz im Rahmen der 3. Säule ist besonders für Familien wichtig. Die Leistungen einer solchen privaten EU-Versicherung sind unabhängig von denjenigen aus der 1. und der 2. Säule und werden grundsätzlich nicht gekürzt.

    Unterschiede in der 1. und 2. Säule bei Unfall und Krankheit

    Bei einem Unfall decken in der Regel die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) und der Unfallversicherung zusammen 90 Prozent des ausfallenden Bruttolohnes. Obligatorisch versichert sind Jahreslöhne bis 126’000 Fr. Bei Invalidität richtet die Unfallversicherung eine Komplementärrente aus. Diese ist so bemessen, dass sie zusammen mit der Rente der IV nicht mehr als 90 Prozent des versicherten Bruttolohns beträgt. Die Pensionskassen, welche auch für Unfälle Versicherungsschutz gewähren, schulden deshalb im Allgemeinen bei Unfällen keine Leistungen. Anders ist die Situation im Falle einer krankheitsbedingten Invalidität. Zu den Leistungen der IV kommen hier in der Regel jene der Pensionskasse. Je nach Pensionskassenreglement sind dabei oft grosszügigere Leistungen vorgesehen als vom BVG verlangt. Bei einer Überversicherung wird nicht die Leistung der IV, sondern jene der beruflichen Vorsorge gekürzt.

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    Lebensversicherung vorzeitig auflösen?

    Mittwoch, November 3rd, 2010

    T.R., Bern: Ich benötige kurzfristig Bargeld und plane, meine gemischte 3b-Lebensversicherung (1996, Jahresprämie 3200 Franken) vorzeitig aufzulösen. Stimmt es, dass ich nur einen Teil des einbezahlten Betrages zurückerhalte? Und ist ein Rückkauf klug?

    Wir raten Ihnen grundsätzlich von einem Rückkauf ab. Erstens rentiert Ihre 20-jährige Lebensversicherung mit 3,5%. Eine Anlage mit dieser garantierten Verzinsung bekommen Sie heute nirgends. Und zweitens erhalten Sie tatsächlich nicht den vollen Betrag zurück, sondern nur die verzinsten Prämien für den Sparteil Ihrer Versicherung samt allfälliger Überschüsse. Die einbezahlten Risiko- und Kostenprämien wurden aufgebraucht, weil Sie bisher eine Todesfallversicherung beansprucht haben und in dieser Zeit auch Verwaltungs- und Vertriebskosten angefallen sind.

    Alternativen prüfen

    Am besten kontaktieren Sie Ihren Berater. Sie könnten zum Beispiel die Jahresprämie reduzieren oder die Prämienzahlung einstellen. Die Deckung im Todesfall bliebe so bestehen – allerdings auf tieferem Niveau, wenn sie weniger oder gar keine Prämien mehr einzahlen. Auch bei einer Prämienreduktion oder Prämienfreistellung wird Ihr Sparkapital weiterhin mit 3,5% verzinst. Denkbar wäre auch ein Policendarlehen. Dieses müssten Sie natürlich verzinsen.

    Tags: Lebensversicherung
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    Gebundene Vorsorge

    Mittwoch, November 3rd, 2010

    P.W.: Ich zahle jedes Jahr den vollen Grenzbetrag auf das Konto meiner gebundenen Vorsorge ein. Wie hoch ist 2010 die Summe, mit der ich die Säule 3a im Rahmen des individuellen Vorsorgesparens äufnen kann?

    Der Staat fördert die private Vorsorge durch Steuervorteile. Bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) können in diesem Jahr höchstens CHF 6’566 beim steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige erwerbstätig und in einer Pensionskasse versichert ist. Für Personen, die in keiner Pensionskasse versichert sind, erhöht sich die maximale Abzugslimite auf 20% des AHV-pflichtigen Einkommens, höchstens aber auf CHF 32‘832.

    Wann gilt die Abzugslimite von CHF 6’566?

    Die Abzugslimite von CHF 6’566 (Stand 2010) gilt für alle Steuerpflichtigen, die ein Erwerbseinkommen aufweisen und einer Vorsorgeeinrichtung (nach Art. 80 BVG) angehören. Als Vorsorgeeinrichtungen in diesem Sinne gelten nicht nur BVG-registrierte Einrichtungen, sondern auch Pensionskassen im überobligatorischen Bereich. Die Abzugsberechtigung ist auch dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer nur Risikoprämien entrichtet (meistens bis zum 25. Altersjahr) oder wenn ein Steuerpflichtiger (zum Beispiel nach einer Verselbständigung) weiterhin Prämien an eine Freizügigkeitspolice für die Deckung der Risiken Tod und Invalidität bezahlt. Bei verheirateten Personen (oder eingetragenen Partnerschaften) können beide Partner die Abzüge für sich beanspruchen, wenn sie erwerbstätig sind. Die Beiträge können zudem bis längstens 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters abgezogen werden.

    Lebensversicherung / Konto 3a und 3b

    Tags: 3. Säule, 3a Lebensversicherung, gebundene Vorsorge, steuervorteile 3a gebundene Vorsorge
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    Erwerbsunfähigkeitsversicherung – neu als Summenversicherung für Hausfrauen und Hausmänner

    Montag, November 1st, 2010

    Erwerbsunfähigkeitsrente: Fordern Sie hier Ihr Angebot an

    Der Maximum Benefit-Ansatz gründet auf der Grundidee einer jeden Versicherung: Es geht um die finanzielle Absicherung eines Schadens, nicht aber darum, zusätzlich einen Nutzen zu ziehen. Bei Erwerbstätigen kann die finanzielle Einbusse leicht festgestellt werden: die Leistung im Schadenfall ist transparent.

     

    Bei Nichterwerbstätigen ist es äusserst schwierig, den Schaden immer genau zu beziffern. Deshalb entsprachen die Leistungen für Studenten und Personen in Ausbildung schon immer einer Summenversicherung. Neu gilt dies auch für Hausfrauen und Hausmänner. Somit sind nun die im Schadenfall zu erwartenden Leistungen auch für diese Personengruppen anschaulich und klar.

    Diese Tatsache wird in den „Ergänzenden Versicherungsbedingungen für die Prämienbefreiung und die Zahlung einer Rente bei Erwerbsunfähigkeit“ Kapitel 4.2 folgendermassen beschrieben:
    «Für Hausfrauen oder Hausmänner sowie für nicht erwerbstätige versicherte Personen, die sich in der Ausbildung zu einer Erwerbstätigkeit befinden, entspricht die auszurichtende Erwerbsunfähigkeitsrente dem Leistungsgrad, multipliziert mit der vereinbarten Erwerbsunfähigkeitsrente.»

    Nun spricht alles für eine PAX-Lösung! Machen Sie den Test aufs Exempel und stellen Sie fest, dass die PAX einen sehr attraktiven Tarif für Hausfrauen und Hausmänner anbietet.

    Erwerbsunfähigkeitsrente: Fordern Sie hier Ihr Angebot an

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    Steuern sparen

    Freitag, August 13th, 2010

     

    Steuervorteile bei Lebensversicherungen

    Bei der Unterscheidung einer gebundenen und einer freien Lebensversicherung, spielen besonders steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle.

    Säule 3b

    Während die freie Vorsorge kaum Abzüge auf das steuerbare Einkommen zulässt, können die Prämien für eine gebundene Vorsorge bis zu einem bestimmten Betrag vom Einkommen abgezogen werden.

    Säule 3a

    Doch auch beim freien Sparen mit der Säule 3a geniesst der Versicherte eine steuerliche Begünstigung. Zwar sind die Prämien im Rahmen des Versicherungsabzugs nicht mehr absetzbar, weil die Prämien der Krankenkasse die abzugsfähige Limits bereits erreichen. Bei regelmässigen Prämienzahlungen bleibt die Kapitalauszahlung am Ende der Vertragslaufzeit aber steuerfrei. Zu beachten gilt nur, dass der Rückkaufswert der Versicherung als Vermögen deklariert werden muss.

    Rückkauf

    Muss die Lebensversicherung unplanmässig aufgelöst werden, etwa wenn ein Liquiditätsengpass besteht, entstehen nicht nur hohe Kosten für die Verwaltung und den Rückkauf. Die Versicherung ist gesetzlich verpflichtet, Auszahlungen der Wohngemeinde zu melden, die hiernach allfällige Gewinne besteuern wird. Tipp: Lösen Sie die Police nur im äußersten Notfall auf und auf keinen Fall, wenn Sie nur noch wenige Jahre vor der Pensionierung stehen. Die Versicherung untersteht betreibungsrechtlichen Privilegien und das Geld werden Sie später zum Leben benötigen

    Einmaleinlagen

    Wählen Sie statt der monatlichen Prämienzahlung eine so genannte Einmalprämie, fällt die sogenannte Stempelsteuer an. Diese beträgt 2,5 Prozent auf das einmalig einbezahlte Kapital. Die Vorteile: Nicht auf das einbezahlte Kapital wird künftig eine Vermögenssteuer erhoben, sondern nur auf den Rückkaufswert der Police. Darüber hinaus fällt bei der späteren Auszahlung auch keine Einkommenssteuer auf den Zinserlös an.

    Sie möchten Steuern sparen?

    Lassen Sie sich jetzt eine Offerte erstellen, für eine auf Sie persönlich zugeschnittene Lebensversicherung. Zum Onlineformular gelangen Sie hier.

    Tags: Einmaleinlagen, Säule 3a, Säule 3b, Steuervorteile mit Lebensversicherung
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    Steuervorteile bei Lebensversicherungen

    Freitag, August 13th, 2010

    Die Todesfallversicherung sichert im Gegensatz zur Risikolebensversicherung ausschliesslich die Folgen des Todes des Versicherten ab. Damit erhalten hinterbliebene Familienmitglieder oder andere Begünstigte eine garantierte finanzielle Unterstützung. Eine Todesfallversicherung abzuschliessen empfiehlt sich beispielsweise für den Hauptverdienenden in der Familie, oder auch für Firmeninhaber, die damit den Fortbestand der eigenen Firma garantieren wollen.

    Eine Todesfallversicherung kann sowohl in der Säule 3a, wie auch in der Säule 3b abgeschlossen werden. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass bei der gebundenen Vorsorge (3a) familiäre Interessen im Vordergrund stehen und gesetzliche Bestimmungen darüber bestehen, wann eine Auszahlung vorgenommen wird und wer als Begünstigter eingetragen werden kann. Außerdem geniesst die gebundene Vorsorge gegenüber der freien Vorsorge steuerliche Vorteile. Im Gegensatz dazu steht das Kapital der freien Vorsorge (3b) im Notfall schnell zur Verfügung, Einzahlungen in die freie Vorsorge können aber nicht voll von der Steuer abgesetzt werden.

    Der Hauptvorteil einer Todesfallversicherung ist, dass nach dem Tod des Versicherten, die Hinterbliebenen, respektive die Begünstigten mit schneller Unterstützung rechnen können. Leistungen aus Lebensversicherungen werden sofort ausbezahlt und fallen nicht in die Hinterlassenschaft des Verstorbenen, welche im ungünstigsten Fall erst nach langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen freigegeben werden. Damit schützen Sie Ihre Familie davor, neben dem persönlichen Verlust auch noch in finanzielle Sorgen zu geraten.

    Möchten Sie zusätzlich das Risiko von Erwerbsunfähigkeit und Invalidität decken, raten wir zu einer Risikolebensversicherung. Lassen Sie sich online eine kostenlose und unverbindliche Offerte erstellen.

    Tags: Lebensversicherung, Risikolebensversicherung, Todesfallversicherung
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    Risikolebensversicherung

    Freitag, August 13th, 2010

    Die Risikolebensversicherung sichert im Gegensatz zur Todesfallversicherung zusätzlich die Folgen der Erwerbsunfähigkeit und Einkommenseinbussen nach Invalidität ab. Die Prämien sind im Allgemeinen leicht höher als bei einer Todesfallversicherung eine Risikolebensversicherung sichert Ihre Familie aber wesentlich besser ab.

    Hinterbliebene Familienmitglieder oder andere Begünstigte erhalten im Todesfall des Versicherten eine garantierte finanzielle Unterstützung. Überlebt der Versicherte einen Unfall, ist aber nicht mehr in der Lage, den ausgeübten Beruf weiterzuführen, oder überhaupt noch einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, so treten die vereinbarten Leistungen zu Gunsten des Versicherten in Kraft. Hier sind denn auch die wesentlichen Unterschiede auszumachen, die sich auf die Höhe der Prämien auswirken: Diese richten sich nach dem zu versichernden Einkommen, respektive der zu deckenden garantierten Leistung im Todesfall.

    Eine Risikolebensversicherung abzuschliessen empfiehlt sich beispielsweise für den Hauptverdienenden in der Familie, oder auch für Firmeninhaber, die damit den Fortbestand der eigenen Firma garantieren wollen.

    Eine Risikolebensversicherung kann sowohl in der Säule 3a, wie auch in der Säule 3b abgeschlossen werden. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass bei der gebundenen Vorsorge (3a) familiäre Interessen im Vordergrund stehen und gesetzliche Bestimmungen darüber bestehen, wann eine Auszahlung vorgenommen wird und wer als Begünstigter eingetragen werden kann. Außerdem genießt die gebundene Vorsorge gegenüber der freien Vorsorge steuerliche Vorteile. Im Gegensatz dazu steht das Kapital der freien Vorsorge (3b) im Notfall schnell zur Verfügung, Einzahlungen in die freie Vorsorge können aber nicht voll von der Steuer abgesetzt werden.

    Der Hauptvorteil einer Risikolebensversicherung ist, dass nach dem Tod des Versicherten die Hinterbliebenen, respektive die Begünstigten mit schneller Unterstützung rechnen können. Leistungen aus Lebensversicherung werden sofort ausbezahlt und fallen nicht in die Hinterlassenschaft des Verstorbenen, welche im ungünstigsten Fall erst nach langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen freigegeben werden. Auch wenn der Versicherte infolge eines Unfalls keiner Arbeit mehr nachgehen kann, wird der Leistungsanspruch im Interesse einer unkomplizierten Abwicklung schnell geprüft. Damit schützen Sie Ihre Familie davor, neben den grossen persönlichen Umstellungen auch noch in finanzielle Sorgen zu geraten.

    Möchten Sie nur das Todesrisiko versichern, ohne die Folgen von Erwerbsunfähigkeit und Invalidität zu decken, steht Ihnen die Todesfallversicherung zur Verfügung, bei der die Prämien in der Regel etwas tiefer sind. Lassen Sie sich online eine kostenlose und unverbindliche Offerte erstellen.

    Tags: Erwerbsunfähigkeitsrente, Lebensversicherung, Risikolebensversicherung, Todesfallversicherung
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    Indirekte Amortisation

    Freitag, August 13th, 2010

     

    Die Lebensversicherung als Pfand für Hypotheken

    Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein Eigenheim zu erwerben wird die Vorteile erkennen, die bezüglich Mietzinsentlastung entstehen. Ganz zu schweigen von den schönen Gefühl etwas eigenes zu besitzen. Die Finanzierung des Objektes sorgt dagegen immer wieder für Kopfzerbrechen und viele Menschen, die sich den Traum der eigenen vier Wände verwirklichen wollen plagt die Sorge, ob das Geld reichen wird.

    Obwohl einzelne Anbieter von Hypotheken nur einen Eigenkapitalanteil von 10% des Kaufpreises erwarten, so spricht die Vernunft dafür, mindestens einen Fünftel des Kaufpreises mit eigenen Mitteln zu besorgen. Je nach Objekt übersteigen diese schnell einmal die Grenze von 100’000 Franken und können nicht mehr durch Bareinlagen gedeckt werden.

    Hierfür bieten Banken und Versicherer die Möglichkeit einer indirekten Amortisation an. Dabei wird eine Lebensversicherung abgeschlossen, deren Begünstigte nicht eine Person ist, sondern das Finanzinstitut. Die Laufzeit wird auf 20 bis 25 Jahre festgelegt und das in dieser Zeit angehäufte Kapital wird nach Ablauf des Vertrages an die Hypothekarschuld angerechnet. Gleichzeitig besteht beim Tod des Versicherungsnehmers ein Schutz für die Hinterbliebenen, indem die Fortzahlung der Prämien geregelt wird. Bei indirekter Amortisation ist zu beachten, dass die Zinsbelastung durch die Prämienzahlungen nicht sinkt, sondern das Kapital als Garantieleistung für die Vergabe der Hypothek gilt.

    Bestehende Lebensversicherungen

    Wenn beim Hauskauf nicht genügend Kapital zur Verfügung steht, können bestehende Wertanlagen als Pfand hinterlegt werden. Eine Möglichkeit ist das Verpfänden des Pensionskassenguthabens. Davon raten wir aber dringlichst ab. Im schlimmsten Fall – beim späteren Verkauf der Liegenschaft, Scheidung oder Insolvenz – geht nicht nur das Eigenheim verloren, sondern auch noch die Pensionsansprüche. Als pfändbare Wertanlage eignet sich eine bestehende Lebensversicherung viel eher. Besteht eine solche, kann in der Regel der Rückkaufswert als Kapitalgarantie herangezogen werden. Der Vorteil gegenüber einer eigens zum Kauf der Liegenschaft abgeschlossenen Lebensversicherung besteht darin, dass das Pfand in Form einer bestehenden Wertanlage zu einem späteren Zeitpunkt ausgelöst werden kann.

    Wir bieten Ihnen kostenlos und unverbindlich eine Onlineberatung.
    Lassen Sie sich hier eine Offerte für eine Lebensversicherung nach Ihren Wünschen erstellen: Zum Onlineformular.

    Tags: Amortisation Hypothek, Erbrechtliche Besonderheiten mit Lebensversicherung, indirekte Amortisation
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    Vorteile einer Lebensversicherung

    Freitag, August 13th, 2010

     

    Vorteile einer Lebensversicherung

    Wenn Sie eine Vorsorgelösung suchen, haben Sie die Möglichkeit eine freie Lebensversicherung (Säule 3b) abzuschliessen. Das bedeutet, dass die Höhe der Einlagen frei wählbar sind und das Guthaben auch vor Ablauf der Vertragsdauer bezogen werden können. Als Erwerbstätige empfiehlt es sich aber, auf eine gebundene Lebensversicherung (Säule 3a) zu setzen. Auch wenn das Kapital nicht vor Ablauf der Versicherungsdauer bezogen werden kann – eben gebunden ist – überwiegen die Vorteile gegenüber einer freien Vorsorge eindeutig. Dieser Artikel beleuchtet sowohl die Vorteile einer gebundenen Vorsorge, als auch die Unterschiede zur freien Lebensversicherung.

     

    Die wichtigsten Vorteile Zusammengefasst

     

    1. Selbstvorsorge und Sicherheit

    Die staatliche Vorsorge und die Leistungen einer allenfalls vorhandenen Pensionskasse decken im späteren Leben, in vielen Fällen nur das Existenzminimum ab. Die gewohnte Lebensqualität ist oft nicht mehr gesichert. Mit einer Lebensversicherung können Sie einerseits eine solche Vorsorgelücke stopfen, andererseits sind Ihre Angehörige im Todesfall finanziell abgesichert.

    2. Steuervorteile

    Dass die Selbstvorsorge für die Gesellschaft Vorteile hat, erkannte auch die Politik und gewährt gewisse Steuervorteile auf Lebensversicherungsprodukte. In der gebundenen Vorsorge können die Beiträge an die Versicherung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Auch bei der Auszahlung wird ein reduzierter Steuersatz angewandt. Vorsicht ist geboten, wenn eine Kapitalauszahlung bei freien Lebensversicherungen stattfindet. Diese können im Erlebensfall als gewöhnliches Einkommen behandelt werden. Darüber hinaus sind Prämienzahlungen an freie Vorsorgeprodukte nur im bescheidenen Masse von der Steuer absetzbar.

    3. Sparen

    In der Regel sind die monatlichen Beiträge in die Selbstvorsorge frei wählbar. Bei einer gemischten Lebensversicherung kann neben dem Versicherungsanteil ein Sparanteil geöffnet werden, dessen Höhe sich massgeblich nach dem Einkommen des Versicherten richten wird. Diese Einlagen werden meistens zu einem garantierten Satz verzinst. Auf allzu hohe Versprechungen möglicher Überschussbeteiligungen sollte man sich indes nicht verlassen. Dennoch stehen die Chancen gut, dass eine Auszahlung über dem zugesicherten Zins liegen wird. Die jährlichen Abschlüsse mit den bereits angerechneten Überschusserträgen können übrigens im Nachhinein von der Versicherungsgesellschaft nicht wieder abgezogen werden. Damit hat der Versicherte stets den Überblick, mit welchem Kapital er dereinst mindestens rechnen kann.

    4. Begünstigung

    Gebundene Lebensversicherungen bedingen aufgrund der steuerlichen Vorteile auch gewisse Pflichten. So ist die Auszahlung nicht frei wählbar, sondern unterliegt der gesetzlichen Erbfolge. Ein Versicherungsnehmer, der eine Lebensversicherung in der freien Vorsorge abschliesst, kann aber auch den Konkubinats- oder Lebenspartner, sowohl im Erlebensfall als auch im Todesfall begünstigen. Auch hier kommt die reguläre Begünstigungsordnung zum Zuge, wenn testamentarisch oder in der Police niemand begünstigt wurde. Begünstigungen können jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die Versicherung geändert werden.

    5. Erbrechtliche Besonderheiten

    Die Leistungen einer Lebensversicherung fallen im Todesfall nicht in den Nachlass des Verstorbenen. Das bedeutet, dass zugesicherte Renten nicht zu einer allfälligen Schuldentilgung des Verstorbenen beigezogen werden können. Somit erhalten die begünstigten Hinterbliebenen schnell die nötige finanzielle Unterstützung, ohne eine langwierige Erbteilung abwarten zu müssen. Anders sieht es aus, wenn in der Police niemand als Begünstigter festgehalten wurde. In einem solchen (eher seltenen Fall) würde das geäufnete Kapital in die Erbmasse fallen. Eine Besonderheit tritt ein, wenn bei der Berechnung der Pflichtanteile diese verletzt würden. In diesem Fall müssen die betroffenen Erben klagen, auf Herabsetzung des Anspruches des oder der Begünstigten.

    6. Vorteile bei Betreibung, Pfändung und Konkurs

    Die Lebensversicherungen soll viele Eventualitäten mit einschliessen, vor allem aber schuldlose Hinterbliebene schützen. Dies gilt auch, wenn über den Versicherten der Konkurs eröffnet wird. In diesem Fall tritt das begünstigte Familienmitglied (Ehepartner oder Kinder) in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag ein. Die Lebensversicherung ist also nicht pfändbar und fällt somit nicht in die Konkursmasse. Dieser zusätzliche Schutz geschieht im Sinne der Versicherung, ist aber bei Begünstigungen außerehelicher Personen nicht in jedem Fall anwendbar.

    7. Rückkauf der Lebensversicherung

    Das Kapital einer gebundenen Lebensversicherung kann frühestens fünf Jahre vor Ablauf der Police bezogen werden. Bei der freien Lebensversicherung kann die Auszahlung jederzeit beantragt werden. Ein solchen Bezug nennt man Rückkauf. Achten sie darauf, dass bei einem Rückkauf der Police Bearbeitungsgebühren anfallen können und bei grösseren Beträgen die Versicherung verpflichtet ist, dem Steueramt Ihrer Wohngemeinde Meldung zu erstatten. Das ausbezahlte Kapital wird daraufhin als Einkommen berechnet.

    Wir bietet Ihnen kostenlos und unverbindlich eine Onlineberatung zur Verfügung. Lassen Sie sich hier eine Offerte für eine Lebensversicherung nach Ihren Wünschen erstellen: Zum Onlineformular.

    Tags: Erbrechtliche Besonderheiten mit Lebensversicherung, Lebensversicherung, Steuervorteile mit Lebensversicherung
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    Was ist eine Lebensversicherung?

    Freitag, August 13th, 2010

    Ich weiss was eine Lebensversicherung ist, bitte gleich zum Onlineformular für eine kostenlose Beratung

    Der ursprüngliche Sinn einer Lebensversicherung ist auch heute noch, bei einem frühzeitigen Tod des Versicherten den Hinterbliebenen eine Existenz zu sichern. Im Verlaufe der Zeit haben einerseits neue Produkte von Lebensversicherungen, andererseits auch Bestimmungen der Gesetzgeber dazu geführt, dass mithilfe einer Lebensversicherung auch Sparziele erreicht werden können.

    Die Lebensversicherung zählt zum dritten Pfeiler des Drei Säulen Systems in der Schweiz. Da diese der freien Marktwirtschaft unterliegt, sind Höhe und Umfang der Versicherungsleistung frei wählbar und unterstehen bezüglich Geldeinlagen nur dann gesetzlichen Bestimmungen, wenn steuerliche Abzüge geltend gemacht werden sollen. So ist es heute möglich, eine Lebensversicherung an ein Sparziel zu binden, das (erwartete) Vermögen kann verpfändet oder als Rückstellung für das Pensionsalter oder zugunsten der Ausbildung der Kinder eingerichtet werden. Lebensversicherungen sind in der Regel eine langfristige Verbindlichkeit und werden nicht vor Ablauf der Versicherungsdauer aufgelöst.

    Kapital bilden oder Risiko decken

    Man unterscheidet dabei zwischen Kapitallebensversicherungen und Risikolebensversicherungen. Letztere dienen der reinen Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall und bieten am Ende der Laufzeit keine Auszahlung. Man versichert quasi das Risiko zu sterben. Die monatlichen Beiträge liegen dabei deutlich tiefer als bei einer Kapitallebensversicherung. Diese ist genau genommen eine Kombination aus Risiko- und Kapitallebensversicherung und dient neben dem Schutz im Todesfall dazu, Kapital anzusparen. Die Auszahlung am Ende der Laufzeit beträgt mindestens das bis dahin einbezahlte Kapital, zuzüglich eines allenfalls festgelegten Zinses und einer Überschussbeteiligung.

    Dank steuerlicher Begünstigung ist das Sparen mit einer Lebensversicherung auch für Kleinanleger eine interessante Sache geworden, so dass in vielen Fällen nicht mehr die Absicherung der Hinterbliebenen im Vordergrund steht, sondern eine Kapitalinvestition darstellt, die der eigenen Vorsorge gilt. Lebensversicherungen werden denn auch mit dem Zusatz 3a und 3b angeboten, die auf die Eigenschaften der 3. Säule hinweisen.

    Die wesentlichen Unterschiede

    Während das Sparen in einer Lebensversicherung 3a bezüglich Steuereffekt gewissen gesetzlichen Regeln unterliegt, besteht bei der Lebensversicherung 3b eine viel grössere Flexibilität. Neben monatlichen zahlbaren Prämien sind auch Einmaleinlagen möglich.

    Lebensversicherung 3a

    • Nur während dem beruflichen Erwerb möglich

    • Rückkauf nur unter gesetzlichen Bestimmungen

    • Steuerbegünstigt. Erst bei der Auszahlung im Erlebensfall ist eine Steuer fällig.

    • Neben Lebensversicherungen besitzen Vorsorgepolicen, Vorsorgedepots, Vorsorgekonti ähnliche Eigenschaften

    • langfristige Bindung, bis mindestens 5 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung.

    • Begünstigung Dritter nur im gesetzlich bestimmten Rahmen, zum Beispiel Erbschaft

    Lebensversicherung 3b

    • Steht erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Personen frei

    • Laufzeit frei wählbar

    • Rückkauf jederzeit möglich

    • Keine Steuerbegünstigung. gilt ausserdem als steuerpflichtiges Vermögen

    • Neben Lebensversicherungen besitzen auch Bankkonti, Ersparnisse, Geldanlagen, Obligationen und Aktien ähnliche Eigenschaften.

    Zusammenfassung

    Um sich für das richtige Produkt entscheiden zu können müssen persönliche Bedürfnisse und Möglichkeiten geprüft werden. Fragen Sie sich, wen sie im Todesfall schützen wollen. Wie gross ist Ihre Familie? Möchten Sie sich ein Sparziel setzen, oder für das Pensionsalter Vorsorgen? Und zuletzt: Wie viel können Sie für den Versicherungsschutz längerfristig aufwenden? Um Ihnen den Entscheid zu erleichtern, oder einfach mal einen Überblick zu gewinnen was möglich ist, bietet Ihnen Lebenversicherung.ch eine kostenlose Möglichkeit für Ihre Berechnungen an. Hier geht es zum Onlineformular.

    Tags: gebundene Vorsorge, Kapital bilden, Lebensversicherung 3a, Lebensversicherung 3b, Risiko decken, steuerbegünstigt
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