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Archiv für die ‘Privathaftpflicht und Hausrat’ Kategorie

Ein Loch im Lavabo

Mittwoch, April 20th, 2011

Privathaftpflicht und Hausrat

Privathaftpflichtversicherung

H.A.: Mir fiel die Rasierwasserflasche aus der Hand. Der Vermieter liess das 18-jährige Lavabo ersetzen. Meine Versicherung bezahlte die Hälfte der Kosten. Mein Vermieter verlangt von mir die andere Hälfte. Ist das in Ordnung?

Nein. Der Vermieter muss die andere Hälfte der Kosten selber übernehmen. Durch Ihr Missgeschick sind Sie zwar für den Schaden haftpflichtig; Sie müssen dem Vermieter aber nicht den Neuwert des Lavabos erstatten, sondern Ersatz im Rahmen des Zeitwerts der beschädigten Sache leisten. Die Lebensdauer eines Lavabos beträgt gemäss gemeinsamer Lebensdauertabelle der Hauseigentümer- und Mieterverbände 35 Jahre. Es ist also richtig, wenn Ihre Privathaftpflichtversicherung die Hälfte der Ersatzkosten übernimmt. Eine zusätzliche Zahlung kann der Vermieter von Ihnen nicht verlangen und Ihre Privathaftpflichtversicherung wird eine unberechtigte Forderung des Vermieters für Sie ablehnen.

Als Mieter keine Reparaturaufträge erteilen

Leiten Sie deshalb die Schadenersatzforderung des Vermieters an Ihre Privathaftpflichtversicherung weiter. Beachten Sie zudem, dass Sie selber keine Reparaturaufträge für die Mietsache erteilen sollten. Der Auftraggeber schuldet dem Handwerker nämlich die Bezahlung der gesamten Reparaturrechnung – überlassen Sie die Auftragserteilung daher dem Vermieter. Wer Diskussionen mit dem Vermieter über die Bezahlung von Reparaturen aus dem Weg gehen will, kann eine Glasbruchversicherung abschliessen. Diese kommt für die vollen Ersatzkosten von Lavabos, Fenstern oder Spiegeln in der Mietwohnung auf.

Tags: Privathaftpflicht Versicherung, Schadenfälle - wie ist das versichert
Ein Loch im Lavabo, Privathaftpflicht und Hausrat | Keine Kommentare »

 

Skis aus Einstellhalle gestohlen

Mittwoch, April 13th, 2011

Hier bestellen Sie ein Angebot für Ihre Hausratversicherung

Hausratversicherung

M.K.: Wir sind von einer Auslandreise zurückgekommen und mussten feststellen, dass unsere fast neuen, teuren Skis aus der Einstellhalle gestohlen wurden. Uebernimmt eine Versicherung den Schaden?

Einstellhallen sind keine geeigneten Aufbewahrungsorte für diebstahlgefährdete Sachen. Obwohl die Tore der meisten Tiefgaragen nach einer gewissen Zeit automatisch wieder schliessen, können sich Unbefugte problemlos Zutritt zu den Abstellplätzen verschaffen und diese nach verwertbaren Sachen durchsuchen. Vor allem in grösseren Parkgaragen können die Diebe ziemlich unauffällig agieren. Je wertvoller die in Einstellhallen eingelagerten Sachen sind, umso grösser wird das Risiko eines Diebstahls. Ähnliches gilt übrigens auch für wertvolle Gegenstände, die zwar im Innern von abgeschlossenen Fahrzeugen, aber von aussen sichtbar im Passagierraum liegen.

Hausrat- oder Spezialversicherung

Die Diebstahldeckung in der Hausratversicherung ist für die Sachen des privaten Gebrauchs zuständig. Abzuklären ist, ob für die neuen Skis allenfalls noch Versicherungsschutz bei einer beim Kauf offerierten Skiversicherung besteht. Die Versicherer dürften jedoch an den genauen Umständen des Schadenhergangs interessiert sein und von Ihnen verlangen, dass Sie den Schaden bei der Polizei zur Anzeige bringen. Je nach dem wird eine Entschädigungskürzung geprüft; vor allem dann, wenn besonders wertvolle Sachen allzu sorglos aufbewahrt worden sind. Zudem wird der vertragliche Selbstbehalt in Abzug gebracht. Es lohnt sich also in jedem Fall, teure und damit diebstahlgefährdete Sachen nicht einfach auf dem Abstellplatz der Tiefgarage zu lagern, sondern diese zu versorgen und unter Verschluss aufzubewahren.

Tags: Hausratversicherung
Privathaftpflicht und Hausrat, Skis gestohlen | Keine Kommentare »

 

Aktive Diebesbanden

Mittwoch, April 13th, 2011

Hier bestellen Sie ein Angebot für Ihre Hausratversicherung

Wie kann ich mich schützen?

A.N.: Die Umstellung der Uhren auf die Winterzeit führt dazu, dass die Dunkelheit früher einsetzt. Die Einbruchdiebstähle nehmen zu. Was kann ich tun, dass die Einbrecher mein Haus verschonen?

Nach der Umstellung auf die Winterzeit wird es dunkel, bevor die meisten Leute von der Arbeit nach Hause kommen. Einbrecher wollen in erster Linie nicht erwischt werden und bevorzugen daher schlecht geschützte Objekte und kaum einsehbare Winkel. Sie suchen sich also beispielsweise Häuser ohne Aussenbeleuchtung aus. Vor allem unbeleuchtete, schlecht einsehbare Gartensitzplätze und Eingänge sind gefragt. Brennt im Innern des Gebäudes zudem kein Licht und bellt kein Hund, so schätzt ein Einbrecher das Risiko ertappt zu werden, als gering ein; entsprechend steigt für den Hausbesitzer das Risiko, Opfer eines Einbruchdiebstahls zu werden.

Wachsam sein und in Objektschutz investieren

Natürlich gibt es keine hundertprozentige Garantie, dass man von Einbrechern verschont bleibt. Dennoch hilft es, wenn sich die Bevölkerung in diesen Tagen etwas aufmerksamer verhält – zum Beispiel verdächtige Fahrzeuge registriert, unbekannte Personen anspricht oder verdächtige Beobachtungen der Polizei meldet. Das eigene Heim kann mit einer geeigneten Beleuchtung (Zeitschaltuhren im Innern und Bewegungsmelder mit Schockbeleuchtung aussen) besser geschützt werden. Solche Massnahmen kosten nicht sehr viel und haben sich in der Praxis als wirkungsvoll erwiesen und bewährt. Selbstverständlich sollten Fenster und Türen stets verschlossen sein. Die Sicherheit kann natürlich auch durch zusätzliche, mechanische Schutzmassnahmen oder den Einbau einer Alarmanlage erhöht werden. In den meisten Kantonen stehen Beratungsstellen der Kantonspolizei für Fragen rund um den Schutz gegen Einbrecher zur Verfügung.

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Diebstahl während Hotelaufenthalt

Mittwoch, April 13th, 2011

Hier bestellen Sie ein Angebot für Ihre Hausratversicherung

Haftet der Hotelier?

T.P.: Während eines Urlaubs im Tessin wurde mein neues Notebook aus dem Hotelzimmer gestohlen. Muss der Hotelier für den Schaden aufkommen und welchen Versicherungen muss ich den Diebstahl melden?

Der Hotelier haftet gemäss Obligationenrecht (OR Art. 487 ff) für die von seinen Gästen eingebrachten Sachen bis zu maximal tausend Franken. Trifft den Hotelier zusätzlich ein Verschulden, so kann der Betrag auch höher sein. Würde es sich um eine so genannte Kostbarkeit handeln, hätten Sie das Gerät bei der Hotelrezeption zur Aufbewahrung deponieren müssen. Computer und andere elektronische Geräte fallen in aller Regel aber nicht in diese Kategorie. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl unverzüglich dem Hotelier melden. Die Haftpflichtversicherung des Hoteliers wird sich also im Rahmen der Versicherungsdeckung mit Ihren Ansprüchen befassen.

Hausrat- oder Reisegepäckversicherungen avisieren

Weil der Hotelier bzw. dessen Haftpflichtversicherung höchstens für den Zeitwert des Geräts aufkommen muss und unter Umständen gar keine Leistungspflicht besteht (zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit des Bestohlenen), empfehlen wir Ihnen, den Fall auch Ihrer Hausrat- oder Reisegepäckversicherung zu melden. Die meisten Sachversicherungen sehen heute eine Neuwertdeckung vor. Das heisst, dass sich die Entschädigung am aktuellen Neupreis eines technisch und qualitativ möglichst gleichwertigen Notebooks orientiert.

Tags: Hausratversicherung, Reiseversicherung
Haftet der Hotelier?, Privathaftpflicht und Hausrat | Keine Kommentare »

 

Beschädigtes Türschloss

Mittwoch, April 13th, 2011

Privathaftpflicht- und Hausratversicherung

Muss der Mieter zahlen?

J.F.: Das Türschloss meiner Mietwohnung wurde aussen von Unbekannten absichtlich verleimt, so dass es ausgewechselt werden musste. Übernimmt der Hausbesitzer oder meine Versicherung die Kosten?

Grundsätzlich sind Sie als Mieter nach dem Gesetz gegenüber dem Vermieter zu Schadenersatz verpflichtet, wenn Schäden am Mietobjekt auf Ihr Verschulden oder das Verhalten Ihrer Mitbewohner und Gäste zurückzuführen sind. In Ihrem Fall trifft weder Sie noch jemanden aus Ihrer Umgebung ein Verschulden an der Schlossbeschädigung. Der Schaden ist vielmehr durch ein von Ihnen nicht beeinflussbares Verhalten eines Unbekannten entstanden. Damit sind Sie entlastet und für den Schaden nicht haftpflichtig.

Privathaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Forderungen ab

Ihre Privathaftpflichtversicherung wird allfällige unberechtigte Forderungen des Wohnungsvermieters für Sie ablehnen. Der Schaden muss vom Hauseigentümer bzw. dem Vermieter selber übernommen werden. Ihr Fall veranschaulicht die allgemein geltende gesetzliche Regel, wonach Schäden grundsätzlich zulasten des Eigentümers gehen, wenn nicht eine spezielle Haftungsbestimmung etwas anderes vorsieht.

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Radfahrer beschädigt parkiertes Auto

Mittwoch, November 24th, 2010

Privathaftpflicht und Hausrat

Haftpflichtversicherung

P.E.: Ein Radfahrer hat mein auf einem öffentlichen Parkplatz abgestelltes Auto beschädigt. Er hat sich gemeldet und mir gesagt, er habe eine Privathaftpflichtversicherung. Wie soll ich bei der Schadenregulierung vorgehen?

Grundsätzlich ist ein solcher Schaden durch die derzeit noch obligatorische Haftpflichtversicherung für Fahrräder gedeckt. Dies natürlich unter der Voraussetzung, dass das schadenverursachende Fahrrad eine gültige Velovignette aufweist. Würde diese fehlen, so müsste der Velofahrer den Schaden allenfalls selber übernehmen, da auch dessen Privathaftpflichtversicherung den bis zur definitiven Abschaffung der Vignette (wahrscheinlich 2012) in solchen Fällen meist vorgesehenen Deckungsausschluss geltend machen könnte.

Rückgriff auf grobfahrlässigen Schadenverursacher

Sowohl die heutige Vignetten-Haftpflichtversicherung als später auch die Privathaftpflichtversicherung würden aber auf den Schadenverursacher Rückgriff nehmen, wenn dieser den Schaden grobfahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht haben sollte. In dem von Ihnen geschilderten Schadenfall kämen dabei unter anderem auch die Bestimmungen der Verkehrsregelverordnung zum Zuge, wonach ein Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit und den Fahrstil stets den Umständen anzupassen hat. Falls Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, so könnten Sie sich bei dieser Versicherung über Ihr weiteres Vorgehen gegen den Schadenverursacher oder dessen Versicherungen beraten lassen.

Tags: Versicherung
Privathaftpflicht und Hausrat, Radfahrer beschädigt..... | Keine Kommentare »

 

Einfacher Diebstahl auswärts

Donnerstag, März 25th, 2010

Hier erhalten Sie einen Vergleich für Ihre Hausratversicherung

Man unterscheidet drei Diebstahlarten

Ich habe eine günstige Hausratversicherung abgeschlosssen und dabei auf die Zusatzversicherung “einfacher Diebstahl auswärts” verzichtet. Welche Risiken bin ich dadurch eingegangen?

Die Hausratversicherer unterscheiden drei Diebstahlarten: den Einbruch, die Beraubung und den «einfachen Diebstahl». Die Beraubung umfasst Diebstahlschäden unter Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung gegen Personen. Beim Einbruch im versicherungstechnischen Sinn wird  das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude, in den Raum eines Gebäudes oder das Aufbrechen eines Behältnisses innerhalb eines Gebäudes verlangt. Der «einfache Diebstahl» umfasst alle übrigen Diebstahlarten. Die meisten Diebstahlschäden ereignen sich unterwegs oder eben auswärts. Besonders verbreitet sind dabei die Trickdiebstähle, der Fahrradklau und der Diebstahl durch Aufbrechen parkierter Autos. Wenn man auf den Versicherungsbaustein «einfacher Diebstahl auswärts» verzichtet, sollte man sich der Risiken bewusst sein, die dann nicht versichert sind.

Risiken unterwegs genügend absichern

Bei Dieben sind modische Jacken und wertvolle Mäntel, prallvolle Handtaschen und Fahrräder besonders beliebt. Auf einer Ferienreise werden auch ganze Autos samt Inhalt entwendet oder teure Mountain-Bikes verschwinden vom Dach des Fahrzeugs. Im Winter werden oft Snowboard- und Skiausrüstungen der ganzen Familie gestohlen. In diesen Fällen kann ein Schaden schnell einmal mehrere tausend Franken betragen. Es ist daher ratsam, sich gegen Diebstähle unterwegs durch den Einschluss einer angemessenen Versicherungssumme für «einfachen Diebstahl auswärts» in der Hausratversicherung zu schützen. Reiseversicherungen und die Versicherung für mitgeführte Effekten in der Motorfahrzeugversicherung runden das Angebot der Versicherer für die Risiken unterwegs ab. Ihr Versicherungsberater berät Sie über die für Sie in Frage kommenden Versicherungsbausteine.

Tags: Hausratversicherung, Versicherung
Einfacher Diebstahl auswärts, Privathaftpflicht und Hausrat | Keine Kommentare »

 

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