kapital oder rente?

Pensionskassen-Kapital oder -Rente – was soll ich wählen?

Ich stehe kurz vor der Pensionierung und frage mich, was für mich vorteilhafter ist, die Rente oder das Kapital? Kann ich einer Rentenkürzung entgehen, indem ich mir bei der Pensionierung das Kapital ausbezahlen lasse? Ist mit dem Kapitalbezug ein besonderes Risiko verbunden?

In der beruflichen Vorsorge ist die Rente die Regel. Im Pensionierungszeitpunkt wandelt die Vorsorgeeinrichtung das Alterskapital mit dem Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente um. Stirbt ein Rentenbezüger, wird eine Hinterlassenen- und/ oder Waisenrente ausbezahlt, sofern anspruchsberechtigte Personen vorhanden sind. Vor einem Entscheid über einen ganzen oder teilweisen Kapitalbezug sollten Sie deshalb Ihre finanzielle Situation sorgfältig prüfen. Es gilt abzuwägen zwischen den Vorteilen einer Rente, die Ihnen oder Ihren Hinterlassenen bis ans Lebensende Monat für Monat einen festen Betrag garantiert, und dem Bezug eines Kapitals, für das Sie das Anlagerisiko selber tragen.

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Kapitalbezug gut überlegen

Der für die Rentenhöhe massgebende Umwandlungssatz wird von der Lebenserwartung im Rentenalter und von dem während der Rentenphase erzielbaren Zins auf dem Rentenkapital bestimmt. Wenn Sie sich für einen Kapitalbezug entscheiden, tragen Sie das Anlagerisiko selber und sind mit den gleichen Problemen konfrontiert, mit denen sich Versicherer und Pensionskassen gegenwärtig auseinander zu setzen haben. Mit einem Kapitalbezug können Sie deshalb den Problemen, die zur Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes und damit zu tieferen Renten führen, nicht entgehen. Als privater Anleger werden Sie kaum einen höheren Kapitalertrag erzielen als eine Vorsorgeeinrichtung. Zudem gilt es zu bedenken, dass auch die Anlagekosten für private Anleger höher sind. Ein Kapitalbezug kann aber sinnvoll sein, wenn jemand alleinstehend ist und keine Anspruchsberechtigten hinterlässt. Er eignet sich eher für Personen, die über ein grösseres Vermögen verfügen und mögliche Kapitalverluste verkraften können.

 

Wir empfehlen Ihnen, die Frage des Kapitalbezugs mit Ihrem Versicherungsberater zu besprechen, der Ihre persönlichen Verhältnisse kennt, also alle Aspekte Ihrer langfristigen Vorsorgeplanung berücksichtigen kann.

 

(Bericht von: Schweizerischer Versicherungsverband SVV)