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Von den Millionären lernen

Juli 25th, 2011

 

Weltweit gibt es 10,9 Millionen Menschen mit einem frei verfügbaren Vermögen von mehr als einer Dollar-Million. Davon leben allein 3,1 Millionen in den USA, und immerhin 243‘000 in der Schweiz. Unser Land liegt damit in absoluten Zahlen auf Rang acht und gemessen an der Millionärsdichte in einem der vordersten Ränge. Das sind Ergebnisse des „World Wealth Report (Welt-Vermögens-Bericht)“, der vom Finanzunternehmen Merrill Lynch und dem Beratungsunternehmen Capgemini jährlich veröffentlicht wird.

 

42,7 Billionen US-Dollar

Das grösste Wachstum der Zahl der Millionäre verzeichnen die aufstrebenden Regionen Asien-Pazifik, Lateinamerika und Afrika. Rund um den Globus besitzen alle Millionäre zusammen ein Vermögen von 42,7 Billionen US-Dollar oder rund zehn Prozent mehr als im Vorjahr.

 

19 Prozent in Immobilien

Die von der Studie erfassten Reichen haben weltweit im Schnitt 19 Prozent ihres Vermögens in Immobilien investiert. In den neuen Millionärspopulationen von Asien-Pazifik beträgt dieser Anteil sogar fast ein Drittel. Ebenfalls ein Drittel beträgt der weltweite Aktienanteil an den Millionärsvermögen. Erstaunlich ist, dass die konservativen Anlagen „Liquidität und Festverzinsliche“ nach wie vor über zwei Fünftel des Vermögens auf sich vereinigen. Das ist laut den Verfassern der Studie ein Ergebnis der jüngsten Finanzkrise.

 

Kapitalerhaltung ist „wichtig“

Die Reichen haben ihre Anlage- und Lebensziele überdacht. Das maximale Renditebolzen hat an Wichtigkeit eingebüsst. Dafür werden die Risiken bei der Geldanlage sehr sorgfältig abgewogen. „Vorsicht!“ ist beim Investitionsverhalten die grosse Devise. Für fast 80 Prozent der befragten Millionäre ist die Kapitalerhaltung als Anlageziel denn auch „wichtig“ oder „extrem wichtig“.
(Bericht von:FICON Finanz Consulting AG)

 

Anlage mit Kapitalerhaltung

 

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Teilzeitbeschäftigte zu wenig informiert

Juli 25th, 2011

Pensionskasse BVG

Das ist ein Befund des soeben erschienenen Berichts „Auswirkungen der Herabsetzung der Eintrittsschwelle in die Pensionskassen“ Teilzeitbeschäftigte und ihre Arbeitgeber sind über die gesetzlichen Vorsorgemöglichkeiten oft zu wenig informiert.

 

Pensionskasse

Wer unselbständig ist und mehr als 20‘880 Franken verdient, muss gemäss dem Berufsvorsorgegesetz obligatorisch in einer Pensionskasse versichert werden. Das gilt grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte. Um den zu versichernden Lohn zu bestimmen, wird vom Einkommen der Koordinationsabzug von 24‘360 Franken abgezogen. Für Einkommen bis 27‘840 werden mindestens 3‘480 Franken versichert. Das sind die Minimalvorschriften. Pensionskassen können in der weitergehenden Vorsorge im Reglement vorsehen, den Koordinationsabzug gemäss dem Arbeitspensum eines Teilzeitbeschäftigten zu senken oder sogar den gesamten Teilzeitlohn zu versichern. Ergo: Wer sich für einen Teilzeitjob bewirbt, sollte einen kritischen Blick in das Pensionskassenreglement seines möglichen Arbeitgebers werfen.

 

Anfrage-Formular für Pensionskasse nach BVG

 

Zwei Teilzeitaktivitäten

Immer mehr Menschen haben zwei oder mehr Teilzeitaktivitäten. In diesen Fällen ist es besonders gewinnbringend, nach der bestmöglichen Lösung für die berufliche Vorsorge zu suchen. Wer beispielsweise zwei Einkommen über der Eintrittsschwelle von 20‘880 Franken erzielt, ist grundsätzlich automatisch bei zwei Pensionskassen versichert. Das ist besonders ungünstig, wenn beide Pensionskassen den vollen Koordinationsabzug vornehmen: Mögliche Lösung: Sofern es das Reglement zulässt, das gesamte Einkommen bei einem der beiden Arbeitgeber versichern. Der andere Arbeitgeber muss den Arbeitgeberbeitrag dann gleichwohl entrichten.

 

Zwei oder mehr Tieflöhne

Etliche Teilzeitler haben zwei oder mehr Einkommen von verschiedenen Arbeitgebern, die alle unter der Eintrittsschwelle von 20‘880 Franken liegen. Aber die Summe der Einkommen übersteigt diesen Betrag. Es besteht dann keine obligatorische berufliche Vorsorge. Laut Gesetz können sich diese Teilzeitbeschäftigten mit mehreren Arbeitgebern freiwillig versichern.

 

Information wird vorgeschrieben

berufliche Vorsorge

 

In der Strukturreform der beruflichen Vorsorge, die am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, werden die Pensionskassen gesetzlich angehalten, die Information an die Versicherten und die Arbeitgeber zu verbessern. Das ist im Bereich der verbreiteten Teilzeitarbeit ein grosses Bedürfnis.

(Bericht von: FICON Finanz Consulting AG)

 

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Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse

Juni 30th, 2011

 

Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse – ist das sinnvoll?

Einkauf in die PensionskasseR.I.: Meine Pensionskasse bietet mir die Möglichkeit zu einem freiwilligen Einkauf. Ich bin alleinstehende Mutter mit Kindern in der Ausbildung. Ist diese Einlage sinnvoll und wie wird sie steuerlich behandelt?

Pensionskassen regeln den Einkauf meist in ihrem Reglement und informieren den Versicherten über die maximal mögliche Einkaufssumme, die nach Gesetz höchstens die Höhe der reglementarischen Leistungen ausmachen darf. Sofern die versicherte Person Freizügigkeitsguthaben besitzt, die sie nicht in die Vorsorgeeinrichtung einbrachte (oder einbringen musste), reduziert sich der Höchstbetrag der Einkaufssumme um diesen Betrag. Ein Einkauf ist sicher sinnvoll, um die Altersleistungen zu erhöhen – je nach Reglement werden dabei auch die Risikoleistungen bei Tod und Invalidität nach oben angepasst. Die Verzinsung des individuellen Kapitals ist in der Regel marktüblich (u.a. BVG-Mindestzinssatz).

Vorsicht bei unverheirateten Personen

Bei unverheirateten Personen ist beim Einkauf Vorsicht geboten. Die Bestimmungen des Pensionskassenreglements sind hier massgebend und zu beachten. So ist es möglich, dass im Todesfall bei unverheirateten Personen oft keinerlei Leistungen (Witwen/r- bzw. Partner/Innen-Renten und/oder Todesfallkapital) ausgelöst werden. Ein Todesfall, insbesondere kurz nach dem Einkauf, kann in solchen Fällen dazu führen, dass die Erben (in Ihrem Fall die Kinder) von diesem Geld nicht mehr profitieren, da die Einlage in der Vorsorgeeinrichtung verbleibt. Zudem gilt für alle Versicherten zu beachten, dass allfällige Leistungen in den drei Jahre nach dem Einkauf nur in Rentenform (also nicht in Kapitalform) bezogen werden können. Wer also kurz vor der – allenfalls auch vorzeitigen – Pensionierung steht, sollte diesem Umstand Rechnung tragen. Zudem ist die finanzielle Lage der Pensionskasse zu prüfen: ein Einkauf in eine Kasse mit Unterdeckung kann Leistungseinbussen mit sich bringen. Steuerlich erweist sich der Einkauf oft als Vorteil. Eine Einlage ist zu 100% von den direkten Steuern bei Bund und Kantonen abzugsfähig. Bei Fälligkeit muss die Leistung in Rentenform zu 100% versteuert werden, und ein allenfalls möglicher Kapitalbezug wird zu einem speziellen Satz (unterschiedlich je nach Kanton) getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.(by ASA | SVV Schweizerischer Versicherungsverband SVV)

Hier bestellen Sie ein Angebot für Ihr BVG

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Verkehrsunfall im Ausland

Juni 9th, 2011

 

Wie werde ich entschädigt ?

P.G.: Ich wurde im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt. Zurück in der Schweiz möchte ich meine Forderungen an den ausländischen Unfallverursacher möglichst rasch geltend machen. An wen kann ich mich wenden ?

 

Dank dem europäischen Besucherschutzabkommen, das seit dem 1. Oktober 2003 in Kraft ist, können Sie sich nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz an das Nationale Versicherungsbüro (NVB) wenden. Dieses sagt Ihnen, wer der Schadenregulierungsbeauftragte der ausländischen Versicherungsgesellschaft in der Schweiz ist. Sie können sich anschliessend direkt an diesen Beauftragten wenden.

 

Informationen unter 0800 831 831 (NVB)

Der Schadenregulierungsbeauftragte der ausländischen Versicherungsgesellschaft in der Schweiz ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von drei Monaten ein Entschädigungsangebot zu unterbreiten oder eine Begründung für die Verzögerung abzugeben. Die Schadenfälle im Ausland werden grundsätzlich nach dem Recht des Unfall-Landes beurteilt. Bei einem Streitfall müssen Sie also Ihre Ansprüche vor Ort einklagen. Es empfiehlt sich daher, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschliessen, die sich mit der Wahrung Ihrer Rechte auch im Ausland befasst. Ausserdem ist zu beachten, dass bei einem Verkehrsunfall im Ausland wenn immer möglich ein Polizeirapport zu erstellen ist; falls das einmal nicht möglich sein sollte, so muss wenigstens das Europäische Unfallprotokoll von allen Unfallbeteiligten sorgfältig ausgefüllt und unterzeichnet werden.

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Für alle unter 25 Jahren

Juni 7th, 2011

“Wir begleiten Jugendliche und junge Erwachsene auf ihrem Weg in die Unabhängigkeit und bieten Versicherungslösungen, die so individuell sind wie der persönliche Lebensstil.”

 

Wann lohnt sich welche Versicherung?

Die unten geschilderten Alltagssituationen helfen Ihnen bei der Wahl Ihrer Versicherung.

 

Sicherheit im Alltag

Thomas ist 22 Jahre alt. Obwohl er noch bei seinen Eltern wohnt, fühlt er sich frei und unabhängig. Er verdient sein eigenes Geld und geht seine eigenen Wege. Thomas besitzt kein Auto. Für grössere Besorgungen leiht er sich ab und zu das Auto eines Freundes aus. Diese Unabhängigkeit birgt aber auch gewisse Risiken, beispielsweise wenn Thomas versehent-lich eine Person verletzt oder Sachen anderer unabsichtlich beschädigt. Um diese Risiken abzusichern, benötigt Thomas folgende Versicherung:

Privathaftpflicht mit Zusatzversicherung:
– Schäden an fremden Motorfahrzeugen

Die erste eigene Wohnung

Christina zieht in Kürze in ihre eigene Wohnung um. Ein Teil des Mobiliars stammt aus der elterlichen Wohnung, einiges wird neu hinzukommen. Christina ist eine aktive Bikerin – ihr teures Bike liegt ihr besonders am Herzen. Damit Christina keine bösen Überraschungen erlebt, sollte sie folgende Versicherungen abschliessen:

Hausrat mit Zusatzversicherungen:
– Diebstahl ausser Haus
– Hausrat ausser Haus gegen Beschädigung und Zerstörung

Tour durch Europa

Patrik freut sich sehr auf seine ersten Ferien ohne seine Eltern. Trotz des begrenzten Budgets gönnt er sich bei seiner Tour durch Europa den Besuch einiger Fussballspiele und Open-Air-Konzerte. Das Geld für die Reise und die Tickets hat er sich über einige Monate zusammengespart. Doch was ist, wenn Patrik kurz vor den Ferien erkrankt und seine Reise nicht antreten kann? Wir empfehlen ihm daher den Abschlusseiner Assistance-Versicherung mit integrierter Personen-Assistance, die ihm unter anderem auch eine schnelle Rückführung in die Schweiz ermöglicht, sollte er im Ausland erkranken oder verunfallen:

Assistance-Versicherung

Einkaufen im Web

Sara tätigt regelmässig Käufe im Internet. Sie kennt die Risiken, die mit dem Internetkauf verbunden sind, möchte aber nicht darauf verzichten. Falls es doch einmal zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte, will Sara einfach und schnell auf juristische Hilfe zählen können. Wir empfehlen ihr deshalb den Abschluss folgender Versicherung:

Rechtsschutz-Versicherung

Finanzielle Sicherheit

Oliver hat seine Ausbildung abgeschlossen. Dank dem ersten richtigen Einkommen ist er finanziell unabhängig. Sein Kollege hatte letzthin einen Unfall, weshalb er einige Zeit arbeitsunfähig war. Oliver macht sich seither vermehrt Gedanken darüber, was passieren würde, falls er wegen einerKrankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage wäre zu arbeiten. Er möchte sich finanziell vor einem solchen Risiko absichern:

Erwerbsunfähigkeits-Versicherung

Übersicht

Mit der Jugendversicherung erhalten Sie individuell auf Ihren Bedarf ausgerichtete Leistungen – alle in einem Vertrag abgedeckt.

Sind Sie interessiert?

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Kindervorsorge

Juni 7th, 2011

 

Der Beginn einer gezielten Absicherung soll möglichst früh gewählt werden

Falls infolge Unfall oder Krankheit erforderlich, übernimmt die staatliche Invalidenversicherung (IV) Kosten für Ausbildung, Umschulung, Eingliederung ins Berufleben, medizinische Massnahmen, Hilfsmittel oder Hilflosenentschädigung. Da dies in der Grundvorsorge jedoch bloss auf Basis der Existenzsicherung erfolgt, sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr – und damit oft auch deren Eltern – in der Regel finanziell ungenügend abgesichert. Mit einer individuellen Kindervorsorge lässt sich diesem Risiko entgegenwirken.

 

“Wir freuen uns, Ihnen mit der neuen Kindervorsorge eine Produkt-Ankündigung zu kommunizieren, die einem zunehmendem Bedürfnis gerecht wird.”

 

Die Möglichkeit, ein garantiertes Erlebensfallkapital mit einer wählbaren Erwerbsunfähigkeitsrente und einem Pflegekapital zu kombinieren, ist eine Neuheit für den Schweizer Versicherungsmarkt.

Hauptversicherungen

- Kindervorsorge mit Sparzielversicherung (Garantierte Erlebensfallleistung)
- Kindervorsorge bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU-Rente)

Zusatzversicherungen

- Prämienbefreiung bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (Kind)
- Kindervorsorge mit Pflegekapital
- Kindervorsorge bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU-Rente)

 

Hauptversicherung: Sparversicherung oder Risikodeckung

Grundlage für die Sparversicherung bildet der Haupttarif Sparzielversicherung. Die Risikodeckung basiert auf dem selbstständigen Haupttarif Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Mit diesen beiden Tarifen wird grösstmögliche Flexibilität geschaffen, ob Sparen alleine, Sparen mit Risikoschutz oder Risikoschutz alleine. Es sind sämtliche Kombinationen möglich.

Kindervorsorge bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (HV und ZV)

Hierbei handelt es sich um eine reine Risikoversicherung zur Absicherung der finanziellen Risiken bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit des versicherten Kindes infolge Unfall, Krankheit oder Geburtsgebrechen. Die Rente ist jeweils am Ende eines Versicherungsvierteljahres zahlbar, frühestens ab Vollendung des 18. Altersjahres des versicherten Kindes. Die Rente wird längstens bis zum Zeitpunkt ausbezahlt, in dem das versicherte Kind das 64. (Frauen) bzw. das 65. (Männer) Altersjahr vollendet hat.

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Reiseversicherung – wie kann ich die Kosten optimieren ?

Juni 6th, 2011

G.P.: Als Rentner bin ich oft mit meiner Frau auf Reisen. Die Reisebüros stellen mir jeweils Zuschläge für Annullationsversicherungen in Rechnung. Wie kann ich diese Versicherungskosten senken ?

Der Abschluss einer Reiseversicherung ist dringend zu empfehlen und wird von vielen Reisebüros auch verlangt. Verfügt der Kunde über keine eigene Reiseversicherung, so wird durch das Reisebüro eine Versicherung für die Dauer der gebuchten Reise abgeschlossen. Wenn jemand oft unterwegs ist, werden die Kosten solcher Einzel-Reiseversicherungen die Prämie für eine Jahres-Reiseversicherung rasch übersteigen.

Jahres-Reiseversicherung mit gutem Preis-/Leistungsverhältnis

Mit einer Jahres-Reiseversicherung geniessen Sie das ganze Jahr ununterbrochen Versicherungsschutz, unabhängig davon, wie viele und wie ausgedehnte Reisen Sie unternehmen. Das macht den Abschluss von Einzel- oder Arrangementverträgen überflüssig, und bei spontanen Abreisen fallen so die Sorgen um genügenden Versicherungsschutz weg. Klären Sie daher in einem Gespräch mit dem Versicherungsberater ab, ob sich auch für Sie der Abschluss einer Jahres-Reiseversicherung lohnen könnte.

(Bericht aus: Der Schweizerische Versicherungsverband SVV)

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Wegen Pflegekosten das Vermögen retten?

Juni 6th, 2011

AHV und Pensionskasse

Viele ältere Menschen befürchten, im hohen Alter einen Grossteil oder sogar das ganze Vermögen für das Altersheim und die Pflege aufzubrauchen. Für die Erben bleibt dann wenig oder nichts mehr übrig. Deshalb wird in den Familien oft überlegt, das Haus oder andere Vermögenswerte zu Lebzeiten auf die Kinder zu übertragen.

Oft 8‘000 bis 10‘000 Franken

Für Pflegebedürftige betragen die monatlichen Kosten oft 8’000 bis 10’000 Franken. Diese können mit den Renten aus der AHV und der Pensionskasse in den meisten Fällen nicht gedeckt werden: Es braucht einen Zustupf aus dem Vermögen.

Ergänzungsleistungen

Wenn die Renten, das übrige Einkommen und das Vermögen die Ausgaben nicht decken, besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Laut Gesetz wird das Vermögen in die Ergänzungsleistungs-Berechnung einbezogen. Zum Vermögen zählt auch das verschenkte Vermögen, abzüglich 10‘000 Franken pro Jahr seit dem Verzichtszeitpunkt. Ergo: Zu Lebzeiten verschenktes Vermögen kürzt den Anspruch auf Ergänzungsleistungen – oder verhindert diese vollumfänglich.

Sozialhilfe

Wenn Rente und Ergänzungsleistungen für Heim und Pflege nicht reichen und kein Vermögen vorhanden ist, muss die Gemeinde über die Sozialhilfe einspringen. Oder: Man wird ein Fürsorgefall!

Verwandtenunterstützung

Die Gemeinde ist berechtigt, die von ihr bezahlte Sozialhilfe über die Verwandtenunterstützung bei den Kindern einzufordern. Dafür muss geprüft werden, ob die Kinder in finanziell günstigen Verhältnissen leben. Gemäss der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) soll die Unterstützungspflicht bei Personen abgeklärt werden, welche ein steuerbares Einkommen von mehr als 120’000 Franken bei Einzelpersonen und 180’000 bei Ehepaaren erzielen. Zudem kann ein Vermögen oder Grundeigentum von erheblichem Wert Verwandtenunterstützung auslösen.

Was zu bedenken ist!

Das Überschreiben des ganzen Vermögens auf die Kinder kann bei längerer Krankheit und Pflegebedürftigkeit zu einer Abhängigkeit von der Fürsorge führen. Dies dürfte für die Betroffenen unangenehm sein, werden dadurch doch nur die Mindestleistungen bezahlt. Und: Befinden sich die Nachkommen in finanziell günstigen Verhältnissen, werden sie den Eltern gegenüber unterstützungspflichtig.

(Bericht aus: FICON Financial Products)

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Kapitalleistungen der 2. Säule

Mai 3rd, 2011

Seit dem 1. Januar 2011 zählen die in der Schweiz bezogenen Kapitalleistungen der 2. Säule in Frankreich als ausserordentliches Einkommen und müssen dort versteuert werden.

Änderung im Steuerabkommen Frankreich und Schweiz

Die französische Steuerbehörde hat in Anlehnung an das Doppelbesteuerungs-Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich einen Besteuerungsmechanismus für Kapitalleistungen aus der 2. Säule eingeführt. Seit dem 1. Januar 2011 zählen die in der Schweiz bezogenen Kapitalleistungen der 2. Säule in Frankreich als ausserordentliches Einkommen und müssen dort versteuert werden. Dazu gehören auch Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung.

Die Änderungen betreffen diejenigen Mitarbeitenden, die in Frankreich wohnen und einen Kapitalbezug aus der 2. Säule beanspruchen. Wir empfehlen den Betroffenen, sich mit dem für sie zuständigen französischen Steueramt in Verbindung zu setzen. Je nach Höhe der Kapitalleistung kann die neue Regelung beträchtliche Konsequenzen auf die individuelle Steuerrechnung haben.

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Ein Loch im Lavabo

April 20th, 2011

Privathaftpflicht und Hausrat

Privathaftpflichtversicherung

H.A.: Mir fiel die Rasierwasserflasche aus der Hand. Der Vermieter liess das 18-jährige Lavabo ersetzen. Meine Versicherung bezahlte die Hälfte der Kosten. Mein Vermieter verlangt von mir die andere Hälfte. Ist das in Ordnung?

Nein. Der Vermieter muss die andere Hälfte der Kosten selber übernehmen. Durch Ihr Missgeschick sind Sie zwar für den Schaden haftpflichtig; Sie müssen dem Vermieter aber nicht den Neuwert des Lavabos erstatten, sondern Ersatz im Rahmen des Zeitwerts der beschädigten Sache leisten. Die Lebensdauer eines Lavabos beträgt gemäss gemeinsamer Lebensdauertabelle der Hauseigentümer- und Mieterverbände 35 Jahre. Es ist also richtig, wenn Ihre Privathaftpflichtversicherung die Hälfte der Ersatzkosten übernimmt. Eine zusätzliche Zahlung kann der Vermieter von Ihnen nicht verlangen und Ihre Privathaftpflichtversicherung wird eine unberechtigte Forderung des Vermieters für Sie ablehnen.

Als Mieter keine Reparaturaufträge erteilen

Leiten Sie deshalb die Schadenersatzforderung des Vermieters an Ihre Privathaftpflichtversicherung weiter. Beachten Sie zudem, dass Sie selber keine Reparaturaufträge für die Mietsache erteilen sollten. Der Auftraggeber schuldet dem Handwerker nämlich die Bezahlung der gesamten Reparaturrechnung – überlassen Sie die Auftragserteilung daher dem Vermieter. Wer Diskussionen mit dem Vermieter über die Bezahlung von Reparaturen aus dem Weg gehen will, kann eine Glasbruchversicherung abschliessen. Diese kommt für die vollen Ersatzkosten von Lavabos, Fenstern oder Spiegeln in der Mietwohnung auf.

Tags: Privathaftpflicht Versicherung, Schadenfälle - wie ist das versichert
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Skis aus Einstellhalle gestohlen

April 13th, 2011

Hier bestellen Sie ein Angebot für Ihre Hausratversicherung

Hausratversicherung

M.K.: Wir sind von einer Auslandreise zurückgekommen und mussten feststellen, dass unsere fast neuen, teuren Skis aus der Einstellhalle gestohlen wurden. Uebernimmt eine Versicherung den Schaden?

Einstellhallen sind keine geeigneten Aufbewahrungsorte für diebstahlgefährdete Sachen. Obwohl die Tore der meisten Tiefgaragen nach einer gewissen Zeit automatisch wieder schliessen, können sich Unbefugte problemlos Zutritt zu den Abstellplätzen verschaffen und diese nach verwertbaren Sachen durchsuchen. Vor allem in grösseren Parkgaragen können die Diebe ziemlich unauffällig agieren. Je wertvoller die in Einstellhallen eingelagerten Sachen sind, umso grösser wird das Risiko eines Diebstahls. Ähnliches gilt übrigens auch für wertvolle Gegenstände, die zwar im Innern von abgeschlossenen Fahrzeugen, aber von aussen sichtbar im Passagierraum liegen.

Hausrat- oder Spezialversicherung

Die Diebstahldeckung in der Hausratversicherung ist für die Sachen des privaten Gebrauchs zuständig. Abzuklären ist, ob für die neuen Skis allenfalls noch Versicherungsschutz bei einer beim Kauf offerierten Skiversicherung besteht. Die Versicherer dürften jedoch an den genauen Umständen des Schadenhergangs interessiert sein und von Ihnen verlangen, dass Sie den Schaden bei der Polizei zur Anzeige bringen. Je nach dem wird eine Entschädigungskürzung geprüft; vor allem dann, wenn besonders wertvolle Sachen allzu sorglos aufbewahrt worden sind. Zudem wird der vertragliche Selbstbehalt in Abzug gebracht. Es lohnt sich also in jedem Fall, teure und damit diebstahlgefährdete Sachen nicht einfach auf dem Abstellplatz der Tiefgarage zu lagern, sondern diese zu versorgen und unter Verschluss aufzubewahren.

Tags: Hausratversicherung
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Wasserschaden in der Wohnung

April 13th, 2011

Hier bestellen Sie ein Angebot für Ihre Gebäudevericherung

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Wer bezahlt?

M.T.: Ein heftiger Gewitterregen setzte meine Dachterrasse unter Wasser, da der Abfluss etwas verstopft war. Das Regenwasser drang über die Schwelle in die Eigentumswohnung. Welche Versicherung bezahlt den Schaden?

Für Wasserschäden am Haus kommt Ihre private Gebäudewasserschadenversicherung auf. Die Schäden an Ihren Einrichtungsgegenständen übernimmt Ihre Hausratversicherung. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der verschiedenen Versicherer sehen zwar unterschiedliche Deckungen für Wasserschäden vor, aber der von Ihnen geschilderte Fall dürfte grundsätzlich als versichertes Wasserschadenereignis gelten, wenn Sie den Unterhalt der Terrassenentwässerung nicht sträflich vernachlässigt haben. Würde sich beispielsweise im Ablauf Laub und Dreck der letzten Jahre angesammelt und sich jeweils schon bei leichten Regenfällen ein kleiner See auf der Dachterrasse gebildet haben, so müsste man von mangelhaftem Unterhalt sprechen. Sie hätten zumutbare Schadenabwehr-Massnahmen unterlassen, was zu Deckungseinreden des Versicherers führen könnte.

Leitungen periodisch kontrollieren

Kontrollieren Sie also die offenen Ablaufsysteme Ihres Hauses (Balkon-, Terrassen und Dachentwässerung) mindestens einmal pro Jahr, und sorgen Sie dafür, dass das Laub und der Schmutz regelmässig entfernt werden. Sie ersparen sich damit unnötige Umtriebe und Ärger. Auch die beste Kontrolle kann nicht verhindern, dass ein Ablauf einmal nicht richtig funktioniert. Ein vergessener Putzlappen, ein liegen gebliebener Ping-Pong-Ball, eine herangewehte Zeitung oder aber ein wirklicher Starkregen können dazu führen, dass der Wasserabfluss ungenügend ist und es zu Schäden kommt. Auch in diesen Fällen können Sie natürlich auf Ihre Privatversicherung zählen.

Tags: Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Privatversicherung
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Aktive Diebesbanden

April 13th, 2011

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Wie kann ich mich schützen?

A.N.: Die Umstellung der Uhren auf die Winterzeit führt dazu, dass die Dunkelheit früher einsetzt. Die Einbruchdiebstähle nehmen zu. Was kann ich tun, dass die Einbrecher mein Haus verschonen?

Nach der Umstellung auf die Winterzeit wird es dunkel, bevor die meisten Leute von der Arbeit nach Hause kommen. Einbrecher wollen in erster Linie nicht erwischt werden und bevorzugen daher schlecht geschützte Objekte und kaum einsehbare Winkel. Sie suchen sich also beispielsweise Häuser ohne Aussenbeleuchtung aus. Vor allem unbeleuchtete, schlecht einsehbare Gartensitzplätze und Eingänge sind gefragt. Brennt im Innern des Gebäudes zudem kein Licht und bellt kein Hund, so schätzt ein Einbrecher das Risiko ertappt zu werden, als gering ein; entsprechend steigt für den Hausbesitzer das Risiko, Opfer eines Einbruchdiebstahls zu werden.

Wachsam sein und in Objektschutz investieren

Natürlich gibt es keine hundertprozentige Garantie, dass man von Einbrechern verschont bleibt. Dennoch hilft es, wenn sich die Bevölkerung in diesen Tagen etwas aufmerksamer verhält – zum Beispiel verdächtige Fahrzeuge registriert, unbekannte Personen anspricht oder verdächtige Beobachtungen der Polizei meldet. Das eigene Heim kann mit einer geeigneten Beleuchtung (Zeitschaltuhren im Innern und Bewegungsmelder mit Schockbeleuchtung aussen) besser geschützt werden. Solche Massnahmen kosten nicht sehr viel und haben sich in der Praxis als wirkungsvoll erwiesen und bewährt. Selbstverständlich sollten Fenster und Türen stets verschlossen sein. Die Sicherheit kann natürlich auch durch zusätzliche, mechanische Schutzmassnahmen oder den Einbau einer Alarmanlage erhöht werden. In den meisten Kantonen stehen Beratungsstellen der Kantonspolizei für Fragen rund um den Schutz gegen Einbrecher zur Verfügung.

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Diebstahl während Hotelaufenthalt

April 13th, 2011

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Haftet der Hotelier?

T.P.: Während eines Urlaubs im Tessin wurde mein neues Notebook aus dem Hotelzimmer gestohlen. Muss der Hotelier für den Schaden aufkommen und welchen Versicherungen muss ich den Diebstahl melden?

Der Hotelier haftet gemäss Obligationenrecht (OR Art. 487 ff) für die von seinen Gästen eingebrachten Sachen bis zu maximal tausend Franken. Trifft den Hotelier zusätzlich ein Verschulden, so kann der Betrag auch höher sein. Würde es sich um eine so genannte Kostbarkeit handeln, hätten Sie das Gerät bei der Hotelrezeption zur Aufbewahrung deponieren müssen. Computer und andere elektronische Geräte fallen in aller Regel aber nicht in diese Kategorie. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl unverzüglich dem Hotelier melden. Die Haftpflichtversicherung des Hoteliers wird sich also im Rahmen der Versicherungsdeckung mit Ihren Ansprüchen befassen.

Hausrat- oder Reisegepäckversicherungen avisieren

Weil der Hotelier bzw. dessen Haftpflichtversicherung höchstens für den Zeitwert des Geräts aufkommen muss und unter Umständen gar keine Leistungspflicht besteht (zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit des Bestohlenen), empfehlen wir Ihnen, den Fall auch Ihrer Hausrat- oder Reisegepäckversicherung zu melden. Die meisten Sachversicherungen sehen heute eine Neuwertdeckung vor. Das heisst, dass sich die Entschädigung am aktuellen Neupreis eines technisch und qualitativ möglichst gleichwertigen Notebooks orientiert.

Tags: Hausratversicherung, Reiseversicherung
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Beschädigtes Türschloss

April 13th, 2011

Privathaftpflicht- und Hausratversicherung

Muss der Mieter zahlen?

J.F.: Das Türschloss meiner Mietwohnung wurde aussen von Unbekannten absichtlich verleimt, so dass es ausgewechselt werden musste. Übernimmt der Hausbesitzer oder meine Versicherung die Kosten?

Grundsätzlich sind Sie als Mieter nach dem Gesetz gegenüber dem Vermieter zu Schadenersatz verpflichtet, wenn Schäden am Mietobjekt auf Ihr Verschulden oder das Verhalten Ihrer Mitbewohner und Gäste zurückzuführen sind. In Ihrem Fall trifft weder Sie noch jemanden aus Ihrer Umgebung ein Verschulden an der Schlossbeschädigung. Der Schaden ist vielmehr durch ein von Ihnen nicht beeinflussbares Verhalten eines Unbekannten entstanden. Damit sind Sie entlastet und für den Schaden nicht haftpflichtig.

Privathaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Forderungen ab

Ihre Privathaftpflichtversicherung wird allfällige unberechtigte Forderungen des Wohnungsvermieters für Sie ablehnen. Der Schaden muss vom Hauseigentümer bzw. dem Vermieter selber übernommen werden. Ihr Fall veranschaulicht die allgemein geltende gesetzliche Regel, wonach Schäden grundsätzlich zulasten des Eigentümers gehen, wenn nicht eine spezielle Haftungsbestimmung etwas anderes vorsieht.

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Initiative Legal Quote (10.507)

April 13th, 2011

11. April 2011, Nationalrat

Die Legal Quote in der beruflichen Vorsorge soll verschärft werden. Der SVV bedauert, dass der Nationalrat am 11. April 2011 die entsprechende parlamentarische Initiative angenommen hat. Die Initiative sieht zum Beispiel vor, dass die Höhe der Legal Quote überprüft und allenfalls angepasst wird. Der SVV sieht keine Notwendigkeit für eine solche Überprüfung: Die geltende Legal Quote hat sich selbst in der Finanzkrise bewährt, und der Markt zwischen den Anbietern spielt. Eine Erhöhung der Legal Quote würde verhindern, dass das notwendige Solvenzkapital gebildet, erhalten und marktgerecht verzinst werden kann.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat im Oktober 2010 die parlamentarische Initiative Legal Quote beschlossen. Diese verlangt, dass die Verwaltungskosten der Versicherer im Voraus («ex ante») im Versicherungsvertrag vereinbart werden und nachträgliche Defizite nicht zulasten der Überschussbeteiligung verrechnet werden dürfen. Weiter verlangt die Initiative die systematische Anwendung der ertragsbasierten Methode sowie eine Überprüfung und allenfalls eine Anpassung der Höhe der Legal Quote.

Position des SVV

Der SVV lehnt die parlamentarische Initiative Legal Quote ab. Sie führt zu einer Verschärfung der Legal Quote und gefährdet die Weiterführung des Vollversicherungsmodells. Das Vollversicherungsmodell stellt aber eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit dar: Rund 150 000 Unternehmen mit einer Million versicherten Personen zählen darauf.

Der SVV lehnt die Vereinbarung der Verwaltungskosten im Voraus ab. Die parlamentarische Initiative sieht für die Lebensversicherer und deren Sammelstiftungen kostendeckende Verwaltungskostenbeiträge vor, nicht aber für autonome und teilautonome Vorsorgeeinrichtungen. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung der verschiedenen Angebotsformen in der beruflichen Vorsorge und ist damit wettbewerbsrechtlich unzulässig.

Die vorgängige Festlegung der Verwaltungskosten im Vertrag und das Verbot, die Kostendefizite mit den Überschüssen zu verrechnen, führen – je nach konkreter Ausgestaltung der Bestimmungen – zu einer Schmälerung des Ergebnisses um mindestens 25 Prozent und damit zu einer Reduktion der Eigenkapitalrendite im gleichen Ausmass. Auch aus diesem Grund lehnt der SVV die Vereinbarung der Verwaltungskosten im Voraus ab.

Der SVV lehnt eine Überprüfung der Legal Quote ab. Denn die geltende Legal Quote hat sich selbst in der Finanzkrise bewährt, und der Markt zwischen den Anbietern spielt. Eine Überprüfung der Legal Quote würde bestenfalls die Beibehaltung der bisherigen Höhe bedeuten, wahrscheinlich aber zu einer Erhöhung der Legal Quote führen. Letzteres verunmöglicht die Bildung und Erhaltung des Solvenzkapitals und dessen marktgerechte Verzinsung. So würde eine Erhöhung der Legal Quote von aktuell 90 Prozent auf 92 Prozent die Eigenkapitalrendite um 20 Prozent reduzieren.

Der SVV begrüsst die konsequente Anwendung der ertragsbasierten Methode bei ansonsten unveränderten Bedingungen – insbesondere bei einer gleichbleibenden Legal Quote. So steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Solvenzkapital gebildet, erhalten und marktkonform verzinst werden kann

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Tags: berufliche Vorsorge, Legal Quote, Meldeformular BVG
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Finanzanlagen Woche 14/2011

April 11th, 2011

Hier sehen Sie die aktuellen Wertentwicklungen der Anlagen in unserem Angebot.

(wird wenn immer möglich wöchentlich erstellt)

Woche 14/2011 Letzte Woche seit 01.01.2011 2010
Aufbauplan 100 0.79 % up 2.94 % 3.75 %
Fondspicking 100 1.09 % up 1.36 % 2.38 %
Fondspicking 60* 0.98 % up 1.01 % 0.32 %
Fondspicking 30** 0.53 % up 1.16 % -1.23 %
Select 100 0.54 % up 19.82 % -8.86 %
Nachhaltigkeit 100 0.02 % up 1.56 % -6.69 %
Nachhaltigkeit 40 0.06 % up 0.58 % -6.38 %
Nachhaltigkeit 20 0.02 % up 0.37 % -5.22 %
Freizügigkeit 60 0.97 % up 1.53 % -1.26 %
Freizügigkeit 40 0.82 % up 1.33 % -3.31 %
Freizügigkeit 20 0.54 % up 1.01 % -2.57 %

FX-Kurse (Wechselkurse)

Spot 31.12.10
EUR/CHF 1.3130 1.2491
USD/CHF 0.9083 0.9354
JPY/CHF 1.0717 1.1527

Kurzfristige Zinsen (3-Monats-Libor)

Spot Prognose 3 Monate Prognose 12 Montag
CHF 0.18 0.2 – 0.4 0.6 – 0.8
EUR 1.26 1.2 – 1.4 2.0 – 2.2
USD 0.29 0.3 – 0.5 0.3 – 0.5
GBP 0.82 0.8 – 1.0 1.6 – 1.8
JPY 0.20 0.1 – 0.3 0.1 – 0.3

Reales BIP-Wachstum in %

 

2010 Prognose 2011 Prognose 2012
CH 2.6 1.9 2.2
EU 1.5 2.1 2.1
USA 2.9 3.0 2.7
GB 1.4 1.8 2.1
Japan 3.9 1.4 2.2

Weltweite Börsen

Letzte Woche seit 01.01.11 2010
SMI 6’457.93 0.27 % up 4.36 % -1.68 %
SPI 5’889.89 0.41 % up 4.02 % +2.91 %
DAX 7’217.02 0.51 % up 7.41 % +16.05 %
EuroStoxx50 2’984.66 0.73 % up 9.85 % -5.85 %
FTSE 100 6’055.75 0.76 % up 3.10 % +8.99 %
S&P 500 1’328.17 -0.32 % 6.79 % +12.78 %
Dow Jones 12’380.05 0.02 % up 7.02 % +11.02 %
Nasdaq 2’780.42 -0.33 % 6.82 % +16.91 %
Nikkei 9’768.08 0.61 % up 6.00 % -3.01 %
Hang Seng 24’396.07 2.49 % up 2.43 % +7.15 %
BSE 30 19’451.45 0.15 % up -11.20 % +18.25 %

Rohstoffe

Spot 31.12.10
Öl (Brent Oil/Barrel 113.46 89.36
Gold (USD/Unze) 1’471.50 1421.50
Silber (USD/Unze) 41.47 30.92

10-jährige Staatsanleihen

Spot Prognose 3 Monate Prognose 12 Monate
CHF 2.02 1.8 – 2.0 2.1 – 2.3
EUR 3.39 3.2 – 3.4 3.3 – 3.5
USD 3.48 3.5 – 3.7 3.3 – 3.5
GBP 3.77 3.6 – 3.8 3.8 – 4.0
JPY 1.28 1.1 – 1.3 1.2 – 1.4

Inflation in %

Prognose 2010 Prognose 2011 Prognose 2012
CH 0.7 1.1 1.8
EU 1.6 2.0 1.5
USA 1.6 1.8 1.4
GBP 3.2 4.0 2.0
Japan -0.9 -0.4 0.0

UNEINHEITLICHE ENTWICKLUNG

In der vergangenen Woche zeigten sich die internationalen Aktienmärkte uneinheitlich. Während die europäischen und asiatischen Märkte leicht zulegten, büssten die amerikanischen Börsen etwas an Terrain ein. Die Konsolidierung war nach dem kräftigen Anstieg der beiden Vorwochen absehbar
und fand bei unterdurchschnittlichem Volumen statt.

Sieben der zehn Sektoren fielen. Wochenverlierer waren die die Industrietitel mit -1.4%. Wochengewinner waren die Verbraucher mit +1.1%.

Die Rohstoffpreise zogen deutlich an. Silber stieg 8.5%, Gold 3.3%, angetrieben vom sinkenden US-Dollar (-1.3% auf ein neues 52-Wochen-Tief gegenüber dem Euro). Das Rohöl legte 4.8% zu.

Die von uns verwalteten Depots entwickelten sich in der vergangenen Woche deutlich besser als der Markt. Vor dem offiziellen Start der Quartalsberichtssaison waren die Unternehmensnachrichten in der vergangenen Woche dünn gesät. Das Halbleiterunternehmen Texas Instruments
(TXN) übernimmt National Semiconductor (NSM) für 6.5 Milliarden US-Dollar, was einem Aufpreis von 80% auf den aktuellen Aktienkurs von NSM vor der Bekanntgabe der Übernahme bedeutete (!). NSM war mit +68% denn auch bester Performer der Woche an den amerikanischen Börsen.
Unter Druck waren insbesondere Aktien von Unternehmen, die sensibel auf steigende Ölpreise reagieren, so unter anderem die Fluggesellschaften. Southwest Airlines verlor 7.8%.

Die Wirtschaftsnachrichten lagen in den Erwartungen der Anleger. Die EZB machte wie erwartet den ersten Zinsschritt und erhöhte den Leitzins um ¼% auf 1.25%. Es war die erste Veränderung seit fast zwei Jahren, nachdem die EZB den Leitzins im Mai 2009 auf rekordtiefe 1.00% gesenkt
hatte. Der Zinsschritt wird mit den aufwärtsgerichteten Inflationsrisiken begründet. Im März hatte sich die Teuerung in der Eurozone von 2.4% auf 2.6% beschleunigt. GemässAussagen von EZB-Präsident Trichet bleibt die Geldpolitik weiterhin expansiv. Den Wachstumsausblick beurteilt Trichet positiv, in
einem Umfeld von erhöhter Unsicherheit.

Wir schlussfolgern aus den Aussagen von Trichet, dass nun nicht mit einer Serie von Zinserhöhungen seitens EZB gerechnet werden
muss. Vielmehr gehen wir davon aus, dass die EZB in den kommenden Monaten die Auswirkungen der Zinswende analysieren und erst im September eine weitere Erhöhung vornehmen wird. Zum Jahresende rechnen wir mit einem Leitzins von 1.75%.

Finanz Anlagen

Tags: Finanzanlagen Woche 14/2011
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Wir überprüfen Ihre Vorsorgesituation mit einer persönlichen Vorsorgeanalyse

April 4th, 2011

Die Vorsorgeanalyse zeigt Ihnen, welche Leistungen aus der 1., 2. und 3. Säule in den nachfolgenden Fällen an Sie oder Ihren Partner ausgerichtet werden und ob bei Eintreten eines dieser Ereignisse eine Deckungslücke gegenüber Ihrem dannzumaligen Bedarf besteht.

-       vorübergehende Erwerbsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit
-       dauernde Erwerbsunfähigkeit/Invalidität durch Unfall oder Krankheit
-       Tod durch Unfall oder Krankheit
-       ordentliche oder vorzeitige Pensionierung

 

Die Vorsorgeanalyse zeigt Ihnen, welche Einflüsse die folgenden Begebenheiten auf Ihre Vorsorgesituation haben.

-       Heirat oder Konkubinatspartnerschaft
-       Geburt einer Kindes
-       berufliche Veränderung wie die Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit
-       Scheidung
-       Erbschaft
-       Pensionierung
-       Erwerb einer Liegenschaft

 

Eine persönliche Vorsorgeanalyse bieten Ihnen folgende Vorteile.

-       massgeschneiderte Analyse, individuell auf Ihre persönliche Situation ausgerichtet
-       übersichtliche und transparente Darstellung Ihrer Vorsorgesituation mit Ausweis von Über- und Unterdeckungen
-       Aufzeigen der möglichen Risiken in Ihrer Situation und Beschreibung der geeigneten Massnahmen
-       Vermeidung von Doppelspurigkeiten bei Versicherungspolicen
-       Entwickeln von Steueroptimierungen mit langfristiger Steuerplanung
-       professionelle, umfassende und neutrale Beratung

Beantragen Sie hier eine steueroptimierte Vorsorgeanalyse


Tags: Vorsorge, Vorsorgeanalyse
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Schlüsselbund entwendet

März 30th, 2011

 

Ist das versichert?

K.P.: Mein Schlüsselbund wurde im Restaurant aus der an der Garderobe aufgehängten Jacke gestohlen. Ich bemerkte den Verlust erst auf dem Parkplatz. Mein Auto war auch weg. Kommt eine Versicherung für den Schaden auf?

Nur wenn Sie für das Fahrzeug eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, wird der Schaden von Ihrem Versicherer ganz oder zumindest teilweise übernommen. Ein Kürzungsentscheid würde vom Wert Ihres Fahrzeuges, von den genauen Tatumständen und zu guter Letzt von den Regulierungsrichtlinien Ihres Versicherers abhängen. Je teurer und diebstahlgefährdeter ein Fahrzeug ist, desto höher sind die Anforderungen, die der Versicherer an die Sorgfaltspflicht des Eigentümers stellt. Der Versicherer wird eine Entschädigung aber erst ausrichten, wenn die 30-tägige Wartefrist (Deliberationsfrist) abgelaufen und das entwendete Fahrzeug bis dahin nicht wieder aufgetaucht ist. Für den Fall, dass Sie in der Zwischenzeit ein Ersatzauto benötigen, melden Sie diesen Wunsch Ihrer Kasko- beziehungsweise Ihrer Assistance-Versicherung; klären Sie vorgängig ab, ob und wenn ja welche Versicherungsleistungen für diese Zusatzkosten zur Verfügung stehen.

Schlossänderungen umgehend veranlassen

Schlüssel sollten in öffentlich zugänglichen Räumen nie unbeaufsichtigt herumliegen. Kommt ein Schlüsselbund zusammen mit Hinweisen auf den Eigentümer und die möglichen Verwendungszwecke weg, so sollten die betroffenen Schlösser sofort ausgewechselt werden. Moderne Schliessanlagen können vom Fachmann umprogrammiert werden. Bei herkömmlichen Schlössern drängt sich ein Austausch auf. Schlossänderungskosten sind in der Hausrat- oder Geschäftsversicherung bis zu einer im Vertrag definierten Summe mitversichert; vorausgesetzt, dass die Schlüssel bei einem Einbruch oder einer Beraubung gestohlen worden sind. Bei einfachem Diebstahl ohne Gewaltanwendung sehen die meisten Versicherer keine oder nur eine sehr eingeschränkte Deckung vor. Der sorgsame Umgang mit Schlüsseln zahlt sich also aus.

Auto Versicherung

Tags: Schlüsselverlust versichert?, Versicherung
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Möglichkeiten der Begünstigung

März 18th, 2011

Paul Müller, geschieden, zwei Kinder aus erster Ehe, ist seit sieben Jahren mit Jeannette Weilenmann zusammen und möchte, dass sie im Falle seines vorzeitigen Versterbens die ganze Versicherungsleistung aus der 3a-Police erhält. Ist das möglich?

Viele mögen glauben, dass der Begünstigungswunsch von Paul Müller so nicht realisierbar ist, da er seine direkten Nachkommen nicht ausschliessen darf. Dem Vater zweier Kinder ist es aber tatsächlich erlaubt, seine Lebenspartnerin zu 100 Prozent zu begünstigen. Gemäss Gesetz kann der Vorsorgenehmer eine oder mehrere begünstigte Personen innerhalb des definierten Personenkreises (siehe unten: Art. 2, BVV3) bestimmen und deren Ansprüche näher bezeichnen. Der Gesetzeswortlaut spricht klar von einer oder mehreren begünstigten Personen. Somit steht es dem Versicherungsnehmer frei, in dieser Kategorie die Anteile mehrerer nebeneinander begünstigten Personen zu bestimmen, gewisse Personen jedoch auch ganz vom Versicherungsanspruch auszuschliessen.

Im konkreten Fall muss die Lebenspartnerin die im Gesetz genannten Voraussetzungen an ein gefestigtes Konkubinat erfüllen, in erheblichem Masse vom Versicherungsnehmer unterstützt worden sein oder für den Unterhalt mindestens eines gemeinsamen Kindes aufkommen. Da Frau Weilenmann bereits seit sieben Jahren mit Herrn Müller zusammenlebt, wird das Erbringen dieses Beweises kein Problem darstellen.

Der Einwand einer möglichen Pflichtteilsverletzung ist für uns als Versicherungsunternehmen nicht relevant. Denn sollte eine solche stattfinden, wäre dieses Problem über das Erbrecht zu lösen. Das bedeutet, dass sich die in ihrem Pflichtteil verletzten Erben direkt an den Begünstigten wenden müssen und sich nicht beim Versicherungsunternehmen schadlos halten können.

Zu der beschriebenen Begünstigungsproblematik existiert kein uns bekanntes Gerichtsurteil. Die oben dargelegte Rechtsauffassung wird jedoch vom Bundesamt für Sozialversicherungen geteilt.

________________________________________

Art. 2, BVV3 (Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen, SR 831.461.3):

Art. 2 Begünstigte Personen

1 Als Begünstigte sind folgende Personen zugelassen:
a. im Erlebensfall der Vorsorgenehmer;
b. nach dessen Ableben die folgenden Personen in nachstehender Reihenfolge:
1. der überlebende Ehegatte oder die überlebende eingetragene Partnerin oder der überlebende eingetragene Partner,
2. die direkten Nachkommen sowie die natürlichen Personen, die von der verstorbenen Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder die Person, die mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss,
3. die Eltern,
4. die Geschwister,
5. die übrigen Erben.

2 Der Vorsorgenehmer kann eine oder mehrere begünstigte Personen unter den in Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2 genannten Begünstigten bestimmen und deren Ansprüche näher bezeichnen.

3 Der Vorsorgenehmer hat das Recht, die Reihenfolge der Begünstigten nach Absatz l Buchstabe b Ziffern 3–5 zu ändern und deren Ansprüche näher zu bezeichnen.

Hier können Sie ein Angebot für eine gebundene Vorsorge bestellen:

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