Bei der Unterscheidung einer gebundenen (3a) und einer freien (3b) Lebensversicherung, spielen besonders steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle.

Säule 3b

Während die freie Vorsorge kaum Abzüge auf das steuerbare Einkommen zulässt, können die Prämien für eine gebundene Vorsorge bis zu einem bestimmten Betrag vom Einkommen abgezogen werden.

Säule 3a

Doch auch beim freien Sparen mit der Säule 3a geniesst der Versicherte eine steuerliche Begünstigung. Zwar sind die Prämien im Rahmen des Versicherungsabzugs nicht mehr absetzbar, weil die Prämien der Krankenkasse die abzugsfähige Limits bereits erreichen. Bei regelmässigen Prämienzahlungen bleibt die Kapitalauszahlung am Ende der Vertragslaufzeit aber steuerfrei. Zu beachten gilt nur, dass der Rückkaufswert der Versicherung als Vermögen deklariert werden muss.

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Die 4 Vorteile der Säule 3a – Video

Rückkauf

Muss die Lebensversicherung unplanmässig aufgelöst werden, etwa wenn ein Liquiditätsengpass besteht, entstehen nicht nur hohe Kosten für die Verwaltung und den Rückkauf. Die Versicherung ist gesetzlich verpflichtet, Auszahlungen der Wohngemeinde zu melden, die hiernach allfällige Gewinne besteuern wird. Tipp: Lösen Sie die Police nur im äußersten Notfall auf und auf keinen Fall, wenn Sie nur noch wenige Jahre vor der Pensionierung stehen. Die Versicherung untersteht betreibungsrechtlichen Privilegien und das Geld werden Sie später zum Leben benötigen

Einmaleinlagen

Wählen Sie statt der monatlichen Prämienzahlung eine so genannte Einmalprämie, fällt die sogenannte Stempelsteuer an. Diese beträgt 2,5 Prozent auf das einmalig einbezahlte Kapital. Die Vorteile: Nicht auf das einbezahlte Kapital wird künftig eine Vermögenssteuer erhoben, sondern nur auf den Rückkaufswert der Police. Darüber hinaus fällt bei der späteren Auszahlung auch keine Einkommenssteuer auf den Zinserlös an.

Steuern sparen?

Natürlich möchten alle möglichst viel an Steuern sparen. Es gibt verschiedene Elemente die hier zu berücksichtigen sind. Einerseits während der Laufzeit von den Abzügen vom steuerbaren Einkommen profitieren und bei der Auszahlung des Kaptials durch geteilte Auszahlung eine tiefere Steuerprogression erhalten und so weiter einiges an Steuern sparen.

Mit einem Eigenheim und einer indirekten Amortisation durch die Säule 3a können die Schuldzinsen der Hypothek ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dafür wird leider immer noch ein Betrag «Eigenmietwert» aufgerechnet. Solange die Hypothekarzinsen noch so tief sind, werden die jährlichen Zinsen dafür tiefer sein als der Eigenmietwert, was eine Erhöhung der Steuerlast ausmacht. Durch die indirekte Amortisation reduziere ich den Hypothekarbetrag nicht und somit auch den Schluldzinsabzug, was steuerlich ein zusätzlicher Vorteil ist, klein aber vorhanden.