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Was Sie über die Grundversicherung einer schweizerischen Krankenkasse wissen sollten:

 

Vergleichen Sie jetzt in 2 Minuten die Krankenkassen-Prämien 2012

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Hier können Sie das Anfrage-Formular ausfüllen.

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Wählen Sie eine günstige Grundversicherung

Sie können aufgrund eines erstellten Vergleichs problemlos die Grundversicherung beim günstigsten Anbieter abschliessen. Die Krankenkasse muss alle vorbehaltslos und ohne Gesundheits-prüfung aufnehmen. Das heisst, auch kranke, ältere oder schwangere Frauen können die Grundversicherung wechseln. Erfahrungsgemäss sind günstige Krankenkassen oft auch in Zukunft immernoch günstig. Bestellen Sie eine Offerte. Falls Sie innert kurzer Frist keine Post erhalten fragen Sie nach. Sie können Sie auch schriftlich für eine Grundversicherung anmelden.

Schliessen Sie die Unfalldeckung aus

Wer mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist gemäss Gesetz (UVG) über den Arbeitgeber für Betriebs- und Nichtbetriebsunfall versichert. Die Unfalldeckung kann somit von der Grundversicherung ausgeschlossen werden. Die Unfalldeckung gemäss UVG musst vom Versicherer des Arbeitgebers bestätigt werden. Sobald die Deckung gemäss UVG ganz oder teilweise wegfällt (z.B. unbezahlter Urlaub, Reduktion der Arbeitsstunden auf unter 8 pro Woche), muss sie in die Grundversicherung eingeschlossen werden.

Wählen Sie eine höhrere Franchise

Mit einer höheren Franchise kann bis zu 50 Prozent Prämien eingespart werden. Ob sich eine höhere Franchise lohnt, hängt von der persönlichen Situation ab. Grundsätzlich muss zuerst verglichen werden, wie der Prämienunterschied zwischen der tiefsten und der gewünschten Franchise beträgt. Siehe folgendes Beispiel (Erwachsene Person, wohnhaft in der Stadt Zürich):

Beispiel mit geschätzten Arztkosten pro Jahr von 1500 Franken

Geschätzte Arztkosten pro Jahr
Beispiele in CHF
Franchise
in CHF
Zusätzlicher Selbstbehalt 10%
(maximal CHF 700) in CHF
Total Kosten
in CHF
Jahresprämie
in CHF
Gesamtkosten
in CHF
1000 300 70 370 3303 3673
1000 500 50 550 3156 3706
1000 1000 0 1000 2784 3784
1000 1500 0 1000 2410 3410
1000 2500 0 1000 1776 2776

Aufgrund des obenerwähnten Beispiels wäre die optimalste Variante mit 2500 Franken Franchise.

Beispiel mit geschätzten Arztkosten pro Jahr von 3000 Franken

Geschätzte Arztkosten pro Jahr
Beispiele in CHF
Franchise
in CHF
Zusätzlicher Selbstbehalt 10%
(maximal CHF 700) in CHF
Total Kosten
in CHF
Jahresprämie
in CHF
Gesamtkosten
in CHF
3000 300 270 570 3303 3873
3000 500 250 750 3156 3906
3000 1000 200 1200 2784 3984
3000 1500 150 1650 2410 4060
3000 2500 50 2550 1776 4326

In diesem Beispiel ist gilt als optimalste Variante 300 Franken Franchise.

Die Franchise kann jedes Jahr wieder angepasst werden. Senden Sie rechtzeitg ein eingeschriebener Brief (muss spätestens per 30. November bei der Krankenkasse eintreffen). Für Kinder empfiehlt sich keine Franchise zu wählen, da die Prämieneinsparung zu gering ist.

Trennung von Grund- und Zusatzversicherungen

Viele Versicherte verzichten auf einen Wechsel der Grundversicherung, weil sie Administrations- bzw. Abrechnungsprobleme befürchten. Dies ist in der Praxis absolut unproblematisch. Die ambulanten Arztrechnungen können Sie an beide Krankenkassen zustellen. Die Versicherer werden die Rechnungen prüfen und abrechnen. Spitäler rechnen praktisch immer direkt mit den Krankenkassen ab. Das bedeutet, dass also auch altere oder kranke Personen die Grundversicherung wechseln können.

Wählen Sie ein Alternativ-Modell

Prüfen Sie die verschiedenen Alternativmodelle. Je nach Krankenkassen können so bis zu 25 Prozent Prämien eingespart werden. Hier finden Sie eine Liste der angebotenen Alternativmodelle:
Hausarztmodell (immer vorest zum Hausarzt)
HMO (immer vorerst zur HMO-Gemeinschaftspraxis)
Light (eingeschränkte Arzt- oder Spitalwahl)
Telmed (Telefon-Beratung)

Erkundigen Sie sich nach Prämienverbilligungen

Die Prämienverbilligung ist für Personen in bescheidenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gedacht. Wie die Verbilligung bzw. Subvention verteilt wird, entscheidet der Wohnsitzkanton. Über mögliche Prmäienverbilligungen muss der Kanton die Versicherten regelmässig informieren. Die Krankenkassen müssen zwingend mit dem Kanton zusammen arbeiten. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Verbilligungen ohne Verzug den Berechtigten zukommen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung, ob Sie Anrecht auf eine Prämienverbilligung haben.

Sistieren Sie die Grundversicherung bei längerem Militärdienst

Wer länger als 60 aufeinander folgenden Tagen Militärdienst oder Zivilschutz leistet, kann die Grundversicherung für diese Zeit sistieren. Die Kopie des Marschaufgebots muss mindestens 8 Wochen vor Dienstbeginn der Krankenkasse eingereicht werden. Bei verspäteter Meldung sistiert die Krankenkasse spätestens nach 8 Wochen.

Ihre Kinder müssen nicht zwingend bei der gleichen Krankenkasse versichert werden

Auch hier empfehlen wir die Prämien zu vergleichen. Zudem sollten bie der Wahl der Krankenkassen beachtet werden, wie die Zusatzversicherungen definiert sind (Wichtig: Zahnstellungkorrekturen). Einige Krankenkassen gewähren für ab dem 3. Kind Rabatt in der Grundversicherung. ACHTUNG: Wer für das neugeborene Kind eine andere Krankenkasse auswählt, muss möglichweise einen Teil der Spitalkosten selber übernehmen. Dies ist dann der Fall, wenn nur die Mutter halbprivat oder privat versichert ist oder wenn in einem Spital ausserhalb des Kantons entbindet wird. Nicht alle Spitalzusatz-versicherungen übernehmen die Kosten des Neugeborenen, welche über die Grundversicherung hinaus gehen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse.

Wählen Sie eine günstige Zusatzversicherung

Die Prämienunterschiede zwischen den Krankenkassen sind enorm. Vergleichen Sie die verschiedenen Prämien. Bei der Krankenpflegen-Zusatzversicherung gilt es vor allem, die versicherten Leistungen zu prüfen. Definieren Sie für sich die wichtigsten Leistungen aufgrund Ihrer Bedürfnisse. Anschliessend können Sie aufgrund des Vergleichs prüfen, welche Krankenkassen Ihrer Bedürfnisse am optimalsten abedeckt. Bei den Spitalzusatzversicherung sind die Prämienunterschiede enorm. Vergleichen Sie die verschiedenen Varianten. Es lohnt sich.

Erkundigen Sie sich nach Kollektiv-Verträgen

Die Krankenkassen bieten im Rahmen der Zusatzversicherungen Kollektiv-Verträge an. Das bedeutet, dass bei den Zusatzversicherungen Prämienvergünstigungen möglich sind. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Berufsverband, ob ein Kollektiv-Vertrag besteht.

Reduzieren Sie die Prämien duch Einschluss eines Selbstbehalts

Bei Einschluss eines Selbstbehalts (1000 – 10’000 Franken möglich) können Sie bis zu 70 Prozent Prämien ensparen. Prüfen Sie verschiedene Varianten.

Prüfen Sie die Spezialmodelle

Einige Krankenkassen bietet Spezialversicherung wie, Halbprivat ohne Arztwahl (Hotelversicherung), Flexible Spitalwahl, etc. an. Erkundigen Sie sich und vergleichen Sie die Prämien mit den herzkömmlichen Spitalzusatzversicherungen.

Spitalliste

Sie können bis zu 25 Prozent Prämien einsparen, wenn Sie sich verpflichten, sich nur in Spitäler behandeln zu lassen, bei welchen die Krankenkassen spezielle Tarifverträge abgeschlossen haben. Die Spitalliste kann sich aber jederzeit ändern. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

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