BVG – Pensionskasse

Die 2. Säule (Berufliche Vorsorge) ermöglicht zusammen mit der ersten Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise.
Pensionskasse Schweiz
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Am 1. Januar 2011 sind in der beruflichen Vorsorge Massnahmen zugunsten älterer Arbeitnehmer in Kraft getreten. Die Pensionskassen der Schweiz können jetzt vorsehen, für erwerbstätige Arbeitnehmende nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters die Vorsorge bis höchstens zur Vollendung des 70. Lebensjahres weiterzuführen.
Pensionskasse nach dem Rentenalter
BVG Schweiz: Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse
Pensionskassen Schweiz: Teilzeitbeschäftigte zu wenig informiert
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