UVG Unfallversicherung

Unfallversicherung
Diese obligatorische Versicherung ihres Arbeitgebers steht für die finanziellen Folgen des Unfalles ein, wie Heilungskosten, Erwerbsausfall oder Kosten des Nottransports zum Spital. Diese Versicherung wird aufgrund des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) automatisch in Ihre Rechte eintreten und Rückgriff auf den Unfallverursacher nehmen.
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