Anmeldung Invalidenversicherung (IV)

A
lle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten grundsätzlich als
obligatorisch bei der IV versichert. Gerne führen wir untenstehend die drei wichtigsten Punkte auf, welche
Sie bei einer IV-Anmeldung berücksichtigen müssen:

Wer hat Anspruch auf Leistungen der IV?

Anspruch auf Leistungen der IV haben Versicherte, welche wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer
Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Dieser
Gesundheitsschaden muss voraussichtlich zumindest für längere Zeit bestehen. Es spielt keine Rolle,
ob dieser körperlicher, psychischer oder geistiger Natur ist, ob er schon bei der Geburt bestanden hat
oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt aber nur vor, wenn sie
aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist.

Erwerbsunfähigkeitsrente offerieren lassen

Welche Leistungen gewährt die IV?

Die IV gewährt in erster Linie Eingliederungsmassnahmen. Versicherte Personen müssen alle Massnahmen
aktiv unterstützen, die ihrem Gesundheitszustand angepasst sind und zu ihrer Eingliederung ins
Erwerbsleben getroffen werden. Bei einer Anmeldung für Eingliederungsmassnahmen oder für eine
Rente wird der Anspruch auf eine Rente erst geprüft, wenn die Erwerbsfähigkeit nicht durch zumutbare
Eingliederungsmassnahmen wiederhergestellt, erhalten oder verbessert werden kann.

Wann ist die Anmeldung einzureichen?

Es ist wichtig, rasch oder spätestens 6 Monate nach Eintritt den Gesundheitsschaden anzumelden, da
unter Umständen bei verspäteter Anmeldung der Anspruch auf Leistungen verloren gehen kann oder
Leistungen gekürzt werden.