Grundsätzlich ist grobe Fahrlässigkeit in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversicherbar. Der Umfang jedoch hängt vom Versicherungsvertrag ab. So gibt es Versicherungen die zum Beispiel einen Regressverzicht anbieten. Regressverzicht bedeutet, dass die Versicherung darauf verzichtet, beim Versicherten Kunden den Schadenersatz zurück zu holen, obwohl die Versicherung gemäss Gesetz das Recht dazu hätte. Andere Versicherungsgesellschaften versichern grobe Fahrlässigkeit hingegen mit einer Reduktion der Leistung.