Das Gesetz schreibt vor, dass ein langfristiger Zins von 5% finanziert werden kann. Dazu kommt 1% für den Unterhalt.
Dazu kommt eine allfällige Amortisation. Die Belehnung soll nach 15 Jahren oder spätestens im Pensionsalter nicht höher als 65% sein.
Diese Zinsen werden auf dem gewünschten Hypothekarbetrag berechnet und das Total soll 35% des Einkommens nicht übersteigen.
Gewisse Anbieter für Hypotheken gehen mit der Belastung in Bezug auf das Einkommen bis 44%. Dies benötigt dann eine separate Anfrage.