• Es können Versicherungspolicen verpfändet oder ausbezahlt werden

  • Die 2. Säule BVG kann als Teil oder Ganz verpfändet werden, sowie ein Vorbezug gemacht werden. Vorbezüge können nur mit Sparkapital bis Alter 50  gemacht werden. Sollte dies nicht auf Ihrem BVG-Ausweis ersichtlich sein, wird Ihnen Ihre Pensionskasse gerne Auskunft geben. Ein Vorbezug kann kostenpflichtig sein.

  • Sparpläne der Säule 3 – Bankprodukte