Angestellte mit Arbeitszeit weniger als 8 Stunden pro Woche, brauchen für diese Personen nur die Berufsunfallversicherung zu versichern. Der Nichtberufsunfall muss der Mitarbeiter bei der obligatorischen Krankenkasse mitversichern.
Angestellte mit Arbeitszeit weniger als 8 Stunden pro Woche, brauchen für diese Personen nur die Berufsunfallversicherung zu versichern. Der Nichtberufsunfall muss der Mitarbeiter bei der obligatorischen Krankenkasse mitversichern.