Alle Arbeitgeber die Personal mit einem AHV Lohn beschäftigen. Selbstständige Unternehmer mit Angestellten, müssen Ihre Mitarbeiter UVG versichern.

Angestellte mit Arbeitszeit weniger als 8 Stunden pro Woche, brauchen für diese Personen nur die Berufsunfallversicherung zu versichern. Der Nichtberufsunfall muss der Mitarbeiter bei der obligatorischen Krankenkasse mitversichern.