1) Schadenmeldung durch Kunde innert maximal 14 Tagen ab Ereignis

2) Prüfung der Deckung durch den Versicherer

3) Zahlung des Schadens durch Versicherer innert 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Dokumentation und Daten, oder Abwehr eines unberechtigten Anspruches

Wichtig: Niemlas ein Schuldgeständnis abgeben, bevor die Versicherungsgesellschaft informiert ist. Fotos, Beweise, oder andere Unterlagen immer aufbewahren (Beweispflicht).