1) Schadenmeldung durch Kunde innert maximal 14 Tagen ab Ereignis
2) Prüfung der Deckung durch den Versicherer
3) Zahlung des Schadens durch Versicherer innert 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Dokumentation und Daten, oder Abwehr eines unberechtigten Anspruches
Wichtig: Niemlas ein Schuldgeständnis abgeben, bevor die Versicherungsgesellschaft informiert ist. Fotos, Beweise, oder andere Unterlagen immer aufbewahren (Beweispflicht).
