S chweizer Lebensversicherungen, mit variabler Lebensdauer, dienen als Absicherung für finanzielle Folgen der Risiken Todesfall, Erwerbsunfähigkeit und Alter in Bezug auf Kapital und Renten in CHF. Im Falle einer Sparmöglichkeit können diese auch als steuerbegünstigte Vorsorge gelten.

Die FINMA beaufsichtigt die Lebensversicherer sowohl im Bereich der Einzellebensversicherung als auch der beruflichen Vorsorge BVG-Schweiz. Hier die wichtigsten Faktoren:

  • Die Einhaltung der Versicherungs- und Aufsichtsgesetzgebung durch die Lebensversicherer;
  • die Einhaltung der eingegangenen Vertragsverpflichtungen der Versicherer, die Sicherstellung der Leistungen an die Versicherten und der Schutz der Versicherten vor den Folgen einer Insolvenz;
  • der Schutz der Versicherten vor Missbrauch.
  • Zur Erfüllung der Aufgaben werden insbesondere folgende Tätigkeiten ausgeübt:
  • Prüfung ausreichender Rückstellungen
  • Prüfung der Einhaltung der Solvenzanforderungen
  • Überwachung des gebundenen Vermögens
  • Prüfung der einwandfreien Geschäftstätigkeit
  • Laufende Überwachung des Versicherungsbetriebs
  • Prüfung und Beurteilung der dabei erkannten Risiken
  • Genehmigung von Fusionen, Portefeuilleübertragungen und Auslagerung von Funktionen
  • Entzug der Bewilligung bei Einstellung des Versicherungsbetriebs

Bei neuen Lebensversicherungsprodukten ausserhalb der beruflichen Vorsorge muss die Regelung zur Bestimmung der Abfindungswerte, die bei der Auflösung oder Umwandlung von Lebensversicherungsverträgen zu Anwendung kommen soll, der FINMA zur Genehmigung vorgelegt werden.
Es besteht die Möglichkeit, beim Rückkauf oder der Umwandlung eines Vertrages die FINMA kontrollieren zu lassen, ob die genehmigte Regelung korrekt angewandt wurde.

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