Ärztehaftpflicht
Auf was bei einer Medizinalperson für die Haftpflichtversicherung zu achten ist:
Umfassende Grundversicherung
Zusätzliche Medic-spezifische Deckungen:
−Personenschäden von Familienangehörigen
−Medizinische Tätigkeiten im Ausland bis 20% des Arbeitspensums
−Krisen-/Katastrophenmanagement (SublimiteCHF 50’000)
−Verlust oder Beschädigung von Laborproben (SublimiteCHF 50’000)
−Verlust, Beschädigung oder Entwendung Patienteneffekten
−Tätigkeit als Prüfperson bei klinischen Versuchen und Forschungsprojekten
−Off label-, unlicensedund compassionateusevon Arzneimitteln
Örtlicher Geltungsbereich
−Schäden, die auf der ganzen Welt eintreten
−Inklusive notfallmässiger privater medizinischer Hilfeleistung
Zeitlicher Geltungsbereich
−Claims Made mit umfassender Nachversicherung
−bei Aufhebung des Vertrages infolge Tod des Versicherungsnehmers oder Aufgabe des versicherten Betriebs
−bei Austritt von leitenden Angestellten, Arbeitnehmenden und Hilfspersonen
Versicherungssummen und Selbstbehalt−Versicherungssumme neu als Zweimalgarantiepro Jahr
−Rechtsschutz im Disziplinar-, Straf-oder Verwaltungsverfahren neu CHF 1 Mio.
−Schadenbehandlung innerhalb des Selbstbehaltes ab dem ersten Franken
Spezialisiertes Medical Claims Team
−Expertenteam aus Juristen und medizinischen Fachpersonen
Was können Sie vom Schaden erwarten?
Medical Claims ist ein spezialisiertes Team von Versicherungsfachleuten und Juristen mit langjähriger Erfahrung im Spital-und Ärztehaftpflichtbereich. Die Spezialisten erbringen folgende Dienstleistungen:
- Sie ermitteln und beurteilen medizinische Sachverhalte sowie haftungsbegründende und haftungsbegrenzende
Umstände.- Sie vertreten die Versicherten gegenüber einem Patienten oder dessen Anwalt in der schwierigen Situation
eines Schadenfalles- Sie entschädigen begründete Ansprüche und wehren unbegründete Ansprüche ab
- Sie unterstützen juristisch in einem Strafverfahren
- Sie stellen die Rechtsvertretung in einem allfälligen Straf- und Zivilprozess sicher
Örtlicher Geltungsbereich
Nicht zu unterschätzen: Erweiterung auf ganze Welt
Die Versicherung ist gültig für Schäden, die auf der ganzen Welt eintreten.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind jedoch Ansprüche, die nach US- oder kanadischem Recht beurteilt werden
oder vor dortigen Gerichten geltend gemacht werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für Ansprüche aus notfallmässigen medizinischen Behandlungen und Hilfeleistungen.
Schadenbeispiel:
Der Arzt setzt einem Patienten ein neues Hüftgelenk ein. Einige Monate später bricht das Hüftgelenk in den USA-Ferien.
Medizinische Tätigkeiten im Ausland
Regelung der Auslandtätigkeit:
Medizinische Tätigkeiten im Ausland (ausserhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein) sind nur versichert,
soweit die gesamte Tätigkeit eines einzelnen Versicherten 20% seines deklarierten Arbeitspensums nicht übersteigt.
Diese Einschränkung gilt nicht für medizinische Tätigkeiten im Rahmen eines humanitären Einsatzes, der maximal ein
Jahr dauert.
Ausgeschlossen bleiben medizinische Tätigkeiten – ausser bei notfallmässiger privater medizinischer Hilfeleistung – in
den USA oder Kanada.
Weitere mitversicherte Tätigkeiten
Empfehlenswert: Erweiterung und Präzisierung des Tätigkeitsbereiches
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Ansprüche wegen medizinischen Tätigkeiten im Rahmen des Notfalldienstes oder der privaten ärztlichen Hilfeleistung;
- im schweizerischen Militärdienst, im schweizerischen Zivilschutz, in einer schweizerischen Feuerwehr oder im
Rotkreuzdienst, - anlässlich von Veranstaltungen,
- als Begleiter von Patienten, aus der Betreuung von Sportlern,
- im Rahmen eines humanitären Einsatzes.
Berufshaftpflichtversicherung
Versicherte
−Versicherungsnehmer (Praxis oder Arzt)
−alle Arbeitnehmer (Ärzte, Assistenzärzte, Büropersonal, medizinische Praxisassistentinnen, Medizinstudenten etc.)
Belegarzt-Tätigkeit im Spital versichert
−sofern der Arzt nicht bereits über das Spital versichert ist
Reine Vermögensschäden aus medizinischer Tätigkeit versichert
−z.B. Heilungsverzögerung durch fehlerhafte Massnahmen
Anspruchserhebungsprinzip (claims made)
−Versichert sind Schadenersatzansprüche, die während der Vertragsdauer gegen einen Versicherten erhoben werden.
Prämienberechnung
−Ärzte: Anzahl Ärzte und Assistenzärzte in Stellenprozenten (mind. 30%)
−Übrige Medizinalpersonen: Anzahl Medizinalpersonenin Stellenprozenten (mind. 100%)
Alle Fachrichtungen die versicherbar sind:
− Ärzte ohne Chirurgie
− Ärzte mit Chirurgie
− Tierärzte
− Übrige Medizinalpersonen (Therapeuten, Hebammen, Naturheilpraktiker etc.)
Ausnahmen:
− Zahnärzte
− Orthopädie mit Chirurgie
− Neurochirurgie
− Schönheitschirurgen ohne adäquate Ausbildung