Betriebshaftpflichtversicherung

Bearbeitungs- und Obhutsschäden

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ine wichtige erweiterte Versicherungsdeckung in der Betriebshaftpflichtversicherung sind «Bearbeitungs- und Obhutsschäden. Neu hat auch die Allianz Suisse auf dieses Bedürfnis reagiert und eine entsprechende Deckung entwickelt.

Insbesondere für Herstellungs- und Handelsbetriebe sowie für das Baugewerbe hat die Allianz Versicherung in der Haftpflichtversicherung für diverse Unternehmen die Bearbeitungs- und Obhutsschäden mit den Sublimiten CHF 50’000.- und CHF 100’000.- mit eingebaut.

Gegenstand der Versicherung:

Versichert  ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden an Sachen, die ein Versicherter zum Gebrauch oder zur Bearbeitung übernommen hat oder die an Sachen infolge von Ausführungen oder Unterlassung einer Tätigkeit eines Versicherten an oder mit ihnen entstanden sind.

 

Einschränkungen des Versicherungsschutzes:

Nicht versichert sind unter anderem Ansprüche aus:

  • Schäden an Sachen, die ein Versicherter zur reinen Lagerung, Verwahrung, Beförderung, in Kommission oder zur Ausstellung übernommen oder die er  gemietet, geleast oder gepachtet hat.
  • Zerstörung, Beschädigung, Entwendung oder dem Verlust von wertvollen Sachen und Geldwerten sowie Dokumenten, Urkunden und Plänen.

Andere Versicherungsgesellschaften haben diese Ausschlüsse nicht und erweitern somit die Versicherungsleistungen. Fragen Sie uns nach einem Angebot: