Innova Krankenkasse

Innova ist eine private Krankenkasse die lediglich im Bereich der Krankenkassen-Zusatzversicherungen tätig ist. Die Koordination läuft jeweils über die Innova und somit kann diese äusserst interessante, leistungsstarke und preisgünstige Lösung zu jeder obligatorischen Grundversicherung kombiniert werden.

Als einzige Krankenkasse bietet die Innova einen Nichtrauchertarif an, was diese Personengruppe zu günstigeren Tarifen verhilft und die Nichtraucher somit die Krankheitskosten von Rauchern nur noch beschränkt mittragen müssen.

Innova Krankenkasse

Wechsel Ihrer Krankenkasse Zusatzversicherung

Anpassungen in der Kostenübernahme von komplementärmedizinischen Leistungen in der ambulanten Zusatzversicherung plus.
In der Zusatzversicherung plus erbringt innova Leistungen für ambulante Behandlungen und Therapien nach komplementärmedizinischen Heilmethoden sowie verordnete Heilmittel, wenn diese durch einen Naturheilarzt oder eine anerkannte komplementärmedizinische Medizinalperson erbracht wurden. Per Januar 2018 passt innova die Liste an, welche die anerkannten Therapeuten und Therapieformen ausweist. Ein Leistungsanspruch besteht ab 2018, wenn die Behandlung durch eine Fachperson erbracht wurde, die im «ErfahrungsMedizinischen Register EMR» registriert ist. Zugleich muss der von Kranken-versicherern und den zuständigen Berufsverbänden definierte einheitliche Tarif für ambulante komplementärmedizinische Leistungen nach VVG (Tarif 590) zur Abrechnung der erbrachten Leistung verwendet werden.

 

Kantonale Spitallisten und Rückerstattungstarif.
Aus der Spitalzusatzversicherung werden Aufenthalts- und Behandlungskosten in denjenigen Spitalabteilungen von Spitälern übernommen, die in den kantonalen Planungs- und Spitallisten gemäss Kranken-versicherungsgesetz (KVG) Artikel 39 aufgeführt sind und bei denen der zuständige Kanton seinen vorgesehenen Kostenanteil auch effektiv erbringt. Eine optimale Spitalversorgung ist mit den auf den kantonalen Spitallisten aufgeführten Spitälern gewährleistet. In Ergänzung zu den auf den kantonalen Spitallisten aufgeführten Spitälern, hat innova mit einigen Nichtlistenspitälern Vereinbarungen abgeschlossen, wodurch Behandlungen aus der Spitalzusatzversicherung ebenfalls gedeckt werden.
Versicherer und Spitäler vereinbaren Tarife, zu welchen die von den Spitälern erbrachten Leistungen für Aufenthalt und Behandlung über die Krankenzusatzversicherung entschädigt werden. Bei den wiederkehrenden Tarifverhandlungen vertreten die Krankenversicherer die Interessen der Versicherten und setzen sich dafür ein, unbegründete oder übermässige Kostensteigerun-gen, welche Erhöhungen der Versicherungsprämien zur Folge haben können, zu verhindern. Können sich Spitäler und Krankenversicherer nicht über einen Tarif zur Verrechnung der erbrachten Leistungen einigen, so entsteht ein vertragsloser Zustand, in welchem der Krankenversicherer erbrachte Leistungen an Hand eines sogenannten Rückerstattungstarifes erbringt. Der Rückerstattungstarif orientiert sich in der Regel an einem gültigen Tarif mit einem vergleichbaren Spital. Bei Anwendung eines Rückerstattungstari-fes kann es vorkommen, dass das Spital weitergehende finanzielle Forderungen stellt und sogenannt ungedeckte Kosten für Patienten entstehen. Diese können den Patienten vom Spital in Rechnung gestellt werden.
Die Innova Kunden sollen vor einem stationären Spitalaufenthalt mit der Kasse Kontakt aufzunehmen, damit sie über die Kostenübernahme informieren werden können!

Hier berechnen Sie Ihre Prämien für die obligatorische Krankenkasse

Adresse: innova Versicherungen AG, Bahnhofstrasse 4, 3073 Gümligen

Für Fragen können Sie sich hier melden:

Email: krankenkassen@versicherungs-broker.ch

Telefon: 044 586 38 60