K aum eine Technologie entwickelt sich so dynamisch wie die Informatik. Dieses Geschäftsfeld lebt von schnellen Veränderungen – und die bringen immer neue Anforderungen an die Sicherheit mit sich. Hier gilt es zeitnah zu handeln und auch das Sicherheitsmanagement flexibel anzupassen.

Wann greift eine IT-Haftpflichtversicherung?

Der Hintergrund dieser Frage: Es gibt die Schadenfälle, die nicht eine einzelne vorhersehbare Ursache haben, sondern durch eine unglückliche Verkettung mehrerer Faktoren zustande kommen. Die Auslegung von schwammig formulierten Zusatzklauseln in der IT-Haftpflichtversicherung kann im (Unglücks-)Fall über die weitere Existenz eines Betriebes entscheiden. Denn nicht jede IT-Haftpflichtversicherung bietet die Absicherung, die man erwartet.

Top Vorteile für IT Firmen

  • Eigener Schadendienst mit spezialisierten Rechtsanwälten
  • Finanzieller Schutz vor kostspieligen Schadenersatzforderungen Dritter
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche und der daraus resultierenden Kosten>
  • Umfassender Versicherungsschutz dank breiter Grunddeckung
  • Prämienfreie Vorrisikoversicherung
  • Über 30-jährige Erfahrung

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Ausgedehnter Versicherungsumfang

Der Risikoumschrieb der Haftpflichtversicherung für IT Unternehmen ist offen gehalten und umfasst generell die Haftpflicht der Versicherten aus der beruflichen/betrieblichen Tätigkeit. So ist unter anderem folgendes standardmässig versichert:

  • Analyse, Beratung, Schulung, Teilnahme an Projekten und deren Leitung, Begutachtung, Sachverständigen-Tätigkeit;
  • Planung, Entwicklung, Erstellung, Anpassung, Modifizierung, Implementierung, Installation, Integration, Konfiguration, Lizenzabgabe, Pflege und/oder Wartung von Software und/oder Softwaresystemen;
  • Vertrieb, Handel, Abgabe von fremdhergestellter Software;
  • Content-, Host-, Internet-Service-, Access-Providing;
  • Webdesign, -pflege und -administration;
  • Domain Service, Domainnamen Verwaltung;
  • Planung, Entwicklung, Herstellung, Anpassung, Modifizierung, Implementierung, Installation, Integration, Konfiguration und Wartung von Netzwerksystemen;
  • Erhebung, Erfassung, Verarbeitung und/oder anderweitige Nutzung von Daten und/oder Informationen für Dritte;
  • Betrieb, Überlassung und Wartung eines Datenverarbeitungssystems (Rechen- und Daten-Center) und Application Service Providing;
  • Telekommunikationsdienstleistungen;
  • Vertrieb, Handel, Abgabe, Installation,

 

Unabhängig davon welche IT Dienstleistungen die Versicherten erbringen oder nach welchen Gesetzesbestimmungen sie haftpflichtig werden, mit dieser Haftpflichtversicherung für IT Unternehmen sind sie immer richtig versichert. Dabei beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss der Arbeiten ohne Karenzfrist und ohne erhöhtem Selbstbehalt für Neuentwicklungen. Bereits vor Abschluss der Arbeiten sind Haftpflichtansprüche wegen Datenlöschung oder Beeinträchtigung der Datenordnung versichert.

Umfassende Leistungen

  • Entschädigung berechtigter Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Übernahme von Zinsen, Schadenminderungs-, Expertisen-, Anwalts-, Gerichts-, Vermittlungs-, Schadenverhütungs- und weiterer Kosten
  • Rechtsschutz im Straf- oder Verwaltungsverfahren
  • Deckung von Schäden an gemieteten/geleasten Büroräumlichkeiten, Schäden aus Schlüsselverlust sowie Privathaftpflicht auf Geschäftsreisen und weiteren Nebenrisiken
  • Automatische Vorrisikoversicherung

Top Info

Im Dienstleistungssektor wird es sich in aller Regel um Vermögensschäden handeln, für welche Beauftragte aufgrund von mangelhafter Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einzustehen haben. In der IT-Branche kommt erschwerend hinzu, dass je nach der zu erbringenden Dienstleistung unterschiedliche Gesetzesartikel Anwendung finden und damit verbunden eine unterschiedliche Haftung zum Tragen kommt. So unterliegt zum Beispiel die Entwicklung eines Programms Werkvertragsrecht, die Lizenzierung eines Softwarepakets, dessen Installation und Parametrisierung sowie die Übernahme der Daten des alten Systems dem Lizenz-, dem Kauf- und dem Werkvertrag.

Unabhängig auf welche Gesetzesbestimmungen eine Haftpflicht gründet, mit der IT-Haftpflichtversicherung wird umfassender Versicherungsschutz bereitgestellt.

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Dabei sind Haftpflichtansprüche wegen Vermögens-, Personen- und Sachschäden versichert

Betriebsrisiko:
Gefahren aus Tätigkeit oder Unterlassungen durch betriebliche/berufliche Vorgänge
Produktrisiko: Gefahren aus Produktherstellung, -lieferung und –handel
Anlagerisiko: Gefahren aus Eigentum und Besitz von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen
Umweltrisiko: Gefahren aus Anlage-, Betriebs- und Produktrisiko für die Umwelt

Typische Schadenfälle

Einige Beispiele für Auslöser von Schadenersatzansprüchen, vor deren Folgen die IT-Haftpflichtversicherung schützt:

  • Programmierfehler
  • Ausfall einer Internetplattform
  • Konfigurationsfehler bei Programmerweiterung
  • Falsche Datenerfassung
  • Löschung alter Daten bei Einführung neuer Software oder der Installation von Hardware