Diese Leistungen sind in der obligatorischen Krankenkasse KVG der Schweiz nicht versichert!

Brillen und Kontaktlinsen

Im Normalfall zahlen Schweizer und Schweizerinnen ihre Brillen und Kontaktlinsen selbst. Nur bei einer Erkrankung oder einem sehr starken Sehfehler bezahlt die Grundversicherung Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen.

Für Kinder bis 18 Jahre bezahlt die Grundversicherung einen Beitrag von 180 Franken pro Jahr an ärztlich verordnete Brillen und Kontaktlinsen.

Ambulanzfahrten

In der Schweiz übernimmt die Grundversicherung bloss die Hälfte der Kosten einer Ambulanzfahrt und auch das nur bis zu 500 Franken pro Jahr. Eine Ambulanzfahrt kostet je nach Kanton zwischen 850 und 1900 Franken. Die Folge: Viele Leute trauen sich nicht, ein zweites Mal innerhalb eines Jahres den Rettungsdienst zu alarmieren.

Zahnarzt und Dentalhygiene

Jetzt tut’s richtig weh: Zahnarzt und Dentalhygiene müssen Sie in der Schweiz selbst bezahlen. Kosten für Zahnfüllungen (ca. 200 Franken), das Ziehen von Weisheitszähnen (ca. 500 bis 800 Franken pro Zahn), Wurzelbehandlungen (circa 500 bis 850 Franken), Amalgamsanierungen, Zahnersatz wie Brücken, Implantate (1000 bis 10’000 Franken) oder künstliches Gebiss sowie Zahnstellungskorrekturen mit Zahnspangen (4’000 bis 12’000 Franken) – nichts von dem übernimmt die Grundversicherung. Die Kosten können – wie die Beispiele zeigen – schnell einen vierstelligen Bereich erreichen.

Nur wenn eine schwere Erkrankung des Kausystems vorliegt oder eine schwere Allgemeinerkrankung wie Leukämie eine bestimmte Zahnbehandlung erfordert, übernimmt die Grundversicherung die Kosten.

Verhütungspille und jährliche Frauenarztbesuche

Schlechte Nachrichten für Frauen: In der Schweiz müssen Sie die Pille oder andere Verhütungsmittel selbst bezahlen.

Sie müssen sich die Pille aber jährlich neu von einem Arzt verschreiben lassen (wegen den Kontrolluntersuchungen). Das geht zusätzlich ins Geld. Denn wenn zwei jährliche Kontrollen keinen auffälligen Befund gezeigt haben, bezahlt die Grundversicherung die gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen nur noch alle drei Jahre. Der Kontrollbesuch für die Verschreibung der Pille muss von den Frauen daher selbst bezahlt werden.

Vorgeburtlicher Test

Mit einem einfachen Test des Blutes der Mutter (Panorama-Screeningtest) kann das ungeborene Kind auf Trisomien 21, 18, 13 sowie auf Triploidie und Geschlechtschromosomenanomalien untersucht werden. Kinder mit Trisomie 18, 13 oder Triploidie sterben häufig schon im Mutterleib oder kurz nach der Geburt – manche Eltern bevorzugen daher eine Abtreibung.

Die Kosten für den Panorama-Test werden von der Krankenversicherung nur übernommen, wenn der Ersttrimestertest ein Risiko von 1:1000 oder mehr ergeben hat. Manche Eltern entscheiden sich auch bei geringerem Risiko für den Test und berappen die rund 800 bis 1000 Frankenexterner selbst.

Impfungen

Nicht alle Impfungen werden von der Grundversicherung übernommen. Typische Reiseimpfungen wie jene gegen Gelbfieber, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Hepatitis A und B sowie Malariaprophylaxe müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Ebenso die Grippeimpfung, sofern die betroffene Person nicht zu einer Risikogruppe gehört.

Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste stehen

Medikamente werden von der Grundversicherung nur übernommen, wenn sie auf der Spezialitätenliste stehen. Nach Auskunft des Bundesamts für Gesundheit sind von etwa 9000 in der Schweiz zugelassenen Arzneimitteln lediglich circa 3000 in der Spezialitätenliste aufgeführt.

Nicht auf der Liste sind beispielsweise Bepanthen, Neo Citran, Pretuval, Mebucaine, Algifor, Panadol, Antibabypillen oder Viagra.  Auch bestimmte Hilfsmittel, die nicht auf der Gegenständeliste sind, werden nicht übernommen. Zum Beispiel Blutdruckmessgeräte, Milbenschutzmatratzenhüllen, Schwangerschaftstests und vieles mehr.

Hörapparate

Hörgeräte sind in der Schweiz nicht kassenpflichtig. Die Invalidenversicherung (IV) oder Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen kleinen Teil der Kosten. Viele Schweizer und Schweizerinnen bezahlen Tausende von Franken aus eigener Tasche.

Mehrkosten bei Spitalbehandlungen

Bei einem Spitalaufenthalt müssen Patienten nebst Franchise (300-2500 Franken) und dem allgemeinen Selbstbehalt (10%) einen täglichen Beitrag (15 Franken) an die Kosten des Spitalaufenthalts zahlen – ohne Limite. Ein langer Spitalaufenthalt kann somit ins Geld gehen.

Dazu kommt: Je nach Konstellation bezüglich Spitalwahl und durchgeführter Behandlung fallen zusätzliche Mehrkosten an. Die Regeln sind derart kompliziert, dass wir sie hier nicht auflisten.

Pflegeheim

Die Krankenkasse übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten nach einer Operation oder bei Krankheit. Der Patient muss einen betraglich begrenzten Teil der pflegerischen Leistungen (Spritzen verabreichen, Verband wechseln, Wunden reinigen usw.) selbst bezahlen, die verbleibenden ungedeckten Pflegekosten tragen Kantone und Gemeinden.

Die Kosten für den eigentlichen Aufenthalt in einem Pflegeheim (Kost und Logis) müssen die Patienten ganz selber berappen. Das sind schnell mehrere Tausend Franken pro Monat. Jahrelange Pflegeheimaufenthalte sind deshalb ruinös für Patienten.

Was in der Schweiz hingegen im Unterschied zu anderen Ländern von den Krankenkassen getragen wird, ist die Komplementärmedizin. Vielleicht ist das mit ein Grund für die Zufriedenheit der Schweizer mit ihrem Gesundheitssystem. Die Bevölkerung sprach sich 2009 deutlich dafür aus, dass die Grundversicherung alternative Medizin weiterhin decken soll.

Bedenken Sie gut, wie Sie versichert sein wollen. Sind Sie noch gesund genug für eine Krankenkasse Zusatzversicherung?

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Quelle: swissinfo.ch, krankenkassen.versicherung, admin.ch und weitere

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