Anträge mit verspätetem Eintritt – Erhebung Strafprämie

Warum geht es bei der obligatorischen Krankenkasse in der Schweiz?

  • Jede Person muss sich innert drei Monaten nach Geburt oder Wohnsitznahme in der Schweiz in der OKP versichern (Art. 3 Abs. 1 KVG)
  • Missachtung dieser Verpflichtung hat Konsequenzen, die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet diese durchzusetzen.

Welche Konsequenzen hat eine zu späte Anmeldung bei der Krankenkasse in der Schweiz? 

  • Versicherungsschutz erst ab Datum der korrekten Anmeldung
  • Davor entstandene Leistungskosten trägt die Person selber
  • Bei nicht entschuldbarer Verspätung wird eine Strafprämie in gesetzlich festgelegter Höhe fällig (Art. 8 KVV)

Noch handhaben die verschiedenen Krankenkassen dies leicht unterschiedlich. Eine schnelle Anmeldung bei Zuzug in die Schweiz ist zu empfehlen.

Bei Neugeburt empfehlen wir immer eine vorgeburtliche Anmeldung, damit Komplikationen bei der Geburt bereits entsprechend versichert sind.

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