krankentaggeldversicherung

Was ist eine Krankentaggeldversicherung?

In der Schweiz besteht die Pflicht der Lohnfortzahlung bei Krankheit gemäss OR nach Berner-, Basler- oder Zürcherskala. Diese sagt aus, wie lange ein Arbeitnehmer seinen Lohn bei Krankheit zu 100 % erhält.
Einige Berufsbranchen sind dem GAV (Gesamtarbeitsvertrag unterstellt). Dieser ist dann vom Arbeitgeber zwingend anzuwenden.

Ein Arbeitgeber oder selbständig Erwerbender hat jedoch nach OR Art. 324a+b die Möglichkeit, diese Lohnfortzahlung bei Erkrankung mit einer Versicherung für das Krankentaggeld abzusichern. Dabei muss die Leistunghöhe mindestens 80 % und die Leistungsdauer mindestens 720 Tage betragen.

Um die Versicherungsprämie zu reduzieren, kann der Arbeitgeber eine verlängerte Wartefrist vereinbaren. Während dieser Zeit ist dann der Arbeitgeber für die Lohnzahlung verpflichtet. Hier macht es Sinn, die Wartefrist gemäss Erfahrungswerten und Struktur der Firma anzupassen.

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Prämien

Prämien der KrankentaggeldversicherungDie Prämien dieser Krankentaggeldversicherung kann der Arbeitgeber zu 50 % seinem Arbeitnehmer vom Lohn belasten. Bei einer erweiterten Wartefrist, kann der Arbeitgeber auch 50 % vom Betrag, den er bei einer Wartefrist von 2 Tagen zu bezahlen hätte, dem Arbeitgeber vom Lohn abziehen. Einige GAV-Verträge sehen hier jedoch eine Abzugs-Obergrenze vor, die nie überschritten werden darf.

Einige Krankentaggeldverträge sehen eine Überschussbeteiligung vor. Wenn während einer bestimmten Laufzeit keine oder nur geringe Versicherungsleistungen fällig wurden, bezahlt die Versicherung den vereinbarten Betrag als Überschuss der Firma zurück. Diese Überschussbeteiligung steht der Firma zur freien Verfügung.

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