T.R., Bern: Ich benötige kurzfristig Bargeld und plane, meine gemischte 3b-Lebensversicherung (1996, Jahresprämie 3200 Franken) vorzeitig aufzulösen. Stimmt es, dass ich nur einen Teil des einbezahlten Betrages zurückerhalte? Und ist ein Rückkauf klug?
W
ir raten Ihnen grundsätzlich von einem Rückkauf ab. Erstens rentiert Ihre 20-jährige Lebensversicherung mit 3,5%. Eine Anlage mit dieser garantierten Verzinsung bekommen Sie heute nirgends. Und zweitens erhalten Sie tatsächlich nicht den vollen Betrag zurück, sondern nur die verzinsten Prämien für den Sparteil Ihrer Versicherung samt allfälliger Überschüsse. Die einbezahlten Risiko- und Kostenprämien wurden aufgebraucht, weil Sie bisher eine Todesfallversicherung beansprucht haben und in dieser Zeit auch Verwaltungs- und Vertriebskosten angefallen sind.

Alternativen prüfen

Als 1. Massnahme empfehlen wir eine Prämienpause einzulegen. So haben Sie genügend Zeit abzuwarten wie sich Ihre Situation verändert.  Auf diese Weise haben Sie keine Verluste zu verzeichnen und müssen auch keine neue Gesundheitsprüfung mehr machen.

Am besten kontaktieren Sie Ihren Berater. Sie könnten zum Beispiel die Jahresprämie reduzieren oder die Prämienzahlung einstellen. Die Deckung im Todesfall bliebe so bestehen – allerdings auf tieferem Niveau, wenn sie weniger oder gar keine Prämien mehr einzahlen. Auch bei einer Prämienreduktion oder Prämienfreistellung wird Ihr Sparkapital weiterhin mit 3,5% verzinst. Denkbar wäre auch ein Policendarlehen. Dieses müssten Sie natürlich verzinsen.

Wünschen Sie eine Beratung? e-mail: vorsorge@versicherungs-broker.ch  Tel. 056 552 04 50

Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag und zeigen Ihnen alle möglichen Varianten!

Schicken Sie uns dazu eine Kopie der bestehenden Versicherungspolice.