Welche Leistungen werden von der Grundversicherung Krankenkasse Schweiz übernommen?

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  • Arztkosten: Es werden alle Arztkosten von einem Arzt in der Nähe Wohnort oder Arbeitsort gedeckt. Grundsätzlich besteht eine freie Arztwahl, jedoch kann mit einem fixen Hausarztmodell oder Arztpraxismodell sehr viel gespart werden (Prämien vergleichen). Im Spital können Sie den Arzt nur mit einer entsprechenden Zusatzversicherung frei wählen. Auch wenn Sie einen Spezialisten ausserhalb des Kantons benötigen, ist dies über die Zusatzversicherung gedeckt.
  • Brillengläser und Kontaktlinsen: Personen bis 18 Jahren erhalten jählich bis 180 Franken. Jedoch muss dies von einem Augenarzt verordnet werden. Erwachsene können Beiträge an Brillengläser und Kontaktlinsen nur über eine Zusatzversicherung versichern, ausser bei medizinisch bedingten Fällen, jeweils von einem Spezialisten verordnet.
  • Impfungen: Ausser Reiseimpfungen werden fast alle Impfungen übernommen. Das BAG (Bundesamt für Gesundheit) gibt Auskunft über Impfempfehlungen.
  • Komplementär- oder Alternativmedizin: Seit nicht langer Zeit übernimmt die Grundversicherung nun eine limitierte Wahl von alternativen und komplementären Behandlungsmethoden, insofern der behandelnde Arzt über einen bestimmten anerkannten Fachtitel (anerkannte Aus- oder Weiterbildung) verfügt. Darunter sind: Anthroposophische Medizin, Akupunktur, tradizionelle chinesische Medizin, Homöopathie und Phytotherapie (Pflanzenheilkunde). Beachten Sie, das je nach Modell der Grundversicherung ist der Erstkontakt über den Hausarzt, Telemedizin oder HMO-Praxis erforderlich.
  • Medikamente: Gemäss Spezialitätenliste (Originalpräparate, Generika, diverse homöopathische, phytotherapeutische und antroposophische Arzneimittel) oder Arzneimittelliste mit Tarif aufgeführte Medikamente, die von einem Arzt verordnet wurden sind nach Abzug der Kostenbeteiligung gedeckt. Nicht-Pflichtmedikamente können über die Zusatzversicherung gemäss den allgemeinen Bedingungen versichert werden.
  • Mutterschaft / Schwangerschaft:  Die Krankenkasse übernimmt besondere Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt, wie Geburtsvorbereitungskurse, Stillberatung, Hebammen-Leistungen. Speziell ist, dass auf Leistungen der Mutterschaft in der Grundversicherung keine Kostenbeteiligung bezahlt werden muss.
  • Nicht-ärztliche Therapien (Physiotherapie, Ergotherapie, etc. gemäss Verordnung des EDI) von einem zugelassen Therapeuten mit begrenzter Anzahl der Sitzungen sind versichert.
  • Psychotherapie: Max. 40 Abklärungs- und Therapiesitzungen bei einem Arzt.
  • Transport- und Rettungskosten: Die obligatorische Grundversicherung übernimmt die Hälfte von medizinisch notwendigen Rettungskosten, jedoch maximal 5’000 Franken pro Jahr für die Rettung von Personen in Lebensgefahr. Für andere Transporte die jedoch auch medizinisch notwendig sind und keine Lebensgefahr besteht, zahlt die Grundversicherung 50 Prozent und maximal 500 Franken. Ein Krankenwagen kostet nach Minutentarif und schlägt oft mit Kosten von mehreren Tausend Franken zu buche. Eine entsprechende Zusatzversicherung übernimmt diese Kosten bis 100’000 Franken weltweit. Ein medizinischer Flieger für die Rückführung kostet schnell mal über 80’000 Franken. Dies ist einer der wichtigsten Bereiche, die es zu versichern gilt.
  • Spitalbehandlungen: Die Spitalleistungen der allgemeinen Abteilungen die auf einer Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt sind,  werden übernommen. Bei Notfallbehandlungen werden die Kosten für die allgemeine Abteilung auch ohne Listenspital und Wohnkantonregel übernommen.
  • Spitex: Von einem Arzt verordnet bis zu 60 Spitexsitzungen pro Quartal nach erhaltener Bewilligung der Krankenkasse, wenn die gewählte Spitex-Organisation und das Pflegefachpersonal qualifiziert und anerkannt ist.
  • Vorsorge-Untersuchungen, -Massnahmen: Präventivmassnahmen wie Impfungen und einige Untersuchungen zur Früherkennung sind gemäss abschliessender Liste der Krankenpflege-Leistungsverordnung versichert.
  • Zahnarzt: Nur bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems oder schweren Allgemeinerkrankungen sind Zahnarztkosten in der Grundversicherung nach Abzug der Franchise und Selbstbehalts gedeckt. Immer Rücksprache mit der Krankenkasse für eine Leistungsübernahme empfohlen.

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