Lohnmeldung BVG – auf was ist zu achten!

Der Arbeitgeber istverpflichtet, die massgebenden Löhne der Mitarbeitenden den Pensionskassen korrekt zu melden. Hier passieren immer wieder Fehler, die teuer zu stehen kommen können. Die Folgen sind aufwändige Korrekturen und zusätzliche Kosten. Beachten Sie darum diese Punkte:

  • Im Obligatorium versicherte Lohnteile zwischen 22’050 Franken und 88’200 Franken (Stand 2023). In diesem Rahmen müssen Sie alle AHV-pflichtigen Lohnteile Ihrer Pensionskasse melden – auch variable Entschädigungen wie Gratifikation, Schichtzulagen und Boni.
  • Variable Lohnteile über 88’200 Franken müssen nicht zwingend berücksichtigt werden. Welche Lohnteile über dieser Grenze gemeldet werden müssen, ist im Vorsorgeplan oder -reglement ist geregelt.
  • Insofern bei den meldepflichtigen Löhnen keine speziellen Definitionen vorgesehen sind, verwenden die meisten Pensionskassen den letztbekannten AHV-Lohn (inkl. bereits gemeldeten Lohn-Anpassungen).
  • Melden Sie nur den Basislohn, führt das unter Umständen zu späteren Ansprüchen und Nachzahlungen. Gerade bei einem Personalbestand mit hohen variablen Lohnteilen ist es wichtig, dass die Lohndefinition den Bedürfnissen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer entspricht.

 

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