Lebensversicherung ist ein Überbegriff für eine Risikoversicherung, Todesfallversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Sparversicherung, Rentenversicherung, Leibrente und Einmaleinlage. Die Prämien dafür sind sehr unterschiedlich und müssen in jedem einzelnen Fall verglichen werden!
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Risikoversicherung
Die Bedingungen einer Risikoversicherung für Todesfallversicherungen und Erwerbsunfähigkeits sind in den meisten Fällen identisch. Was sich ändert ist der Preis! Wir empfehlen einen Vergleich zu erstellen.
Risikoversicherung
Unsere Risikopolicen für Todesfall und Erwerbsunfähigkeit sind in 2 unterschiedlichen Systemen aufgebaut:
1.) Lebensversicherungen mit veränderlicher Prämie für die Risiken Todesfall und Erwerbsunfähigkeit über einen äusserst günstigen Rahmenvertrag, den wir für unsere Kunden mit einer 100 %igen Tochtergesellschaft des weltweit grössten Personenversicherers Swiss Re abschliessen konnten. Diese Variante ist zu empfehlen für Kunden bis Alter 50 und Nichtraucher und Risikoversicherungen mit kurzer Laufzeit.
2.) Lebensversicherungen mit nivellierter Prämie (gleichbleibender Prämie während der gesamten Laufzeit). Für diese Variante haben wir einen Maklervertrag mit allen Lebensversicherungen in der Schweiz. Somit können wir Ihnen immer das beste Angebot berechnen.
Wünschen Sie eine Beratung? e-mail: vorsorge@versicherungs-broker.ch Tel. 056 552 04 50
Tod (Risiko-) Versicherung
Bei der Todesfall-(Risiko-)Versicherung wird die Versicherungsleistung fällig, wenn der Versicherte während der vereinbarten Versicherungsdauer stirbt. Diese Versicherungsart dient in erster Linie der Hinterbliebenenvorsorge oder der Sicherstellung einer Schuldentilgung (beispielsweise der Absicherung einer Hypothek).
Konstante Todesfallversicherung: Die Versicherungssumme bleibt während der gesamten Vertragsdauer gleich.
Abnehmende Todesfallversicherung: Die Versicherungssumme reduziert sich jedes Jahr um einen Teil des Betrages. Diese Variante wird verwendet, wenn während der Laufzeit das Risiko geringer wird. Diese Variante ist günstiger.
Preissenkung bei Nichtraucher deutlich spürbar: Fallende Todesfallsumme CHF 300’000, Mann (40)
20 J. Laufzeit inkl. Prämienbefreiung mit WF 12 Mt, Nettoprämie, 15 Jahre Prämienzahldauer
Nicht Raucher :
Anbieter | Prämie p.a. | Rang |
Swiss Life | 435 | 1 |
Zürich | 441 | 2 |
Pax | 446 | 3 |
Liechtenstein Life | 462 | 4 |
Generali | 474 | 5 |
Basler | 513 | 6 |
Mobiliar | 543 | 7 |
Allianz | 454 | 8 |
Groupe Mutuel | 554 | 9 |
Axa | 586 | 10 |
Helvetia | 587 | 11 |
Vaudoise | 663 | 12 |
Raucher:
Anbieter | Prämie p.a | Rang |
Pax | 660 | 1 |
Zürich | 771 | 2 |
Swiss Life | 815 | 3 |
Allianz | 824 | 4 |
Vaudoise | 888 | 5 |
Helvetia | 901 | 6 |
Liechtenstein Life | 964 | 7 |
Generali | 1’009 | 8 |
Basler | 1’013 | 9 |
Groupe Mutuel | 1’055 | 10 |
Axa | 1’107 | 11 |
Mobiliar | 1’196 | 12 |
Pressenkung bei Nichtraucher : Kostante Todesfallsumme CHF 300’000, Frau (40)
20 J. Laufzeit, inkl. Prämienbefreiung mit WF 12 Mt, Nettoprämien 20 Jahre Prämienzahldauer
Nicht Raucher:
Anbieter | Prämie p.a | Rang |
Generali | 504 | 1 |
Liechtenstein Life | 511 | 2 |
Pax | 566 | 3 |
Swiss Life | 583 | 4 |
Mobiliar | 591 | 5 |
Zürich | 597 | 6 |
Basler | 613 | 7 |
Helvetia | 649 | 8 |
Vaudoise | 687 | 9 |
Allianz | 736 | 10 |
Axa | 769 | 11 |
Groupe Mutuel | 836 | 12 |
Raucher:
Anbieter | Prämie p.a | Rang |
Pax | 820 | 1 |
Liechtenstein Life | 1’066 | 2 |
Zürich | 1’074 | 3 |
Helvetia | 1’185 | 4 |
Vaudoise | 1’194 | 5 |
Swiss Life | 1’215 | 6 |
Generali | 1’217 | 7 |
Allianz | 1’243 | 8 |
Basler | 1’289 | 9 |
Groupe Mutuel | 1’371 | 10 |
Mobiliar | 1’374 | 11 |
Axa | 1’438 | 12 |
Erwerbsunfähigkeitsrente
Bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall wird eine Rente von einem festgelegten Betrag (Versicherungssumme) monatlich oder jährlich ausbezahlt. Die Wartefrist bis diese Rente beginnt, kann gewählt werden zwischen 3 – 24 Monaten (je länger die Wartefrist desto günstiger die Prämie).
In den meisten Fällen wird diese von selbständig Erwerbenden ohne Pensionskasse, von Grossverdiener abgeschlossen. Arbeitnehmer mit BVG wählen diese Variante in der Regel nur bei Krankheit, da hier aus der gesetzlichen Pensionskasse eine Lücke besteht. Bei Unfall bezahlt das UVG bereits 90 % des AHV Lohnes.
Eine Überversicherung (höher als AHV Lohn) ist nur in bestimmten Fällen möglich.
Gemischte Lebensversicherung
Die gemischte Lebensversicherung ist eine Kombination einer Todesfallversicherung mit einem hohen Sparanteil. Dieser kann in Form einer 3b oder 3a abgeschlossen werden.
Gemischte Lebensversicherung
Bei der gemischten Versicherung geht es darum, dass man einen Bedarf festlegen kann, der im Todesfall bereits besteht und bei Ablauf das angesparte Kapital benötigt wird. Die Höhe des garantierten Kapitals bei Ablauf der Police beträgt auch gleich die Höhe der Todesfall Risikosumme. Somit wird das benötigte Kapital auch im Todesfall ab dem 1. Versicherungstag bereits ausbezahlt, auch wenn noch nichts angespart wurde.
Diese Variante ist natürlich für Familien mit Kinder zu empfehlen oder bei einer Absicherung von Wohneingentum zu verwenden.
Wünschen Sie eine Beratung? vorsorge@versicherungs-broker.ch oder 056 552 04 50
Einmaleinlage
Die Versicherungen lancieren fast jedes Jahr Tranchen von Anlagen als Einmaleinlage mit besonderen Garantieren, Renditechancen und manchmal übernehmen die auch die Stempelsteuer von 2,5 % die am Anfang fällig wird. Diese Einmaleinlagen sind zu empfehlen.
Einmaleinlage
Einmaleinlage
Die Einmaleinlage ist eine Kapitalanlage mit steuerlichen Vorteilen. Ein Kapital das für mindestens 10 Jahre angelegt wird und nicht vor Alter 60 und nach Alter 66 bezogen wird, ist bei den entsprechenden Produkten gemäss Gesetz «der Vorsorge dienend» und dann sind alle Erträge daraus steuerfrei.
Diese Anlageform ist konkursprivilegiert. Das heisst dass mir das Kapital auch im Falle eines Konkurses nicht darauf zugegriffen werden darf. Die Begünstigung (wer das Kapital bei Ablauf erhält) kann frei gewählt werden.
Die Versicherungen lancieren fast jedes Jahr Tranchen von Anlagen als Einmaleinlage mit besonderen Garantieren, Renditechancen und manchmal übernehmen die auch die Stempelsteuer von 2,5 % die am Anfang fällig wird. Diese Einmaleinlagen sind zu empfehlen.
Fragen Sie uns nach den aktuellen Möglichkeiten: vorsorge@versicherungs-broker.ch Tel 056 552 04 50
Leibrenten / Auszahlungspläne
Leibrenten in einer Tiefzinsphase müssen intelligent gewählt werden. Es gibt dazu kombinierte Möglichkeiten von lebenslänglichen Renten, Auszahlungsplänen mit begrenzter Laufzeit. Die Rentenhöhe muss gut gewählt werden.
Leibrenten / Auszahlungspläne
Pensionskasse oder Leibrente?
Alternativ zu einer BVG Pensionskassenrente können Sie Ihr Kapital auszahlen lassen und in eine lebenslängliche Leibrente oder in eine zeitlich begrenzte Rente umwandeln. Beide Varianten beinhalten unterschiedliche Steuerbelastungen und sind so entsprechend genau zu analysieren.
Weshalb wähle ich eine Leibrente?
Die Leibrente bezahlt eine periodische (monatlich, halbjährlich, jährlich) eine Rente, solange man lebt. Je höher das erwartete Alter ist, desto eher sollte man eine Leibrente wählen. Jedoch sollte diese nur in der Höhe des Betrags gewählt werden der die Lebenshaltungskosten abdeckt.
Es kann auch stufenweise eine Rente für Beispiel 10 Jahre gewählt werden und das übrige Kapital in eine Einmaleinlage mit Laufzeit 10 Jahre investiert werden. So können Sie dann wieder erneut entscheiden, welche Variante dann die Beste ist.
Leibrenten gibt es in Form von «mit Rückgewähr» oder «ohne Rückgewähr«. Das heisst wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt und das Kapital noch nicht verzehrt ist, dann wird das restliche Kapital bei «mit Rückgewähr» an die Erben ausbezahlt. Bei der Wahl «ohne Rückgewähr» ist die Rente dafür etwas höher. Wenn keine Erben vorhanden sind und die Rente knapp ist, sollte diese Variante gewählt werden.
Leibrenten können auch auf 2 Leben abgeschlossen werden. Somit wird die Rente solange bezahlt, wie mindestens eine der Personen noch am Leben ist. Die Rente ist in diesem Fall natürlich tiefer oder es muss ein höheres Kapital für die gleiche Rente investiert werden.
Eine Leibrente hat sich dann gelohnt, wenn man möglichst lange lebt!
Für eine Beratung können Sie uns gerne kontaktieren:
Per Email: vorsorge@versicherungs-broker.ch
Per Telefon: 056 552 04 50
Kindersparplan
Kindervorsorge oder Kinderversicherung
Ein Sparplan für ein eigenes Kind, ein Gottenkind ein Nichtenkind soll frühzeitig abgeschlossen werden. Erfahren Sie die Vorteile einer Kindervorsorge.
Kindersparplan
Der Beginn einer gezielten Absicherung soll möglichst früh gewählt werden
Falls infolge Unfall oder Krankheit erforderlich, übernimmt die staatliche Invalidenversicherung (IV) Kosten für Ausbildung, Umschulung, Eingliederung ins Berufleben, medizinische Massnahmen, Hilfsmittel oder Hilflosenentschädigung. Da dies in der Grundvorsorge jedoch bloss auf Basis der Existenzsicherung erfolgt, sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr – und damit oft auch deren Eltern – in der Regel finanziell ungenügend abgesichert. Mit einer individuellen Kindervorsorge lässt sich diesem Risiko entgegenwirken.
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«Wir freuen uns, Ihnen mit der neuen Kindervorsorge eine Produkt-Ankündigung zu kommunizieren, die einem zunehmendem Bedürfnis gerecht wird.»
Die Möglichkeit, ein garantiertes Erlebensfallkapital mit einer wählbaren Erwerbsunfähigkeitsrente und einem Pflegekapital zu kombinieren, ist eine Neuheit für den Schweizer Versicherungsmarkt.
Hauptversicherungen
– Kindervorsorge mit Sparzielversicherung (Garantierte Erlebensfallleistung)
– Kindervorsorge bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU-Rente)
Zusatzversicherungen
– Prämienbefreiung bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (Kind)
– Kindervorsorge mit Pflegekapital
– Kindervorsorge bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU-Rente)
Hauptversicherung: Sparversicherung oder Risikodeckung
Grundlage für die Sparversicherung bildet der Haupttarif Sparzielversicherung. Die Risikodeckung basiert auf dem selbstständigen Haupttarif Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Mit diesen beiden Tarifen wird grösstmögliche Flexibilität geschaffen, ob Sparen alleine, Sparen mit Risikoschutz oder Risikoschutz alleine. Es sind sämtliche Kombinationen möglich.
Kindervorsorge bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit (HV und ZV)
Hierbei handelt es sich um eine reine Risikoversicherung zur Absicherung der finanziellen Risiken bei Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit des versicherten Kindes infolge Unfall, Krankheit oder Geburtsgebrechen. Die Rente ist jeweils am Ende eines Versicherungsvierteljahres zahlbar, frühestens ab Vollendung des 18. Altersjahres des versicherten Kindes. Die Rente wird längstens bis zum Zeitpunkt ausbezahlt, in dem das versicherte Kind das 64. (Frauen) bzw. das 65. (Männer) Altersjahr vollendet hat.