UVG Unfallversicherung
Gesetzliche Bestimmungen
UVG heisst Unfallversicherungsgesetz. Diese obligatorische Unfallversicherung verpflichtet alle Unternehmen seine Angestellten gegen die finanziellen Folgen eines Unfalles, wie Heilungskosten, Lohnausfall oder Kosten des Nottransports zum Spital, bei Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen, zu versichern. Diese obligatorische Unfallversicherung wird wenn notwendig, aufgrund des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) automatisch in Ihre Rechte eintreten und Rückgriff auf den Unfallverursacher nehmen.

Unterschiedliche Prämien im UVG
Wir haben alle Versicherer im Angebot
SUVA obligatorische Betriebe
Definition der obligatorischen Unfallversicherung gemäss UVG
- Ein Unfall ist eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.
- Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, von der nachgewiesen ist, dass sie ausschliesslich oder stark überwiegend durch berufliche Tätigkeit verursacht worden ist.
Trifft eine körperliche Beschädigung nicht unter diese Definition, gilt es als Krankheitsfall und kann dann über die Krankentaggeldversicherung den Lohnausfall und bei der obligatorischen Krankenkasse die Heilungskosten versichert werden.
Selbstständig Erwerbende können eine Krankentaggeldversicherung inkl. Unfalltaggeld abschliessen. In diesem Fall sind sie von einer obligatorischen Unfallversicherung befreit. Falls Sie diese Lösung wählen und allenfalls keine Pensionskasse gemäss BVG abschliessen können, empfiehlt es sich eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit abzuschliessen. Dies ist notwendig, da die Kranken- und Unfalltaggeldversicherung die ersten 2 Jahre Leistungen erbringt und danach lediglich die IV-Leistungen aus der 1. Säule zum Tragen kommt. Eine Maximalrente daraus beträgt zur Zeit lediglich CHF 2’390 und sollte mit der Rentenversicherung ergänzt werden.
Für eine Beratung melden Sie sich unter 058 255 06 00 oder per Mail an contact@versicherungs-broker.ch
Obligatorische Unfallversicherung UVG als selbständig Erwerbender
In gewissen Fällen können Sie auch eine obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG als selbständig Erwerbender abschliessen. Hier empfiehlt es sich einer ausführlichen Beratung, damit Sie die optimale Lösung wählen können. Die Wahl und dementsprechend die richtige Koordination der Wahl Ihrer Versicherungslösung ist absolut zu empfehlen. Nehmen Sie mit uns Kontakt für einen Versicherungsvergleich auf – wir haben das Wissen Ihnen die beste Lösung, abgestimmt auf Ihre berufliche und familiäre Situation mit den besten Konditionen anbieten können.
Alternative zum UVG: Zusätzlich zum Krankentaggeld kann der selbständige Unternehmer in einer Einzelfirma auch eine Taggeldversicherung bei Unfall mit einschliessen. So kann er auf ein UVG verzichten, muss jedoch die Heilungskosten (bei Unfall) obligatorisch bei seiner Krankenkasse versichern. Die Leistungsdauer beträgt jedoch nur 2 Jahre uns sollte mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente bei Krankheit und Unfall ergänzt werden.
Oft wird dann auch das BVG für den Unternehmer nicht abgeschlossen. So fehlen jedoch sämtliche Sparbeiträge für die notwendigen Altersrenten. Dies können Sie mit einer Säule 3a (Beiträge 20% vom steuerbaren Einkommen, im Maximum CHF 34’416.- pro Jahr – Stand 2021).
Für eine Beratung melden Sie sich unter 058 255 06 00 oder per Mail an contact@versicherungs-broker.ch
Alle Anbieter einer Unfallversicherung nach UVG (Unfallversicherungsgesetz)
Je nach Tägigkeit und Branche in der Sie arbeiten, sind unterschiedliche Versicherungen interessant und bieten verschiedene Services an. Ihre Vorsorge sollte gut geplant und koordiniert sein, damit Ihr Betrieb, Sie und Ihre Mitarbeitenden bei Krankheit und Unfall richtig geschützt sind.
Wir beraten Sie und finden Ihnen kostenlos die Versicherung die Ihre Finanzen schont und den besten Schutz bietet.









