UVG – obligatorische Unfallversicherung

Gesetzliche Bestimmungen

UVG heisst Unfallversicherungsgesetz. Diese obligatorische Unfallversicherung verpflichtet alle Unternehmen seine Angestellten gegen die finanziellen Folgen eines Unfalles, wie Heilungskosten, Lohnausfall oder Kosten des Nottransports zum Spital, bei Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen,  zu versichern. Diese obligatorische Unfallversicherung wird wenn notwendig, aufgrund des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) automatisch in Ihre Rechte eintreten und Rückgriff auf den Unfallverursacher nehmen.

Unterschiedliche Prämien im UVG

Wir haben alle Versicherer im Angebot

SUVA obligatorische Betriebe

Was ist in einer UVG (obligatorische Unfallversicherung) in der Schweiz versichert?

Die Heilungskosten (Arztkosten, Spitalkosten, Hilfsmittel, Pflegeleistungen

Alle Arbeitgeber die Personal mit einem AHV Lohn beschäftigen. Selbständige Unternehmer mit Angestellten, müssen Ihre Mitarbeiter UVG versichern.

Angestellte mit Arbeitszeit weniger als 8 Stunden pro Woche, brauchen für diese Personen nur die Berufsunfallversicherung zu versichern. Der Nichtberufsunfall muss der Mitarbeiter bei der obligatorischen Krankenkasse mitversichern.

Unterschiede bei den Kosten der Unfallversicherung

Die Privatversicherungen in der Schweiz haben unterschiedliche Prämien im UVG. Ein Vergleich lohnt sich. Die SUVA hat in der Regel den teuersten Tarif.

UVG-Zusatz

  • Versichert weltweit Privatspital-Aufenthalt beim Unfall
  • Kapitalversicherung (fixer Betrag) im Falle einer Invalidität oder im Todesfall durch einen Unfall
  • Kürzungen aus dem UVG können im UVG-Zusatz versichert werden.
  • Taggelder innert der Wartefrist 1. und 2. Tag, sowie Erhöhung von der obligatorischen Versicherungsleistung von 80%, können Sie auf 90% oder 100% erhöhen.
  • Taggeld über dem maximal UVG Lohn CHF 148’200.- (Stand 2021) können Sie ebenfalls mit der UVG-Zusatzversicherung zu 80, 90 oder 100% versichern. Die Wartefrist ist dabei frei wählbar (Beispiel ab 3. Tag wie UVG oder Wartefrist 30 Tage).

BVG-Pensionskasse

  • In der beruflichen Pensionskasse BVG können Sie in Ergänzung zur Krankheit auch Invalidität bei Unfall (über dem maximalen UVG-Lohn CHF 148’200.- pro Jahr) mitversichern
  • Kapital im Todesfall bei Krankheit und Unfall

Ein Angestellter ist bis 30 Tage nach Beendigung der Anstellung noch versichert. Setzt keine neue Unfallversicherung ein, kann der Arbeitnehmer sich bei dieser Versicherung via Abredeversicherung bis zu 6 Monate weiter versichern. Die Prämien müssen bis am 30. Tag bezahlt sein.

Das Gesetz in der Schweiz gibt der SUVA ein Monopol für die obligatorische Unfallversicherung für gewisse Berufsgattungen, insbesondere das Baugewerbe. Darin sind alle Betriebe die Maschinen und weitere gefährliche Voraussetzungen für Ihre Berufsausführung benötigen zu versichern. In allen anderen Brachen wählt der Arbeitgeber einen zugelassenen Privatversicherer. In diesem Fall können Sie mit dem unten aufgeführten Formular ein Angebot anfordern das bestimmt günstiger ist. Die Leistungen dieser Unfallversicherung sind von gesetztes Wegen bestimmt und somit bei allen Versicherungen gleich.

Definition der obligatorischen Unfallversicherung gemäss UVG

  • Ein Unfall ist eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.
  • Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, von der nachgewiesen ist, dass sie ausschliesslich oder stark überwiegend durch berufliche Tätigkeit verursacht worden ist.

Trifft eine körperliche Beschädigung nicht unter diese Definition, gilt es als Krankheitsfall und kann dann über die Krankentaggeldversicherung den Lohnausfall und bei der obligatorischen Krankenkasse die Heilungskosten versichert werden.

Selbstständig Erwerbende können eine Krankentaggeldversicherung inkl. Unfalltaggeld abschliessen. In diesem Fall sind sie von einer obligatorischen Unfallversicherung befreit. Falls Sie diese Lösung wählen und allenfalls keine Pensionskasse gemäss BVG abschliessen können, empfiehlt es sich eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit abzuschliessen. Dies ist notwendig, da die Kranken- und Unfalltaggeldversicherung die ersten 2 Jahre Leistungen erbringt und danach lediglich die IV-Leistungen aus der 1. Säule zum Tragen kommt. Eine Maximalrente daraus beträgt zur Zeit lediglich CHF 2’390 und sollte mit der Rentenversicherung ergänzt werden.

Für eine Beratung melden Sie sich unter 058 255 06 00 oder per Mail an contact@versicherungs-broker.ch

Obligatorische Unfallversicherung UVG als selbständig Erwerbender

In gewissen Fällen können Sie auch eine obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG als selbständig Erwerbender abschliessen. Hier empfiehlt es sich einer ausführlichen Beratung, damit Sie die optimale Lösung wählen können. Die Wahl und dementsprechend die richtige Koordination der Wahl Ihrer Versicherungslösung ist absolut zu empfehlen. Nehmen Sie mit uns Kontakt für einen Versicherungsvergleich auf – wir haben das Wissen Ihnen die beste Lösung, abgestimmt auf Ihre berufliche und familiäre Situation mit den besten Konditionen anbieten können.

Alternative zum UVG: Zusätzlich zum Krankentaggeld kann der selbständige Unternehmer in einer Einzelfirma auch eine Taggeldversicherung bei Unfall mit einschliessen. So kann er auf ein UVG verzichten, muss jedoch die Heilungskosten (bei Unfall) obligatorisch bei seiner Krankenkasse versichern. Die Leistungsdauer beträgt jedoch nur 2 Jahre uns sollte mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente bei Krankheit und Unfall ergänzt werden.

Oft wird dann auch das BVG für den Unternehmer nicht abgeschlossen. So fehlen jedoch sämtliche Sparbeiträge für die notwendigen Altersrenten. Dies können Sie mit einer Säule 3a (Beiträge 20% vom steuerbaren Einkommen, im Maximum CHF 34’416.- pro Jahr – Stand 2021).

Für eine Beratung melden Sie sich unter 058 255 06 00 oder per Mail an contact@versicherungs-broker.ch

Alle Anbieter einer Unfallversicherung nach UVG (Unfallversicherungsgesetz)

Je nach Tägigkeit und Branche in der Sie arbeiten, sind unterschiedliche Versicherungen interessant und bieten verschiedene Services an. Ihre Vorsorge sollte gut geplant und koordiniert sein, damit Ihr Betrieb, Sie und Ihre Mitarbeitenden bei Krankheit und Unfall richtig geschützt sind.

Wir beraten Sie und finden Ihnen kostenlos die Versicherung die Ihre Finanzen schont und den besten Schutz bietet.

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