Beide decken Haftpflichtfälle ab in Bezug auf Schadenforderungen von Dritten (Kunden) infolge Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Betriebshaftpflichtversicherungen schliesst man für fast alle Firmentätigkeiten ab – von Handwerker, Gastronomiebetriebe, Bauunternehmen bis zum Dienstleister oder Freelancer. Eine Berufshaftpflichtversicherung hingegen deckt Schäden von spezifischen Berufen wie zum Beispiel Ärzte oder Anwälte und ist in diesen Berufen in der Regel auch obligatorisch.