BVG – Pensionskasse
Die besten Pensionskassen der Schweiz – Welche Pensionskasse BVG die höchste Rendite erzielt? Welche besonders Kundenfreundlich wirkt? Wie kann ich im BVG Kosten sparen?
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Die 5 Modelle in der 2. Säule BVG
Die 5 Modelle in der 2. Säule BVG
Autonome Pensionskasse
Dabei handelt es sich um eigenständige Vorsorgeträger mittlerer und grosser Unternehmen. Die Vorsorgeeinrichtung muss juristisch unabhängig sein. Die autonomen Pensionskassen tragen alle versicherungstechnischen Risiken wie Langlebigkeit, Invalidität und Tod selbst. Zudem tätigen sie die Kapitalanlagen und sind für die Verwaltung der Kasse zuständig.
Teilautonome Pensionskasse
Diese Vorsorgeeinrichtungen verwalten die Alterskapitalien in der Regel selbst, sichern jedoch die Risiken Tod und Invalidität ganz oder teilweise über Rückversicherungsverträge ab. Deckungslücken auf der Anlageseite müssen vom angeschlossenen Betrieb und den Versicherten getragen werden.
Sammeleinrichtung
Anstatt eine eigene Pensionskasse zu gründen, können sich kleinere und mittlere Unternehmen einer Sammelstiftung anschliessen. Die einzelnen Firmen bilden unter dem Dach einer solchen Stiftung je ein individuelles Vorsorgewerk mit einer eigenen Rechnung und einem eigenen Deckungsgrad.
Gemeinschaftseinrichtung
Bei dieser BVG Lösung sind mehrere Unternehmen einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen, ohne aber ein selbständiges Vorsorgewerk zu bilden. Es besteht ein gemeinsames Vorsorgevermögen, ein einheitlicher Deckungsgrad und für alle angeschlossenen Arbeitgeber ein einheitliches Reglement.
Vollversicherung
Das von den Lebensversicherungsgesellschaften angebotene Vollversicherungsmodell deckt sämtliche Risiken wie Tod, Invalidität und Langlebigkeit sowie das Anlagerisiko ab. Der Anbieter garantiert ständig eine hundertprozentige Deckung des Vorsorgevermögens.
Wünschen Sie eine Beratung?
Kontakt per Tel: 056 552 04 50
Email: bvg@versicherungs-broker.ch
..oder senden Sie uns dieses Formular (pdf) mit den entsprechenden Angaben.
BVG Pensionskasse Schweiz
BVG Pensionskasse Schweiz
Unterschiede bei den Pensionskassen
Die Wichtigkeit der Pensionskassen Stiftungen zeigt sich in der Bilanzsumme von über 800 Milliarden Franken.
Das BVG (berufliches Vorsorge Gesetz) beschreibt das Obligatorium gemäss den gesetzlichen Vorlagen. Jedoch haben die meisten BVG-Lösungen bereits einen überobligatorischen Teil mit integriert oder es wird mit einem Kaderplan ergänzt. Das gesamte nennt man dann Pensionskasse. Neben dem UVG und Krankentaggeld ist die Pensionskasse das wichtigste Element der 2. Säule.
Ein Preisvergleich Pensionskasse zahlt sich aus
Die Pensionskasse besteht aus einem Risikoteil für Invaliden und Todesfall Versicherung, der Verwaltung der Verträge und dem Anlageteil.
Risiko- und Verwaltungskosten unterscheiden sich im Preis enorm. Da gibt es Unterschiede, die gleich mal das Doppelte ausmachen.
Auf was muss ich bei der Pensionskasse achten?
In erster Linie gibt es Volldeckungslösungen, das heisst, dass das Anlagerisiko alleine bei der Stiftung liegt und im Falle eines Verlustes weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer Einbussen haben. In der Regel wird dann auch nur der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz von 1 Prozent (Stand 2017) ausgeschüttet.
Dann gibt es die Teilautonomen Stiftungen, wo die Versicherung die Risikozahlungen garantiert und absichert und die Kapitalanlagen im Risiko der Anleger sind. Allfällige Verluste gehen zu Lasten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers. Die Durchschnittlichen Renditen waren in der Vergangenheit bei diesen Lösungen teilweise beachtlich besser und somit hatte der Arbeitnehmer ein höheres Endkapital erreicht.
Umwandlungssatz: Die Umwandlungssätze reichen zwischen 5,5 % und 6,8 %, Tendenz sinkend. Dies bestimmt den Zinssatz der auf das Alterskapital jährlich als Rente bei Pensionierung bezahlt wird. Beispiel bei 100’000 Franken gibt dies eine jährliche Rente zwischen 5’500 und 6’800 Franken.
Deckungskapital: Dies sagt aus, wie viel Prozent der zukünftigen Leistungen einen Pensionskasse mit den vorhandenem Kapital bezahlen kann. Die Unterschiede liegen da zwischen 98,3 % bis 118,2 %. Je höher der Deckungsgrad, desto mehr Kapital steht für zukünftige Leistungen zur Verfügung.
Verzinsung: Die effektiven Verzinsungen der vorhandenen Altersguthaben liegt bei einer Volldeckungslösung zwischen 1.15 und 1.49 % (Stand 2016) und bei teilautonomen- und Sammelstiftungen zwischen 1.10 und 3,06 % (Stand 2017). Also besonderes Augenmerk bei Teilautonomen Lösungen setzen!
Risikokosten: Die Risikokosten für Invalidität und Todesfall wird je nach Berufstätigkeit eingestuft und kann auch hier grosse Unterschiede (auch mal doppelte Prämie oder mehr) ausmachen. Dies macht den grössten Teil der Kosten aus. Also unbedingt die Risikokosten im Auge behalten.
Verwaltungskosten: Es gibt grosse Unterschiede bei der Kundenzufriedenheit betreffend dem Service einer Pensionskasse und dies steht auch nicht immer im Zusammenhang mit den Verwaltungskosten. Diese betragen pro Person (pro Angestellten) zwischen 110 und 449 Franken (Test Sonntagszeitung 2017).
Bericht Pensionskassenvergleich 2017 downloaden
Kapitalbezug oder lebenslange Rente?
Die Pensionskassen Stiftungen haben es lieber, wenn das Kapital bezogen wird, da das Anlagerisiko dann nicht mehr bei Ihnen liegt. In der heutigen Tiefzinsphase und mit den gesetzlichen Vorlagen ist es nicht leicht, die Rentenhöhen zukünftig noch zu erreichen und gleichzeitig keine Risiken einzugehen. Einige spezielle Pensionskassenlösungen sehen nur noch einen Kapitalbezug vor. Erschwerend kommt dazu dass die Menschen statistisch gesehen immer Älter.
Auf was muss ich achten bei einem Pensionskassen Wechsel?
Jede Kasse hat eigene Bestimmungen und gerade bei einem Wechsel ist so einiges zu beachten. Bestehen bereits Altersrentner, Invalidenrentner oder Partnerrentner, können die von den neuen Pensionskassen übernommen werden. Dafür wird dann auch ein Ausgleichskapital mit transferiert. Bei einigen Lösungen bleiben die Rentner in der bisherigen Stiftung. Das hat dann natürlich grosse Auswirkungen auf das Angebot einer neuen Stiftung.
Es wird auch immer häufiger das Durchschnittsalter bewertet. Jüngere Durchschnittsalter und höhere Löhne werden bevorzugt.
Gewisse Berufsgruppen wie Gastro oder Personalvermittlung und teilweise auch die Baubranche werden gar nicht mehr offeriert, da diese gemäss Vorlagen vom Gesamtarbeitsvertrag ungünstige Bestimmungen haben und das Risiko einfach unerwünscht ist.
Eine Pensionskasse muss nicht offerieren oder kann einen Antrag grundlos ablehnen!
BVG Kaderplan
Ein BVG Kaderplan wird auch «Bell Etage» genannt und kann als separater Vertrag oder im Basisvertrag mit einer definierten Personengruppe definiert werden.
Wichtige Angestellte mit einer Lohnsumme über dem BVG Lohn von CHF 84’600 im 2017, sollten den übersteigenden Lohn ebenfalls versichern. Der gewohnte Lebensstandard im Alter könnte sonst nicht mehr erreicht werden. Zudem ist die Pensionskasse ein Lohnbestandteil und sollte bei einem Arbeitsvertrag immer genau geprüft werden.
Mit diesem Formular können Sie eine Anfrage für ein neues BVG erstellen.
BVG Schweiz Gesetzessammlung
Die Swiss Life hat in einer faszinierender Arbeit eine Sammlung der Gesetzte über das BVG erstellt. Das Nachschlagewerk können Sie hier downloaden BVG Gesetzessammulung.
Zentralstelle für Nachforschungen von Freizügigkeitsleistungen
Zentralstelle für Nachforschungen von Freizügigkeitsleistungen
Sie denken dass Sie noch Kapitalien für Freizügigkeitsleistungen haben und wissen nicht mehr wo diese sind?
Dann können Sie über die Zentralstelle 2. Säule eine schriftliche Anfrage einreichen.
Zentralstelle für Nachforschungen von Freizügigkeitsleistungen
Adresse:
Sicherheitsfonds BVG
Eigerplatz 2
Postfach 1023
3000 Bern 14
Tel: (+41)031 380 79 75
info@zentralstelle.ch
Eine Anfrage benötigt folgende Dokumente (soweit vorhanden):
- AHV-Ausweis
- Lohnausweis
- Arbeitsvertrag
- Versichertenausweis 2. Säule
- Arbeitsbestätigung
- Todesfallbescheinigung