Ja, wenn diese die Eintrittsschwelle von CHF 22’680 (Stand 2025) überschreiten. Bei mehreren Jobs, wo die einzelnen Löhne die Eintrittsschwelle nicht überschreiten, jedoch die Summe der Löhne die Einrittsschwelle überschreitet, ist der Arbeitnehmer auch nicht BVG versichert.