Wenn einer Ihrer Angestellter (oder Sie) das Arbeitsverhältnis beendet, wird das Pensionskassenguthaben vom Mitarbeiter auf ein Freizügigkeitskonto übertragen, oder direkt in eine neue Pensionskasse überwiesen.
Wenn einer Ihrer Angestellter (oder Sie) das Arbeitsverhältnis beendet, wird das Pensionskassenguthaben vom Mitarbeiter auf ein Freizügigkeitskonto übertragen, oder direkt in eine neue Pensionskasse überwiesen.