Die persönliche D&O-Versicherung bietet Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person (Manager oder Beauftragter) aufgrund einer Sorgfaltspflichtverletzung im Rahmen der versicherten Tätigkeit persönlich in Haftung genommen wird.

Persönliche D&O Versicherung: Operative Tätigkeit versichert
Mitversichert ist die gesamte operative Tätigkeit, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der jeweiligen Stellung als Organmitglied steht, einschliesslich mündlicher oder schriftlicher Äusserungen.

Persönliche D&O: Schäden bei GlG-Ansprüchen abgedeckt
Versicherungsschutz besteht auch für Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer auf Basis des Gleichstellungsgesetzes (GlG) oder ähnlicher Rechtsvorschriften in Anspruch genommen wird.

Selbstbeteiligungsversicherung für Vorstände einer AG
In einer Firmen-D&O-Versicherung (Firmenpolice) gibt es eine gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung müssen Vorstände einer AG im Schadenfall aus ihrem Privatvermögen begleichen. Durch den Abschluss einer (zusätzlichen) persönlichen D&O-Versicherung können Vorstände einer AG diese Zahlung absichern. Daher spricht man in diesem Zusammenhang auch von der Selbstbeteiligungsversicherung.