Der Versicherungsvertrag der persönlichen D&O Versicherung verlängert sich „stillschweigend“ um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt wird. Die Versicherungsperiode kann ein oder drei Jahre betragen, je nachdem ob Sie einen Einjahresvertrag oder Dreijahresvertrag abgeschlossen haben.