Sobald Sie Mitarbeiter mit einem AHV-pflichtigen Lohn über CHF 22’680 (Eintrittsschwelle gem. Stand 2025) haben, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, diese Angestellten in einem BVG Vertrag zu versichern und Beiträge zu bezahlen.
Sobald Sie Mitarbeiter mit einem AHV-pflichtigen Lohn über CHF 22’680 (Eintrittsschwelle gem. Stand 2025) haben, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, diese Angestellten in einem BVG Vertrag zu versichern und Beiträge zu bezahlen.