Die professional risk management AG (PRM) erhält für ihre Dienstleistungen Abschluss- und Erneuerungsprovisionen bzw. Courtagen. Deren Höhe variiert je nach Versicherungsgesellschaft und Produkt.
Wofür werden diese Einnahmen verwendet?
Kommt es innerhalb von 3–5 Jahren nach Vertragsabschluss zu Änderungen, Kündigungen, Gutschriften oder Prämienkorrekturen, entstehen sogenannte Stornos. Dabei müssen bereits ausbezahlte Provisionen oder Courtagen anteilig oder vollständig (0–100%) zurückerstattet werden. Diese Rückzahlungen tragen PRM und die externen Berater gemeinsam. Der dadurch verursachte Aufwand kann nicht dem Kunden verrechnet werden.
Externe Berater erhalten zwischen 50% und 80% der ausgerichteten Provisionen und Courtagen. Gleichzeitig tragen sie sämtliche Kosten selbst – dazu gehören Sozialabgaben, Lizenzen, Betriebskosten, obligatorische Aus- und Weiterbildungen, sowie allfällige Stornos. Auch der Aufwand für Geschäfte, die nicht zustande kommen, wird von PRM und dem jeweiligen Berater selbst getragen.
Die fest angestellten Mitarbeitenden von PRM erhalten keine Beteiligung an Provisionen oder Courtagen. Sie werden durch fixe Löhne und Bonuszahlungen entschädigt.
Aus den Einnahmen finanziert PRM seine Mitarbeitenden sowie die gesamte Infrastruktur, darunter Backoffice, Marketing, IT und Software-Entwicklung, Digitalisierung, Buchhaltung, Abrechnungen, Spesen, Abgaben, Mieten, Nebenkosten und weitere betriebliche Aufwendungen.
Wie viel bezahlen die Versicherungen für diese Leistungen?
Nichtleben (Sach- und Personenversicherungen im Geschäfts- und Privatbereich)
Beispiele: Krankentaggeld, UVG, Motorfahrzeug, Hausrat, Rechtsschutz usw.
Hier liegen die Courtagen bei 3% bis maximal 23% der Nettoprämie (ohne Steuern/Abgaben).
Stornos werden anteilig abgezogen.
Wichtig: Auch bei einem Mandat können Stornos verrechnet werden, selbst wenn keine Provision geflossen ist.
BVG (Pensionskassenbereich)
Courtagen werden auf die Risikokosten (teilweise auch die Verwaltungskosten) berechnet und liegen bei 4% bis 13%.
Krankenversicherung (KVG & VVG)
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Grundversicherung (OKP): maximal CHF 70.–
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Zusatzversicherungen: 10 bis 24 Monatsprämien an Provision
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Teilweise zusätzliche Vergütungen bis max. CHF 600.–
Viele Krankenkassen begrenzen die Gesamtvergütung pro Abschluss.
Bei Kündigung im 1. Jahr müssen Provisionen vollständig zurückerstattet werden; bis Ende 2. Jahr meist 50%, teilweise bleibt eine Stornopflicht bis ins 3. Jahr bestehen.
Auch bei Vertragsauflösung wegen Nichtzahlung haftet der Broker bzw. der Berater für die Rückvergütung.
Lebensversicherung
Die Entschädigungen betragen 1% bis maximal 5% der gewichteten Produktionssumme (Jahresprämie × Laufzeit × Produktfaktor).
Stornofristen liegen je nach Produkt und Versicherer zwischen 3 und 5 Jahren.
Beispiele zur Veranschaulichung
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UVG (Firmenkunde):
Jahresprämie CHF 2’000.– → Courtage für PRM je nach Versicherer CHF 60.– bis CHF 100.–.
Der externe Berater erhält davon 50–80%. -
Autoversicherung (Privatkunde):
Jahresprämie CHF 1’200.– → Courtage für PRM je nach Versicherer CHF 50.– bis CHF 240.–.
Der externe Berater erhält davon 50–80%.
Marken und Ausrichtung der PRM
Die professional risk management AG betreibt zwei brands:
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oneZone.ch – für Privatkunden mit einer Verwaltungs-App
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versicherungs-broker.ch – für Firmenkunden
