Persönliche D&O Versicherung: Claims-made-Prinzip

Wie bei jeder Berufshaftpflicht muss auch bei einer persönlichen D&O-Versicherung definiert werden, welches Ereignis einen versicherten Schadenfall auslöst. Beim „Claims-Made-Prinzip“ ist das der Fall, wenn ein Anspruch erstmalig gegenüber der versicherten Person erhoben wird (auch Anspruchserhebungsprinzip genannt). Dabei ist für die Leistung der Versicherung allgemein entscheidend, dass die Anspruchserhebung/Inanspruchnahme (claims-made) innerhalb der Versicherungslaufzeit oder der Nachmeldefrist erfolgt.

Nachmeldefrist der persönlichen D&O Versicherung

Die Nachmeldefrist gibt an, wie viele Jahre oder Monate nach Beendigung der persönlichen D&O-Versicherung für danach erhobene Ansprüche noch Versicherungsschutz besteht.
Dabei gibt es sowohl eine kostenfreie automatische Nachmeldefrist von 10 Jahren und die Möglichkeit eine sogenannte «Run-Off-Versicherung» zur Verlängerung der Nachmeldefrist anzufragen.