Im BVG Obligatorium besteht Deckung in folgenden Risikofällen für Ihre Angestellten:

  • Alter (Pensionierung)
  • Invalidität
  • Todesfall (Hinterlassenen Rente für Ehepartner und/oder Kinder

Zusätzlich kann man bei den meisten Pensionskassen auch erweiterte Leistungen versichern als Überobligatorium.