Im BVG Obligatorium besteht Deckung in folgenden Risikofällen für Ihre Angestellten:
- Alter (Pensionierung)
- Invalidität
- Todesfall (Hinterlassenen Rente für Ehepartner und/oder Kinder
Zusätzlich kann man bei den meisten Pensionskassen auch erweiterte Leistungen versichern als Überobligatorium.
