Die Courtagensätze und die Provisionen sind sehr unterschiedlich je nach Branche, Grösse, Versicherungsgesellschaft etc.

Im Bereich Nichtleben aller Geschäfts- und Privatversicherungen wie Krankentaggeld, UVG, Fahrzeugversicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherungen, etc. werden Courtagen in Höhe von 3% bis maximal 23% der Netto-Jahresprämie ohne Steuern und Abgaben entrichtet. Stornos werden anteilsmässig abgezogen. Mit einem Mandat werden auch Stornos verrechnet, obwohl nie eine Courtage oder Provision ausbezahlt wurde.

Im Bereich BVG-Pensionskasse werden Courtagen auf den Anteil der Risikokosten (teilweise auch Verwaltungskosten) in höhe von 4% bis 13% berechnet.

Im Bereich Krankenversicherung liegen die Entschädigungen bei maximal CHF 70.00 für die OKP (obligatorische Grundversicherung) sowie einer Entschädigung von 10 bis maximal 24 Monatsprämien für Zusatzversicherungen. Es können auch Zusatzentschädigungen von maximal CHF 600.00 entrichtet werden. Einige Krankenkassen beschränken (reduzieren) die Gesamt-Vergütungen auf unterschiedliche Beträge pro Abschluss.

Bei Kündigung innert dem 1. Jahr müssen die gesamten erhalten Provisionen zurück bezahlt werden. Bis vollendetem 2. Jahr in der Regel 50% und einige auch einen Anteil bis Ende 3. Versicherungsjahr.

Auch bei Auflösung der Versicherungen infolge Nichtbezahlung, haftet der Brokerservice und der Berater vollumfänglich für den Storno.

Im Bereich Leben liegen die Entschädigungen bei 1% bis maximal 5.0% der gewichteten Produktionssumme (Jahresprämie x Laufzeit x Produktfaktor). Die Stornofrist für erhaltene Abschlussprovisionen betragen 3 bis 5 Jahre, je nach Gesellschaft und Produkt.

Beispiele:

Bei Jahrsprämie Firma UVG Versicherung mit Prämie CHF 2’000.- erhält der Brokerservice je nach Gesellschaft zwischen CHF 60.- und CHF 100.- und vergütet dem Berater zwischen 50% bis 80% aus diesem Betrag.

Bei Autoversicherung Privatperson mit Haftpflicht und Kasko mit Prämie CHF 1’200.- erhält der Brokerservice je nach Gesellschaft zwischen CHF 50.- und CHF 240.- und vergütet dem Berater zwischen 50% bis 80% aus diesem Betrag.

Bei Vertragsänderungen, Kündigungen, Gutschriften, Belastungen innert 3-5 Jahren von Kundenverträgen entsteht ein Storno (Rückzahlung der Courtagen und Provisionen) in der Höhe von 0 bis 100%. Diese Beträge werden zu 100% von professional risk management AG und dem Berater anteilsmässig getragen. Alle Aufwände die dadurch entstanden sind, können nicht verrechnet werden.

Der einzelne, externe Berater erhält einen Anteil von 50% bis 80% der Provsionen und Courtagen und bezahlt sämtliche Aufwände, Sozialabgaben, Lizenzen, Betriebskosten, Aus- und Weiterbildung (gesetzlich vorgeschrieben), Stornos (Rückvergütungen bei Kündigungen), selbst. Aufwände für nicht abgeschlossenen Geschäfte trägt der Berater und die professional risk management AG selbst.

Die direkten Angestellten der professional risk management AG sind nicht an den Provisionen und Courtagen beteiligt. Diese werden durch einen Fixlohn und Bonus entlöhnt.

Professional risk management AG finanziert seine eigenen Mitarbeiter, seine gesamte interne und externe Struktur wie Backoffice, Marketing, EDV- und Entwicklungen, Digitalisierungen, Buchhaltung und Abrechnungen, die gesamten Spesen und Abgaben, Mieten Nebenkosten und weitere Betriebskosten mittels dieser Einnahmen.

Professional risk management AG (PRM) betreibt zwei Brands: oneZone.ch für Privatpersonen mit Verwaltungs-App und versicherungs-broker.ch für Firmenkunden.