Im Unterschied zu einer Firmen-D&O-Versicherung sind nicht alle Manager und Beauftragten eines Unternehmens pauschal über einen Vertrag versichert, sondern nur der jeweilige Manager oder Beauftragte, der die Versicherung beantragt. Er ist dann Versicherungsnehmer, versicherte Person und in der Regel auch der Prämienzahler des Vertrages. Folgende Organe und leitende Angestellte können unter anderem eine persönliche D&O-Versicherung beantragen:
- Verwaltungsräte
- Geschäftsführer
- Vereins- und Stiftungsvorstände
- Aufsichtsräte
- Beiräte
- Prokuristen
- Leitende Angestellte
- Datenschutzbeauftragte
- Arbeitsschutzbeauftragte
- Sicherheitsbeauftragte
- Interim-Manager
- Stellvertreter der genannten Personengruppen u.v.m.
Hinweis für Interim-Manager: Eine Absicherung für freiberufliche Interim-Manager ist auch über die Consulting-Haftpflicht mit dem Zusatzbaustein «D&O-Versicherung für Interim-Manager» möglich. Diese kann direkt online beantragt werden.
Der Vorteil: Die Consulting-Haftflicht kann noch umfangreicher die operative Tätigkeit als Consultant und Interim-Manager versichern.
Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob die persönliche D&O-Versicherung oder Consulting-Haftpflichtversicherung für Sie die passende Absicherung ist, wenden Sie sich bitte an unsere exali.ch Kundenbetreuer. Diese erreichen Sie telefonisch unter 058 255 60 00 oder per E-Mail unter info@exali.ch.
