Persönliche D&O-Versicherung

  • Versicherungsnehmer und Begünstigter bei der persönlichen D&O-Versicherung ist der Manager/Beauftragte selbst (abweichender Prämienzahler möglich)
  • Versichert sind die Tätigkeiten der im D&O-Vertrag benannten Person
  • Die Versicherungssumme steht nur für die versicherte Person zur Verfügung und muss im Schadenfall nicht mit anderen Beteiligten geteilt werden
  • Die Persönliche D&O-Versicherung eignet sich auch ergänzend zu einer Firmen-D&O-Versicherung, wenn der einzelne Manager einer AG die gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung absichern möchte (so genannte D&O-Selbstbeteiligungsversicherung)

Firmen-D&O-Versicherung

  • Versicherungsnehmer und Prämienzahler bei der Firmen-D&O-Versicherung ist das Unternehmen, begünstigt sind die versicherten Personen
  • Versichert sind u.a. Geschäftsführer/Leiter und Vorstände des Unternehmens
  • Versichert sind die Tätigkeiten aller versicherten Personen in Profit- und Non-Profit-Gesellschaften

Die Versicherungssumme steht allen versicherten Personen zur Verfügung und muss ggf. im Schadenfall unter den Beteiligten geteilt werden