Persönliche D&O Versicherung – Schutz für Geschäftsführer, Verwaltungsräte und Beauftragte
Die Anforderungen an leitende Manager und Beauftragte (z. B. Datenschutz- und Compliance-Beauftragte) sind hoch: Durch die komplexeren Prozesse im Zuge der Digitalisierung, die gesetzlichen Vorgaben z. B. zum Datenschutz (z. B. DSG oder DSGVO) und immer neue Cyberbedrohungen steigt das Risiko, Fehler zu begehen. Dafür werden Entscheider immer häufiger persönlich haftbar gemacht.
Wenn Sie im Haftungsfall nicht persönlich mit dem Privatvermögen gegenüber der Firma (Innenhaftung) oder Dritten (Aussenhaftung) haften möchten, bietet Ihnen exali.ch mit der persönlichen D&O-Versicherung eine umfassende Absicherung. Im Schadenfall haben Sie damit jederzeit die Hoheit über Ihren Versicherungsvertrag.
Lebensversicherung – Schutz für Geschäftsmitglieder
Zusätzlich zum Haftpflichtschaden, sind Kaderpersonen auch einem finanziellen Risiko ausgesetzt, wenn zum Beispiel eines der Mitglieder verstirbt. Auch die Hinterlassenen Familienangehörigen haben zusätzlich zur emotionalen Belastung, auch finanzielle Konsequenzen zu tragen. Die Pensionskasse und AHV/IV unterstützen hier bereits, jedoch ist es in den meisten Fällen notwendig die Leistungslücken durch eine Lebensversicherung zu schliessen.
Häufige Fragen
- All
- Betriebshaftpflicht
- Betriebsrechtsschutz
- Broker / Mandat
- BVG
- Cyber
- D&O Organhaftpflicht
- Hypotheken
- KMU
- KTG
- Privatversicherungen
- Startup
- UVG
Der Versicherungsvertrag der persönlichen D&O Versicherung verlängert sich „stillschweigend“ um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt wird. Die Versicherungsperiode kann ein oder drei Jahre betragen, je nachdem ob Sie einen Einjahresvertrag oder Dreijahresvertrag abgeschlossen haben.
Die Liste der Sorgfaltspflichten für Manager und Beauftragte ist lang und damit auch die Möglichkeiten von einem Dritten oder dem Unternehmen für eine Pflichtverletzung selbst in die persönliche Haftung genommen zu werden. Wie hoch sich diese Ansprüche summieren können, ist schwer zu sagen.
Sicherlich steigt der Bedarf der Versicherungssumme mit der Grösse des Unternehmens, für das Sie als Organ oder Beauftragter tätig sind.
In unseren Online-Tarifen können Sie mit ein paar Klicks Versicherungssummen von CHF 100.000 bis zu CHF 5 Mio. berechnen. Sofern Sie die 2-fache Maximierung auswählen, steht Ihnen die doppelte Versicherungssumme zur Verfügung. Damit können Sie für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres bis zu CHF 10 Mio. online absichern.
Es gibt keine Selbstbeteiligung bei der persönlichen D&O-Versicherung.
Daher kann der Versicherungsvertag einer persönlichen D&O-Versicherung auch als sogenannte Selbstbeteiligungsversicherung für eine Firmen-D&O-Versicherung eingesetzt werden. Das bedeutetet, dass die persönliche D&O-Versicherung die finanzielle Lücke schliesst, die durch die Selbstbeteiligung in einer Firmen-D&O-Versicherung (Firmenpolice) entstehen kann. Somit versichert die persönliche D&O-Versicherung auch den Vermögensschaden, den die Firmen-D&O-Versicherung aufgrund der Selbstbeteiligung nicht übernehmen würde. Daher spricht man in diesem Zusammenhang auch von der Selbstbeteiligungsversicherung.
Die Jahresnettoprämie (ohne eidg. Stempelabgabe) beginnt in der kleinsten Variante bei CHF 724 im Jahr.
Die Prämie ist individuell für jede zu versichernde Person zu berechnen.
Persönliche D&O: Folgende Eingaben bestimmen vor allem den Preis
- Unternehmensumsatz in der letzten 12 Monate
- gewählte Versicherungssumme
- Stellung im Unternehmen (z. B. Vorstand oder Datenschutzbeauftragter)
- Auswahl der Jahreshöchstleistung und der Zusatzbausteine
- Vertragslaufzeit ein Jahr oder drei Jahre
Persönliche D&O Versicherung: Claims-made-Prinzip
Wie bei jeder Berufshaftpflicht muss auch bei einer persönlichen D&O-Versicherung definiert werden, welches Ereignis einen versicherten Schadenfall auslöst. Beim „Claims-Made-Prinzip“ ist das der Fall, wenn ein Anspruch erstmalig gegenüber der versicherten Person erhoben wird (auch Anspruchserhebungsprinzip genannt). Dabei ist für die Leistung der Versicherung allgemein entscheidend, dass die Anspruchserhebung/Inanspruchnahme (claims-made) innerhalb der Versicherungslaufzeit oder der Nachmeldefrist erfolgt.
Nachmeldefrist der persönlichen D&O Versicherung
Die Nachmeldefrist gibt an, wie viele Jahre oder Monate nach Beendigung der persönlichen D&O-Versicherung für danach erhobene Ansprüche noch Versicherungsschutz besteht.
Dabei gibt es sowohl eine kostenfreie automatische Nachmeldefrist von 10 Jahren und die Möglichkeit eine sogenannte «Run-Off-Versicherung» zur Verlängerung der Nachmeldefrist anzufragen.
Zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht gibt es als Zusatzbaustein zur persönlichen D&O-Versicherung den Managerstrafrechtsschutz sowie den Anstellungsvertragsrechtsschutz an.
Der Managerstrafrechtschutz erweitert den bereits integrierten Strafrechtschutzbaustein.
Persönliche D&O-Versicherung
- Versicherungsnehmer und Begünstigter bei der persönlichen D&O-Versicherung ist der Manager/Beauftragte selbst (abweichender Prämienzahler möglich)
- Versichert sind die Tätigkeiten der im D&O-Vertrag benannten Person
- Die Versicherungssumme steht nur für die versicherte Person zur Verfügung und muss im Schadenfall nicht mit anderen Beteiligten geteilt werden
- Die Persönliche D&O-Versicherung eignet sich auch ergänzend zu einer Firmen-D&O-Versicherung, wenn der einzelne Manager einer AG die gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung absichern möchte (so genannte D&O-Selbstbeteiligungsversicherung)
Firmen-D&O-Versicherung
- Versicherungsnehmer und Prämienzahler bei der Firmen-D&O-Versicherung ist das Unternehmen, begünstigt sind die versicherten Personen
- Versichert sind u.a. Geschäftsführer/Leiter und Vorstände des Unternehmens
- Versichert sind die Tätigkeiten aller versicherten Personen in Profit- und Non-Profit-Gesellschaften
Die Versicherungssumme steht allen versicherten Personen zur Verfügung und muss ggf. im Schadenfall unter den Beteiligten geteilt werden
Die persönliche D&O-Versicherung bietet Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person (Manager oder Beauftragter) aufgrund einer Sorgfaltspflichtverletzung im Rahmen der versicherten Tätigkeit persönlich in Haftung genommen wird.
Persönliche D&O Versicherung: Operative Tätigkeit versichert
Mitversichert ist die gesamte operative Tätigkeit, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der jeweiligen Stellung als Organmitglied steht, einschliesslich mündlicher oder schriftlicher Äusserungen.
Persönliche D&O: Schäden bei GlG-Ansprüchen abgedeckt
Versicherungsschutz besteht auch für Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer auf Basis des Gleichstellungsgesetzes (GlG) oder ähnlicher Rechtsvorschriften in Anspruch genommen wird.
Selbstbeteiligungsversicherung für Vorstände einer AG
In einer Firmen-D&O-Versicherung (Firmenpolice) gibt es eine gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung müssen Vorstände einer AG im Schadenfall aus ihrem Privatvermögen begleichen. Durch den Abschluss einer (zusätzlichen) persönlichen D&O-Versicherung können Vorstände einer AG diese Zahlung absichern. Daher spricht man in diesem Zusammenhang auch von der Selbstbeteiligungsversicherung.
Im Unterschied zu einer Firmen-D&O-Versicherung sind nicht alle Manager und Beauftragten eines Unternehmens pauschal über einen Vertrag versichert, sondern nur der jeweilige Manager oder Beauftragte, der die Versicherung beantragt. Er ist dann Versicherungsnehmer, versicherte Person und in der Regel auch der Prämienzahler des Vertrages. Folgende Organe und leitende Angestellte können unter anderem eine persönliche D&O-Versicherung beantragen:
- Verwaltungsräte
- Geschäftsführer
- Vereins- und Stiftungsvorstände
- Aufsichtsräte
- Beiräte
- Prokuristen
- Leitende Angestellte
- Datenschutzbeauftragte
- Arbeitsschutzbeauftragte
- Sicherheitsbeauftragte
- Interim-Manager
- Stellvertreter der genannten Personengruppen u.v.m.
Hinweis für Interim-Manager: Eine Absicherung für freiberufliche Interim-Manager ist auch über die Consulting-Haftpflicht mit dem Zusatzbaustein «D&O-Versicherung für Interim-Manager» möglich. Diese kann direkt online beantragt werden.
Der Vorteil: Die Consulting-Haftflicht kann noch umfangreicher die operative Tätigkeit als Consultant und Interim-Manager versichern.
Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob die persönliche D&O-Versicherung oder Consulting-Haftpflichtversicherung für Sie die passende Absicherung ist, wenden Sie sich bitte an unsere exali.ch Kundenbetreuer. Diese erreichen Sie telefonisch unter 058 255 60 00 oder per E-Mail unter info@exali.ch.
Die Courtagensätze und die Provisionen sind sehr unterschiedlich je nach Branche, Grösse, Versicherungsgesellschaft etc.
Bei Jahrsprämie Firma UVG Versicherung mit Prämie CHF 2’000.- erhält der Brokerservice je nach Gesellschaft zwischen CHF 60.- und CHF 100.- und vergütet dem Berater zwischen 50% bis 80% aus diesem Betrag.
Bei Vertragsänderungen, Kündigungen, Gutschriften, Belastungen innert 3-5 Jahren von Kundenverträgen entsteht ein Storno (Rückzahlung der Courtagen und Provisionen) in der Höhe von 0 bis 100%. Diese Beträge werden zu 100% von professional risk management AG und dem Berater anteilsmässig getragen. Alle Aufwände die dadurch entstanden sind, können nicht verrechnet werden.
Wir arbeiten auf Mandatsbasis. Dies bedeutet, dass Sie uns schrifltich damit beauftragen, Versicherungspolicen (die Sie wählen) für Sie zu verwalten und Sie in Versicherungsangelegenheiten zu betreuen. Wir sind Ihre Schnittstelle zu den Versicherungsgesellschaften.
Für Sie ist dieser Service komplett kostenlos. Wir werden für diesen Aufwand mittels Provisionen und Courtagen direkt von den Versicherungsgesellschaften vergütet für die Policen und Verträge die wir für Sie verwalten oder die Sie neu bei uns abschliessen. Ihre Versicherungsprämien/-kosten bleiben unverändert.
Unser Mandat ist für Sie kostenlos und jederzeit kündbar.
Wir werden direkt von den Versicherungsgesellschaften vergütet für die Betreuung bestehender Policen und für den Abschluss von neuen Policen, gemäss den Marktüblichen Provisionen oder Courtagen.
Wir arbeiten auf Mandatsbasis, das heisst, Sie beauftragen uns mittels diesem Mandat, gewisse Aufgaben für Sie zu erledigen. Dazu gehört die Aufnahme und Analyse Ihrer Daten und Ausgangslage, Erarbeitung von entsprechend darauf angepassten Offerten, Kommunikation mit den Versicherungsgesellschaften zur Einholung von Versicherungsofferten, Verwaltung der Daten, die Sie uns angeben und notwendig sind zur Erstellung von Offerten oder zur Beratung für die Versicherungen die Sie benötigen, etc.
Unser Mandat ist für Sie kostenlos und jederzeit kündbar (bei Jahresprämien erlischt das Mandat mit der folgenden Prämienzahlung).
Sie können selber wählen, welche Versicherungspolicen wir für Sie verwalten sollen und welche nicht. Wenn Sie uns mit der Verwaltung mittels Mandat von Versicherungspolicen beauftragen, sind wir gesetzlich verpflichtet stets und ausschliesslich im Interesse des Kunden (und nicht einer Versicherungsgesellschaft) zu agieren, d.h. wir erstellen Versicherungsvergleiche, Offerten und Beratungen neutral und unabhängig und in jedem Fall zu Ihrem Vorteil in Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse, Risiken und Wünsche.
Ja, in der Regel sind arbeitsrechtliche Konflikte eingeschlossen – prüfen Sie aber immer den genauen Vertragsumfang.
Es gibt keine Pauschale Anwtort. Viele Gesellschaften haben sich bereits einen guten Namen gemacht wie AXA, Coop Rechtsschutz, Protekta, Allianz und Helvetia, die wir auch empfehlen können, jedoch gibt es auch neuere Versicherungen wie z.B. Emilia die genauso interessant sein können. Es kommt immer auf die genaue Situation drauf an und auf die Bedürfnisse und Risiken einer Firma, deshalb lohnt es sich in jedem Fall eine Beratung zu machen und verschiedene Anbieter zu vergleichen.
Nein, aber sehr empfehlenswert – da selbst kleine Streitigkeiten hohe Kosten verursachen können.
Sie übernimmt die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Geschäftsbereich.
Je nach Branche, Mitarbeiterzahl und Deckungsumfang – meist zwischen CHF 300 – 1’200 pro Jahr.
Die Prämie für diese Versicherung variiert stark im Zusammenhang mit einigen Faktoren wie:
- welche Branche und welches Risikoprofil hat Ihre Firma
- Wie viele Mitarbeiter haben Sie
- Wieviel Umsatz generiert das Unternehmen pro Jahr
- Welche Summe soll die Versicherung decken
- Welche Selbstbehalte werden gewünscht
Es ist wichtig, dass Sie die richtige Deckung wählen und es lohnt sich die Angebote zu vergleichen.
- Versichert weltweit Privatspital-Aufenthalt beim Unfall
- Kapitalversicherung (fixer Betrag) im Falle einer Invalidität oder im Todesfall durch einen Unfall
- Kürzungen aus dem UVG können im UVG-Zusatz versichert werden.
- Taggelder innert der Wartefrist 1. und 2. Tag, sowie Erhöhung von der obligatorischen Versicherungsleistung von 80%, können Sie auf 90% oder 100% erhöhen.
- Taggeld über dem maximal UVG Lohn CHF 148’200.- (Stand 2021) können Sie ebenfalls mit der UVG-Zusatzversicherung zu 80, 90 oder 100% versichern. Die Wartefrist ist dabei frei wählbar (Beispiel ab 3. Tag wie UVG oder Wartefrist 30 Tage).
- In der beruflichen Pensionskasse BVG können Sie in Ergänzung zur Krankheit auch Invalidität bei Unfall (über dem maximalen UVG-Lohn CHF 148’200.- pro Jahr) mitversichern
- Kapital im Todesfall bei Krankheit und Unfall
Angestellte mit Arbeitszeit weniger als 8 Stunden pro Woche, brauchen für diese Personen nur die Berufsunfallversicherung zu versichern. Der Nichtberufsunfall muss der Mitarbeiter bei der obligatorischen Krankenkasse mitversichern.
Die Unfallversicherung gem. UVG deckt Taggelder bei temporärer Arbeitsunfähigkeit, Invaliden- und Hinterlassenenrenten bei dauerhafter Invalidität oder Tod und die Heilungskosten (Arztkosten, Spitalkosten, Hilfsmittel, Pflegeleistungen).
Sie erhalten sofortige Unterstützung über einen 24/7-Notfallkontakt. Dieser nimmt umgehend eine Ersteinschätzung des Vorfalls vor und empfiehlt passende Sofortmassnahmen. Je nach Versicherer stehen Ihnen zusätzlich ein Krisenmanagement-Team sowie spezialisierte Experten zur Verfügung, die helfen, Schäden einzugrenzen, Daten wiederherzustellen und den Betrieb schnellstmöglich wieder aufzunehmen.
Leider nein, eine Betriebshafptflichtversicherung deckt nur Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden ab, die durch betriebliche Tätigkeiten oder Produkte eines Unternehmens entstehen, und wehrt ungerechtfertigte Anforderungen ab. Cyberrisiken wie Datenverlust, Hackerangriffe, Schadsoftware, Betriebsunterbrüche, Cyber-Betrug, Datenmissbrauch und Cyber-Erpressung, sowie Assistance-Leistungen, und Wiederherstellung von Daten und Systemen können nur mit einer Cyberversicherung abgedeckt werden. Es gibt die Möglichkeit, in einer Betriebshaftpflichtpolice (sowie auch anderen KMU Versicherungen) auch eine Cyberversicherung dazu abzuschliessen, oder man macht eine separate Police für Cyberrisiken.
Dies ist sehr unterschiedlich und kommt auf verschiedene Faktoren an, wie den gewählten Versicherungsschutz, die Grösse und Tätigkeit der Firma, Anzahl Angestellte, Umsatz, Online-Geschäft etc. Die Prämien sind oft im 4-stelligen Bereich.
Auf jeden Fall, denn nicht nur grosse Firmen sind der Cyberkriminalität ausgesetzt, sondern jedes Unternehmen, welches sensible Daten verwaltet, oder auch allgemein Internet nutzt, ist solchen Attacken ausgesetzt. Eine Cyberversicherung bietet Schutz vor den finanziellen, rechtlichen und rufschädigenden Folgen eines Cyberangriffs. Sie übernimmt Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Systemen, deckt den Betriebsunterbruch ab und unterstützt durch Expertendienste im Notfall sowie bei der Prävention von Angriffen.
- Deckung der Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Systemen,
- Ersatz für finanzielle Folgen eines Betriebsunterbruchs,
- Abwehr von Haftpflichtansprüchen Dritter bei Verletzung des Datenschutzgesetzes,
- Auffang der Kosten für Krisen- und Reputationsmanagement,
- Support für IT-Forensik und Notfallhilfe,
- Manche Gesellschaften bieten auch die Möglichkeit, Lösegeldforderungen abzudecken und Schulungen für das Personal für effektive Präventionsmassnahmen während der Arbeit.
Auf der einten Seite sind die obligatorischen Versicherungen, die zwingend abgeschlossen werden müssen. Dazu gehören vorallem Personenversicherungen, Sozialversicherungen, sowie Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherungen. Es gibt Unterschiede nach Rechtsform und Tätigkeit des Unternehmens: nicht alle Tätigkeiten und Rechtsformen unterliegen den gleichen Versicherungspflichten.
Auf der anderen Seite gibt es einige Versicherungen die nicht obligatorisch sind, jedoch wärmstens zu empfehlen sind. Um zu verstehen, wann es Sinn macht, die Risiken abzudecken, fragen Sie sich:
-
Welche Risiken könnten die Existenz meines Unternehmens bedrohen – diese Risiken sind relevant und sollten auf Versicherungsmöglichkeit geprüft werden.
-
Wie hoch kann ein möglicher Schaden im Ernstfall ausfallen – die Versicherungssummen sollten sich daran richten.
-
Welchen Selbstbehalt kann mein Unternehmen pro Schadenfall tragen – je höher die Selbstbehalte desto günstiger fallen die Prämien aus.
-
Welche Risiken sind so gering, dass auf eine Versicherung verzichtet werden kann.
Ja, es gibt Paketlösungen für Startups, welche einen Kombinationsrabatt beinhalten und Sie können von unseren Brokerrabatten profitieren.
Hier die wichtigsten Versicherungen für Startups die in den meisten Betrieben benötigt werden und teilweise sogar obligatorisch sind:
- Personenversicherungen (BVG, UVG, KTG) – zusätzlich zu den Sozialversicherungen (AHV/IV, ALV, EO)
- Betriebs-/Berufshaftpflicht und ggf. Organhaftpflichtversicherung
- Sachversicherung, Inventar
- Cyberversicherung
- Betriebsrechtsschutz
- Betriebsunterbruchversicherung
Eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht abzuschliessen ist kein langer Prozess, sofern Sie die richtige Offerte bereits haben. In wenigen Schritten kommen Sie zu Ihrer Versicherung:
- Formular ausfüllen,
- unsere Offerten und Vergleich erhalten,
- Beratung von uns erhalten (sofern gewünscht)
- und Einreichung von Mandat und gewünschtem Antrag.
Wir kümmern uns um die Kontrolle und Vollständigkeit der Unterlagen, schnellstmögliche Policierung Ihres Vertrages und, wenn notwendig und gewünscht, Kündigung der bestehenden Versicherung.
Hat Ihr Versicherer Ihre Police saniert? Sie haben nun verschiedene Möglichkeiten. In einigen Fällen macht der Versicherer einen Sanierungsvorschlag mit neuer Offerte – die Prämie kann höher sein, oder gewisse Konditionen sind verändert. Manchmal sehen Versicherer jedoch von einer Vertragsweiterführung ab und der Vertrag wird definitiv gekündigt. Im ersten Fall können -, im zweiten müssen Sie eine Alternative finden. Wir machen Ausschreibungen auch bei Sanierungen und unterstützen Sie auf der Suche nach einer guten Lösung und übernehmen den Wechsel/Kündigungsservice kostenlos im Mandat. Ausserdem können wir Ihnen helfen, bessere Konditionen in einem Gegenangebot auszuhandeln.
Für einen kompletten Service benötigen wir lediglich das Mandat und damit können wir bereits alle Policenunterlagen, Schadenrendements und Auskünfte bei den Versicherern einholen und Ihre Möglichkeiten abklären. Für Sie heisst das Null Kosten und minimalster Aufwand plus die bestmögliche Lösung für Ihre Situation.
Zwar verlangt nicht jede Versicherungsgesellschaft bei jedem KTG Antrag eine Gesundheitsdeklaration, jedoch ist diese trotzdem verbreitet. Es gibt Fälle in denen eine Versicherungsgesellschaft darauf verzichtet, zum Beispiel bei bestehenden Firmenkunden, oder wenn es ein Kollektivvertrag für alle (und viele) Mitarbeiter ist, oder unter anderen individuellen Umständen.
Ja, die KTG Beiträge sind für die Firma als Betriebsausgaben abziehbar. Der Arbeitnehmer kann dies jedoch nicht abziehen.
Wie bei fast allen Versicherungen gibt es keine Pauschale Angabe, denn die Prämie hängt von verschiedenen Variablen ab, wie: Branche der Firma, Höhe des versicherten Lohnes, Alter und Geschlecht der versicherten Personen und gewählter Versicherungsplan. Die Versicherungsgesellschaften haben auch unterschiedliche Prämiensätze, deshalb lohnt es sich zu vergleichen.
Der Umfang der Deckung hängt von den gewählten Leistungen in der Police ab. Häufig ist diese 80%, kann aber auch 90% oder 100% sein. Die Maximale Dauer der Deckung beträgt in der Regel 720 oder 730 Tage.
Die Versicherung springt je nach gewählter Wartefrist ein. Häufig ist diese 30 oder 60 Tage. Die Wartefrist kann jedoch individuell angepasst werden im Versicherungsplan.
Nein, eine Versicherung zur Lohnfortzahlung ist für Firmen nicht obligatorisch, jedoch sehr empfehlenswert, da die Firma die Pflicht hat, gemäss Berner oder Zürcher-Skala für eine gewisse Anzahl Wochen oder Monaten (je nach Dienstjahren des Mitarbeiters) den Lohn bei Ausfall eines Mitarbeiters aufgrund von Krankheit weiter zu bezahlen.
Ja, es gibt gängige Kombinationen von Deckungen, womit auch die Policen vergünstigt werden durch Kombinationsrabatt. Zum Beispiel schliesst man i.d.R. eine Sachversicherung zusammen mit einer Betriebshaftpflicht- Ertragsausfall- und/oder Cyberversicherung ab. Neben dem kombiniert man oft auch Lohnausfallversicherungen wie KTG, UVG und manchmal auch BVG in einer Personenversicherungspolice.
Ja, manche Versicherungsgesellschaften bieten auch eine Allrisk Deckung an, womit alle Risiken versichert sind – sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen – und nicht nur die benannten Gefahren.
Ein Schadenfall sollte immer so rasch wie möglich gemeldet werden (hier alle Schadencenter Kontakte).
Sobald die Meldung stattgefunden hat, prüft die zuständige Abteilung die Angaben und den Deckungsumfang, organisiert eine Begutachtung wenn notwendig und setzt sich mit dem Kunden in Verbindung bezüglich eventueller Fragen oder direkt zur Meldung der Leistungsübernahme. Danach zahlt die Versicherung die Kosten anhand Leistungsabrechnung.
Ja, es gibt branchenspezifische Lösungen, da die Risiken unter anderem auch von der versicherten Branche abhängen und die Versicherungsdeckung daher massgeschneidert erstellt werden kann. So gibt es zum Beispiel unterschiedliche Paketvorschläge für Handwerker, Gastronomie, IT-Unternehmen oder Einzelhandel.
Als Versicherten Wert sollte man den Neuwert der versicherten Gegenstände angeben. Wenn man einen zu niedrigen Wert angibt, besteht ein Risiko der Unterversicherung was bei einem Schadenfall zu Leistungskürzungen führen kann.
Dies hängt von folgenden Faktoren ab: Branche, Standort, Versicherungswert, Deckungsumfang und Franchisen. Es lohnt sich in jedem Fall einen Vergleich zu machen, denn es gibt Unterschiede in Preis und Leistungen auch unter den Versicherungsgesellschaften.
Die Sachversicherung ist nicht obligatorisch für Firmen in der Schweiz, jedoch ist es eine sehr wichtige und empfehlenswerte Police für die meisten Unternehmen.
Nein, Sach- und Gebäudeversicherung ist nicht dasselbe, auch wenn fast die gleichen Risiken (Feuer, Elementar, Wasser, etc.) versichert sind.
Der Unterschied liegt im versicherten Gegenstand: Die Sachversicherung deckt alle «mobilen» Objekte wie Inventar, EDV-Anlagen, Lagerbestand, Verkaufsware, Maschinen, etc., während eine Gebäudeversicherung die Immobilie selbst und die fest damit verbundenen Einrichtungen versichert (z.B. der Lüftungsschacht).
- Feuer und Elementarschäden (Blitz, Explosion, Sturm, Hagel, …)
- Einbruch und Diebstahl
- Wasser (Leitungswasser, Rohrbruch,…)
- Glasbruch
- Folgeschäden (Räumung, Reinigung, Entsorgung, Ertragsausfall…)
- Erweiterungen (Betriebsunterbruch,…)
Eine Sachversicherung deckt Ihr Unternehmen gegen Sachschäden an Ihrem Inventar sowie damit verbundene Vermögenseinbussen.
Bei Feuer, Wasser Diebstahl oder Einbruch ist Ihre Ware, Inventar, Maschinen und Einrichtung versichert und Sie können auch den daraus folgenden Betriebsunterbuch versichern durch eine Betriebsunterbruchversicherung oder Ertragsausfall.
Der Arbeitgeber kann die Beträge vom steuerbaren Einkommen abziehen. Auch die Arbeitnehmer haben einen steuerlichen Vorteil, da der Arbeitgeber in der Regel die Arbeitnehmer-Beiträge direkt vom Lohn abzieht und somit das steuerbare Einkommen des Arbeiters tiefer ausfällt. Das BVG Kapital ist während der Laufzeit steuerfrei bis zur Auszahlung des Kapitals.
Wenn einer Ihrer Angestellter (oder Sie) das Arbeitsverhältnis beendet, wird das Pensionskassenguthaben vom Mitarbeiter auf ein Freizügigkeitskonto übertragen, oder direkt in eine neue Pensionskasse überwiesen.
Ja, wenn diese die Eintrittsschwelle von CHF 22’680 (Stand 2025) überschreiten. Bei mehreren Jobs, wo die einzelnen Löhne die Eintrittsschwelle nicht überschreiten, jedoch die Summe der Löhne die Einrittsschwelle überschreitet, ist der Arbeitnehmer auch nicht BVG versichert.
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Obligatorisch: gesetzliche Minimalleistungen bei Alter, Invalidität und Todesfall
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Überobligatorisch: erweiterte Leistungen wie höhere Rente, tiefere Eintrittsschwelle, oder mehr Risikoschutz
Ja, ein Wechsel einer bestehenden BVG Police kann unter Berücksichtigung von Ablauf, Warte- und Kündigungsfristen in der Regel jährlich gemacht werden. Wir als Broker unterstützen Sie gerne dabei und übernehmen die gesamte Abwicklung inkl. Offerteinholung, Vergleich, Beratung und Kommunikation mit der bisherigen und der neuen Versicherungsgesellschaft.
Die Kosten sind unterschiedlich und variieren nach:
- Wahl des Vorsorgeplanes
- Alter der Mitarbeiter
- zu versichernde Lohnsumme(n)
- Branche Ihrer Firma
- Gewählte Versicherungsgesellschaft
Im Generellen können die Beiträge zwischen 10% – 25% der versicherten Lohnsummen schwanken. Es lohnt sich bei einem Broker einen Vergleich zu bestellen.
Am besten bestellen Sie einen neutralen Vergleich, denn die Kosten und Leistungen können sich unterscheiden je nach Versicherungsgesellschaft. Ein Broker kann in der Regel einen unabhängigen Vergleich anbieten und ermöglicht Ihnen damit, Prämien bis zu 25% günstiger zu erhalten.
Die Beiträge fürs BVG werden aufgeteilt zwischen Arbeitgeber und Angestellter. Der Arbeitgeber muss davon mindestens die Hälfte übernehmen, kann aber auch mehr.
Im BVG Obligatorium besteht Deckung in folgenden Risikofällen für Ihre Angestellten:
- Alter (Pensionierung)
- Invalidität
- Todesfall (Hinterlassenen Rente für Ehepartner und/oder Kinder
Zusätzlich kann man bei den meisten Pensionskassen auch erweiterte Leistungen versichern als Überobligatorium.
Sobald Sie Mitarbeiter mit einem AHV-pflichtigen Lohn über CHF 22’680 (Eintrittsschwelle gem. Stand 2025) haben, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, diese Angestellten in einem BVG Vertrag zu versichern und Beiträge zu bezahlen.
1) Schadenmeldung durch Kunde innert maximal 14 Tagen ab Ereignis
2) Prüfung der Deckung durch den Versicherer
3) Zahlung des Schadens durch Versicherer innert 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Dokumentation und Daten, oder Abwehr eines unberechtigten Anspruches
Wichtig: Niemlas ein Schuldgeständnis abgeben, bevor die Versicherungsgesellschaft informiert ist. Fotos, Beweise, oder andere Unterlagen immer aufbewahren (Beweispflicht).
Nur wenn dies in der Police vereinbart ist. Die zu versichernden weiteren Filialen sind auf jeden Fall in der Police zu erwähnen, sofern Deckung dafür gewünscht ist.
Dies ist unterschiedlich je nach Police und Versicherungsgesellschaft. In der Regel ist eine Deckung Europaweit möglich. Eine Weltweite Deckung ist auf jeden Fall zu prüfen beim Versicherungsanbieter.
Versichert sind die Inhaber des Unternehmens sowie alle Mitarbeiter und ggf. Hilfskräfte.
Grundsätzlich ist grobe Fahrlässigkeit in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversicherbar. Der Umfang jedoch hängt vom Versicherungsvertrag ab. So gibt es Versicherungen die zum Beispiel einen Regressverzicht anbieten. Regressverzicht bedeutet, dass die Versicherung darauf verzichtet, beim Versicherten Kunden den Schadenersatz zurück zu holen, obwohl die Versicherung gemäss Gesetz das Recht dazu hätte. Andere Versicherungsgesellschaften versichern grobe Fahrlässigkeit hingegen mit einer Reduktion der Leistung.
Nein das ist sie nicht, jedoch ist sie tatsächlich unverzichtbar für alle Unternehmen (egal ob Handwerk, IT-Dienstleistung, Bauunternehmen,…) da das Risiko von Schäden sehr hoch ist und die finanziellen Konsequenzen ebenso (z.B. Kundenanforderungen, Verträge, Beschädigungen, etc.).
Beide decken Haftpflichtfälle ab in Bezug auf Schadenforderungen von Dritten (Kunden) infolge Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Betriebshaftpflichtversicherungen schliesst man für fast alle Firmentätigkeiten ab – von Handwerker, Gastronomiebetriebe, Bauunternehmen bis zum Dienstleister oder Freelancer. Eine Berufshaftpflichtversicherung hingegen deckt Schäden von spezifischen Berufen wie zum Beispiel Ärzte oder Anwälte und ist in diesen Berufen in der Regel auch obligatorisch.
Schäden, die durch Ihre Unternehmenstätigkeit, Ihrer Angestellten, oder durch Ihre Produkte entstehen, sind von der Betriebsversicherung gedeckt. Dies beinhaltet Personenschäden (Beispiel: ein Kunde verletzt sich in Ihrem Laden), oder Sachschäden (Beispiel: Eigentum eines Dritten wird beschädigt), die bei Kunden, Geschäftspartnern oder Dritten auftreten, sowie Vermögensschäden (Beispiel: Ausfall durch beschädigte Geräte).
Haftung liegt vor bei direktem Verschulden, Kausaler Haftung (indirektes Verschudlen, z.B. bei mangelhaftem Produkt, welches einen Schaden verursacht), Vertragliche Haftung (Nichteinhaltung oder schlechte Ausführung Ihrer Versprechen gemäss Vertrag), Schäden aus Drittpersonen oer Zulieferer, Lieferanten von Lieferanten etc.
Was hingegen nicht versichert ist sind Eigenschäden am eigenen Eigentum/Inventar, vorsätzliche Schäden und reine Vermögensschäden, die nur mit Zusatzversicherungen oder in einer Berufshapftlifcht versichert werden können).
Generell kann der Umfang der Deckung individuell angepasst werden.
Jedes Unternehmen, egal ob ein Einzelunternehmen, ein KMU oder eine Grossfirma benötigt den Schutz einer Betriebshaftpflichtversicherung, denn Schäden können immer entstehen und die finanziellen Einbussen können sehr schwerwiegend sein. Ein Einzelunternehmer kann jedoch, im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen, nicht nur mit dem gesamten Firmengut, sondern auch mit dem Privaten Vermögen haftbar gemacht werden, daher ist ein Einzelunternehmer von diesem Aussichtspunkt in einem grösseren Risiko und hat ein besonders hoher Bedarf an Deckung. Somit ist die Antwort auf diese Frage definitiv «Ja».
Jedes Mal wenn ein Schaden passiert, wo Ihre Firma als «Schuldiger» bezeichnet wird, sei es für ein Schaden an Sachen, Personen oder Vermögen, dient die Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung dazu zu prüfen, ob Sie bzw. Ihre Firma tatsächlich in der Schuld steht. Falls die Firma unberechtigt beschuldigt wird, dient die Haftpflicht als indirekter Rechtsschutz und wehrt die «Klage» ab. Wenn die Schuld bestätigt ist, kommt die Versicherung als Schadenzahlung auf im Umfang der versicherten Leistungen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für KMU dient somit zum Schutz vor Schadenersatzforderungen von Dritter. Sie deckt einerseits Sachschäden und Personenschäden, die durch Ihre Produkte, Dienstleistungen oder Mitarbeiter entstehen können, sowie auch Vermögensschäden. Der Umfang der Deckung kann Unternehmensspezifisch angepasst werden.
Was muss ich beachten für eine Hypothek bei Renditeobjekte? Link zu comparis Info!
Ja, auch Rentner können eine Hypothek abschliessen. Die maximale Belastung sollte ohne zusätzliche Sicherheiten 65% vom Immobilienwert nicht überschreiten.
Die Hypothekenbörse Credit Exchange bietet Finanzierung von selbstbewohntem Eigenheim.
Die Hypothekenbörse finanziert Wohneigentum und demnächst Ferienliegenschaften in der Schweiz


