• Üblich ist eine Belehnung von 80 % vom Verkehrswert der Immobilie. Mit entsprechender Sicherheit kann dies auf 90% erhöht werden.

  • Das Schweizer Gesetz sagt, dass mindestens 10% des Eigenkapitals durch Eigenmittel kommen müssen, die NICHT aus BVG stammen. Säule 3a Gelder können als Eigenmittel (die nicht aus BVG stammen) eingesetzt werden (Als Bezug oder Verpfändung).

  • Personen die bereits im Rentenalter sind, können Ihre Liegenschaft zu 65% belehnen, insofern Sie nicht über entsprechende Sicherheiten verfügen. Die Bonität, resp. Tragbarkeit ist entscheidend.

  • Es gibt Geldgeber, die Risikoinvestition bis 100% machen. Entscheidend hier ist die Lage und Wert der Liegenschaft sowie Ihre Zusatzsicherheiten.