Üblich ist eine Belehnung von 80 % vom Verkehrswert der Immobilie. Mit entsprechender Sicherheit kann dies auf 90% erhöht werden.
Das Schweizer Gesetz sagt, dass mindestens 10% des Eigenkapitals durch Eigenmittel kommen müssen, die NICHT aus BVG stammen. Säule 3a Gelder können als Eigenmittel (die nicht aus BVG stammen) eingesetzt werden (Als Bezug oder Verpfändung).
Personen die bereits im Rentenalter sind, können Ihre Liegenschaft zu 65% belehnen, insofern Sie nicht über entsprechende Sicherheiten verfügen. Die Bonität, resp. Tragbarkeit ist entscheidend.
Es gibt Geldgeber, die Risikoinvestition bis 100% machen. Entscheidend hier ist die Lage und Wert der Liegenschaft sowie Ihre Zusatzsicherheiten.
