Die wichtigsten Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz
Per 1. Januar 2022 gelten folgende Änderungen im VVG:
1. Vertragsdauer – Neu können Mehrjahresverträge nach Ablauf von 3 Jahren gekündigt werden.
2. Widerrufsrecht – Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, neue Versicherungsverträge innert 14 Tagen zu widerrufen.
3. Kündigungsverbot – Versicherungen dürfen neu nach einem Schadenfall Zusatzversicherungen nicht mehr künden.
4. Kündigung per Mail – Neu steht es Versicherungsnehmer zu, Verträge via E-Mail rechtskräftig zu künden.
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