Die wichtigsten Änderungen im Versicherungs­vertragsgesetz

Per 1. Januar 2022 gelten folgende Änderungen im VVG:

1. Vertragsdauer – Neu können Mehr­jahresverträge nach Ablauf von 3 Jahren gekündigt werden.

2. Widerrufsrecht – Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, neue Versicherungs­verträge innert 14 Tagen zu widerrufen.

3. Kündigungsverbot – Versicherungen dürfen neu nach einem Schaden­fall Zusatzversicherungen nicht mehr künden.

4. Kündigung per Mail – Neu steht es Versicherungsnehmer zu, Ver­träge via E-Mail rechtskräftig zu künden.

 

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